Geldforderungen

Hallo,
angenommen, jemand hat eine, durch ein Gerichtsurteil bestätigte, Geldforderung von mehreren tausend Euro.
Jetzt hat dieser Jemand gehört,
dass es Geldeintreiber (Inkassobüros?) gibt,
die auf Erfolgsbasis versuchen das Geld einzuziehen.
Also ohne Entstehung von Kosten bei Nichterfolg.
Kann dem Jemand jemand ein entsprechendes Unternehmen benennen?
Danke und Gruß
*Silberrücken*

Hallo !

Also „russisches Inkasso“, drei Kerle,Typ Türsteher,klingeln dort und fragen höflich nach „Wie siehst aus mit dem Geld“,dabei gucken zufällig die Pistolenhalfter unter der Jacke raus ?

Oder haben die gleich Baseballschläger mitgebracht ?

MfG
duck313

Googel mal nach „Online mahnen“ oder „Mahnung online“. Da findest du eine auf das Gebiet spezialisierte Anwaltskanzlei.

Warum wird eigentlich, wenn jemand berechtigte Forderungen eintreiben möchte, so häufig angenommen, man möchte sich fragwürdiger Partner und Methoden bedienen? Bekommt man sein Geld heutzutage gar nicht mehr, ohne dem Schuldner die Finger zu brechen?

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Man sollte einfach einen Rechtsanwalt beauftragen. Vor der Vollstreckung kann man ja Auskünfte über die Zahlungsfähigkeit des Schuldners einholen. Die können das Risiko zumindest erheblich reduzieren.

Hallo.

Hallo,
angenommen, jemand hat eine, durch ein Gerichtsurteil
bestätigte, Geldforderung von mehreren tausend Euro.
Jetzt hat dieser Jemand gehört,
dass es Geldeintreiber (Inkassobüros?) gibt,
die auf Erfolgsbasis versuchen das Geld einzuziehen.
Also ohne Entstehung von Kosten bei Nichterfolg.

Das gibt es, aber ist nicht vielversprechend. Das Inkasso-Unternehmen, darf nicht mehr, was der Gläubiger auch darf.
Alle Varianten von sog., hier schon geschriebenen, „Russisch-Inkassos“, wo abseits des Rechts gearbeitet wird, sind auch für den Gläubiger nicht zu empfehelen. Auch sind derart offiziell rechtswidrig handelnde Geldeintreiber nicht bekannt. Sie würden ihre Erlaubnis riskieren und wohl auch zügig verlieren.

Kann dem Jemand jemand ein entsprechendes Unternehmen
benennen?

Leider nein.
Hier sind Tipps abgegeben worden, sich an einen Anwalt zu wenden.
Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Nur auf Erfolgshonorarbasis arbeite der nicht! Er berechnet seine Gebühren nach dem RVG. D.h. der Gläubiger legt erstmal Geld aus. Das zu übernehmen, kann vom Schuldner verlangt werden. Wenn der Schuldner was zahlen kann!

I.d.R sucht der Gläubiger dann Hilfe bei der Geldeintreibung, wenn er selber nichts bewirken konnte, um an sein Geld ranzukommen. Hier sollte einmal überlegt werden, was dann andere bewirken können?

Richtig ist aber, dass Auskünfte eingeholt werden können. Dies kann aber der Gläubiger im gewissen Umfang auch selber. Er braucht nur am AG eine Schuldnerauskunft einzuholen. Gibt es die und dazu auch eine EV/Vermögensübersicht, erhält er diese als Abschrift. Dann hat er seine Informationen. Bei Auskunfteien, wird das schwieriger, da diese oft nur an Mitglieder auskunft geben. Und? Was glaubts du was drin steht? Etwa wo er im Garten das Geld vergraben hat? I.d.R. ist damit auch nichts anzufangen.

Ansonsten war hier noch was Interessantes zu lesen. /t/ungewoehnliche-massnahme-gegen-schuldner/6823546

Danke und Gruß
*Silberrücken*

MfG

Und die arbeitet für umsonst?

In den meisten Fällen ist es ja so, dass man mit den „klassischen“ Mitteln wie Mahn- und Vollstreckungsbescheid, GV etc. sein Geld bekommt, sofern der Schuldner dieses hat.

Hat der Schuldner nix, ist auch nichts zu holen.

Warum jetzt einige Schlaumeier glauben, dass sich an der finanziellen Lage des Schuldners plötzlich was ändert, wenn man ihm einen gut durchtrainierten Schlägertrupp auf den Hals hetzt, erschließt sich mir nicht. Auch wenn 3 Russen vor der Tür stehen, wird der mittellose Schuldner nicht zahlen können.

Offensichtlich wird Schuldnern von diesen Schlaumeiern grundsätzlich unterstellt, dass sie alle zahlen könnten, aber einfach nur nicht wollen. Das mag im Einzelfall so sein. Der Regelfall ist es aber nicht.

Insofern ist es in dem meisten Fällen nicht nur sinnlos, sich solch brutaler und illegaler Mittel zu bedienen, sondern kann einen wirklich mittellosen Schuldner durchaus bis zum Suizid treiben.

Gruß

S.J.

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Und die arbeitet für umsonst?

Wenn da nichts zu holen ist, arbeiten sie umsonst aber bestimmt keinesfalls kostenlos. :wink:

Gruß
T.

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Der Auftraggeber muss keinen Vorschuss leisten.

Die kosten werden vom Schuldner eingezogen.

Ich finde es immer wieder erstaunlich wie effektiv die Bochumer Methode ist.

?

Der Auftraggeber muss keinen Vorschuss leisten.
Die kosten werden vom Schuldner eingezogen.

Wenn was zu holen ist! Sonst legt der Auftraggeber hin.

Aber mal was anderes:

Ich finde es immer wieder erstaunlich wie effektiv die
Bochumer Methode ist.

Was ist die Bochumer Methode?

Der Auftraggeber muss keinen Vorschuss leisten.
Die kosten werden vom Schuldner eingezogen.

Wenn was zu holen ist! Sonst legt der Auftraggeber hin.

So isses, aber das ist keine Spezialität irgendeiner Kanzlei in Bochum oder sonstwo, sondern das machen sehr viele Anwälte, ich auch, weil es oft die bequemste Methode ist. Insofern kann ich Deine Aussage an anderer Stelle nciht nachvollziehn („Er berechnet seine Gebühren nach dem RVG. D.h. der Gläubiger legt erstmal Geld aus.“). Das RVG erlaubt den Vorschuss, schreibt ihn aber nicht vor.

Es gibt jedenfalls sehr enge Grenzen, in denen es Anwälten erlaubt ist, ohne Vergütung zu arbeiten. Damit werben darf man auf keinen Fall.

Aber mal was anderes:

Ich finde es immer wieder erstaunlich wie effektiv die
Bochumer Methode ist.

Was ist die Bochumer Methode?

Das hat nach ersten Recherchen etwas mit Krebsforschung oder Frästechnik zu tun.

So isses, aber das ist keine Spezialität irgendeiner Kanzlei
in Bochum oder sonstwo,

Das sagte ich nur aufgrund bester Erfahrungen mit denen.

Aber mal was anderes:

Ich finde es immer wieder erstaunlich wie effektiv die
Bochumer Methode ist.

Was ist die Bochumer Methode?

Das hat nach ersten Recherchen etwas mit Krebsforschung oder
Frästechnik zu tun.

Nein. Ich wusste nur nicht, ob es hier erlaubt ist, eine wie auch immer geartete Werbung zu machen.

Der Auftraggeber muss keinen Vorschuss leisten.
Die kosten werden vom Schuldner eingezogen.

Wenn was zu holen ist! Sonst legt der Auftraggeber hin.

Hab ich bei denen noch nicht erlebt.

Irgendwas haben die immer herausgekitzelt.