Geldforderung Pflegeheim

Hallo an alle. Mir liegt etwas schwer im Magen… Gestern bekam ich Post von dem Pflegeheim in dem mein Vater lebte (verstorben 09/20). Sie wollen Geld von mir, wie viel weiß ich nicht genau, ist aus dem Schreiben nicht ersichtlich. Es ist die zweite Mahnung, obwohl ich eine erste Mahnung und eine Rechnung nie erhalten habe. Ich bin als Teilzeitkraft tätig und alleinerziehend. Nun habe ich Angst das ich Geld aufbringen muss, welches ich nicht besitze. Hat jemand vielleicht eine ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen? Liebe Grüße Marion

Hallo,
bestimmt kann eine passende Antwort gegeben werden, allerdings werden dafür etwas mehr Details benötigt. Um was für eine Forderung handelt es sich genau, das muss in dem Schreiben stehen, auch wenn die Höhe (noch) fehlt, und für welchen Zeitraum ?.
Zur Frage bzgl. der Zahlungspflicht von Kindern (Erben) wird sicher dann auch zu reden sein.
Gruss
Czauderna

Ich werde nicht wirklich schlau daraus…

Hallo,

Eine gute Voraussetzung um Dir eine Antwort zu geben.

Bitte doch das Pflegeheim ganz nett erst mal um eine Kopie der Rechnung und der ersten Mahnung. Dann muss man weiter sehen.

Zu dem eingestellten Bild: Was hat die Firma Rossmann mit dem Pflegeheim zu tun?

Gruss
Jörg Zabel

2 Like

Den Umschlag habe ich nur zum abdecken gebraucht.

Hallo,
ich sehe das genau so wie Joerg Zabel - bitte das Pflegeheim anschreiben und mitteilen, dass Erstanforderung dir nicht vorliegt und du eine detaillierte Aufstellung benötigst, also nicht nur die Summen, sondern auch die Art der Forderung. Bei den, in der Höhe unterschiedlichen Beträgen, darunter auch Gutschriften, kann sich das auch um unterschiedliche „Leistungen“ handeln, also nicht nur Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung.
Gruss
Czauderna

Was mich eigentlich interessiert, können sie mich zur Zahlung verpflichten? Zumal ich noch drei weitere Geschwister habe.

Hallo,
ich bin nun kein ausgewiesener Experte in Sachen Erbschaft, von daher möge sich gerne ein solcher hier zu Wort melden, aber ich vermute mal, wenn ihr zu viert geerbt habt, dann müsst ihr auch zu viert für berechtigter Forderungen gegen den Erblasser, also euren Vater aufkommen, aber es kommt tatsächlich auf den jeweiligen Sachverhalt an.
Aber wie gesagt - ich bin mehr für die Sache mit dem Pflegeheim „zuständig“.
Gruss
Czauderna

Ich lese immer Erbschaft, eine solche hat es nicht gegeben.

Die können Euch alle 4 zur Zahlung verpflichten falls mal geklärt ist um welche A>rt der Forderung es eigentlich geht.
ramses90

hi,

hast du das Erbe ausgeschlagen?

grüße
lipi

Ich habe es weder ausgeschlagen noch angenommen.

Wenn ein Erbe nicht ausdrücklich notariell oder zu Protokoll des Gerichts ausgeschlagen wird, gilt es als angenommen. Und gegenüber Dritten haften alle Erben gesamtschuldnerisch. Das heißt, dass sich ein Gläubiger einen Erben aussuchen kann, gegenüber dem er seine Forderung geltend macht. Dieser ist dann zur Zahlung verpflichtet. Der so in Anspruch genommene Erbe hat dann Ausgleichsansprüche gegenüber den weiteren Erben im Verhältnis der Erbteile.

1 Like

Muss der Verstorbene nicht ein Erbe beim Notar aufgeben (oder wie man das nennt)? Meines Wissens nach ist dies nicht geschehen. Ist es nicht auch so, das man ab einem bestimmten Einkommen nicht zur Zahlung herangezogen werden kann?

Man kann, muss aber kein Testament errichten. Im letzten Fall gilt automatisch gesetzliche Erbfolge. Und nein, es gibt keine Einkommensgrenze für Erben unter der sie nicht zu Zahlungen verpflichtet wären. Es wird bei Nichtzahlung auf gerichtliche Geltendmachung hinauslaufen. Erst im Rahmen einer dann möglichen Zwangsvollstreckung gilt dann natürlich die persönliche Pfändungsfreigrenze nach Abgabe der vermutlich dann geforderten Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung.

Hi!

Wenn du das Erbe nicht ausgeschlagen hast, dann hast du es automatisch angenommen. Die Krux ist, dass man dann nicht nur die Besitztümer, sondern auch die Schulden des Verstorbenen erbt.
Es passiert nicht selten, dass jemand ein Erbe nicht ausschlägt, und erst hinterher merkt, daß der Verstorbene massive Schulden hat. Das hat viele schon in die Privatinsolvenz getrieben. Denn anders als bei z.B. den Beerdigungskosten springt das Sozialamt da nicht ein.

Das fotografierte Schreiben stammt von der Drogerie Rossmann, nicht vom Heim. Wer im Heim lebt, kommt für Pflege- und medizinische Produkte weiterhin selbst auf, das zahlt nicht das Heim. Solche Dinge hat wohl Rossmann geliefert. Nachdem dein Vater gestorben ist, sieht das Heim sich nicht mehr verantwortlich für dessen Rossman-Rechnung, und leitet das an dich weiter.
Verwunderlich ist nur folgendes:

  • Da sind Beträge von 2019 offen, obwohl dein Vater erst spät in 2020 gestorben ist - was war denn zwischendrin? Lebte er da auf Pump bei Rossmann?
  • Falls das Sozialamt auch für den Heimaufenthalt gezahlt hat, hatte dein Vater etwa 100€ Taschengeld pro Monat, wovon er auch Seife etc. bezahlen musste. Wo sind die hingeflossen? Die -1300€ Mitte 2019 sehen ja etwa danach aus. 2020 waren da noch 900€ Taschengeld.
  • Was sind das überhaupt für wirklich hohe Beträge? Ich meine, Windeln gehen z.B. gehörig ins Geld, aber eigentlich nicht so. Außerdem werden die fast vollständig von der Krankenkasse übernommen.
  • Überhaupt, warum sind das so unterschiedliche Beträge, und was sind die negativen?

Du solltest dringend nachforschen, was das alles für Posten sind, denn nur so kannst du kontrollieren, ob das alles rechtmäßig ist. (Wobei der Nachweis nach 2 Jahren schwer werden kann) Auch solltest du in Erfahrung bringen, was mit dem Taschengeld passiert ist, falls es das denn gab.

1 Like

Ich sagte bereits, der Umschlag von Rossmann diente nur zum abdecken der Adresse des Pflegeheimes…

OK, hab ich überlesen, aber es ändert nichts wesentliches. Das Heim soll erstmal erklären, was das für Posten sind.

Da bin ich ganz Ihrer Meinung, mit diesen Zahlen kann ich nämlich nichts anfangen. Da steht auch nirgends wofür diese Kosten angefallen sind. Finde ich sehr schwammig…