Hallo!
Welche Möglichkeiten hat man, wenn einem ein Bekannter noch Geld schuldet? Das Verleihen des Geldes wurde schriftlich festgehalten, nur macht besagter Schuldner keine Anstalten auf Rückzahlung. Man geht davon aus er hat selbst kaum Geld. Einen Anwalt zur Eintreibung des Geldes kann man sich nicht leisten. Welche Möglichkeiten bleiben einem dann noch?
Selbes Spiel besteht mit einem alten Handyvertrag. Man selbst ist Vertragsinhaber, ein anderer Rechnungsempfänger. Aber dieser zahlt nicht. Natürlich ist man dann selbst in der Schuld. Nur welche Möglichkeiten hat man an sein Geld zu kommen?
Vielen Dank und lg.
Moin!
Welche Möglichkeiten hat man, wenn einem ein Bekannter noch
Geld schuldet? Das Verleihen des Geldes wurde schriftlich
festgehalten, nur macht besagter Schuldner keine Anstalten auf
Rückzahlung. Man geht davon aus er hat selbst kaum Geld. Einen
Anwalt zur Eintreibung des Geldes kann man sich nicht leisten.
Wenn Gespräche nichts helfen:
Gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
Oder „Moskau-Inkasso“ beauftragen.
Je nach Höhe der Forderung.
Welche Möglichkeiten bleiben einem dann noch?
Selbes Spiel besteht mit einem alten Handyvertrag. Man selbst
ist Vertragsinhaber, ein anderer Rechnungsempfänger. Aber
dieser zahlt nicht. Natürlich ist man dann selbst in der
Schuld. Nur welche Möglichkeiten hat man an sein Geld zu
kommen?
Den Handyvertrag kündigen und gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
Sich in Zukunft nicht mehr so dämlich anstellen und irgendwelchen Pleitiers Geld leihen oder Handy besorgen.
Gruß,
M.
Hallo!
Anwalt braucht man nicht, der treibt kein Geld ein. Und Schreiben kann man doch auch selbst ? Wenn zur Rückzahlung des geliehenen Geldes nichts vereinbart war, dann muss man ja erst einmal einen Termin zur Rückzahlung ansetzen, ggf. gleich Ratenzahlung einräumen, wenn Summe höher war.
Wenn absehbar nichts zu holen ist, was will man dann erreichen ? Wo nichts ist, kann man nicht eintreiben, Also vergessen am besten ?
Und im seltsamen Fall, man schließt einen Handyvertrag für einen anderen ab, der dann zahlen soll es aber nicht macht ? Kündige den Vertrag . Lasse das Handy sperren.
Man kann das Geld in beiden Fällen auch im Mahnverfahren, also Mahnbescheid versuchen einzutreiben. Das kostet erst einmal etwas Vorkasse.
Aber selbst wenn kein Einspruch eingelegt werden sollte, dann hat man einen Schuldtitel und kann Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung/Pfändung losschicken.
Aber wo nichts ist ?
MfG
duck313
Hallo!
Danke für die Antwort. Gehen wir davon aus in dem Schriftstück wurde ein Startzeitpunkt der Rückzahlung festgelegt. Z.b. eine mögliche Trennung. Gleichzeitig wurde eine Ratenhöhe vereinbart. Nun geht man wie folgt vor. Man erinnert an dieses Schriftstück, droht bei Nichtzahlung mit Mahnbescheid, da wohl nix kommt erlässt man diesen. Was passiert dann weiter? Man geht mal davon aus es fließt kein Geld und Wiederspruch wurde auch nicht eingelegt.
Was den Handyvertrag angeht, gleiches Vorgehen, aber gesonderter Mahnbescheid?
LG
Hallo!
der Ablauf wäre so :
Mahnbescheid beantragen
dagegen kann man Einspruch einlegen
wenn das passiert erfolgt das gerichtliche Verfahren
dann bekommt man(im Erfolgsfall) einen Schuldtitel. Der Schuldner wird zur Zahlung und Übernahme der Kosten verurteilt.
Mit dem Titel kann man dann den Gerichtsvollzieher beauftragen ihn zu vollstrecken.
Dann gibt’s entweder Geld oder es ist nichts da.
Man kann aus dem Titel immer wieder neu versuchen zu vollstrecken ( 30 Jahre lang),Schuldner könnte ja zu Geld gekommen sein.
Es ist aber bei jedem Schritt neues Geld als Vorkasse fällig. Das bekommt man nur wieder, wenn erfolgreich Geld eingezogen werden kann. denn alle Kosten des Verfahrens werden ja der eigentlichen Geldforderung aufgeschlagen.
Andere Abfolge:
Mahnbescheid
kein Einspruch
dann Vollstreckungsbescheid beantragen
dann hat Schuldner erneut 14 Tage Einspruchsfrist
je nachdem geht’s dann weiter wie oben genannt, entweder Gerichtsverhandlung oder der Bescheid wird automatisch fällig = Gerichtsvollzieher kann tätig werden auf Antrag
Man kann bei gleicher Person die Forderungen aus Geldverleih und Handyschulden grundsätzlich auch koppeln.
Weiß man, es wird sowieso Widerspruch eingelegt und/oder Forderung ablehnt, dann kann man sich den Mahnbescheid auch sparen und gleich die Zahlungsklage bei Gericht einreichen. Das spart Zeit .
Aber auch hier zieht das Gericht KEIN Geld ein. Es stellt nur den Titel aus, um das Eintreiben muss man sich selbst bemühen, mit Hilfe des Gerichtsvollziehers.
MfG
duck313
Zocken mit Zwegart
Hallo
wenn klar ist, dass kein Geld da ist oder fließen wird, dann a la Zwegert einen internen Vergleich mit sich selbst ausmachen und anbieten: Also ihm ein Angebot unterbreiten, dass er nicht ablehnen kann.
Beispiel : Kredit 1000€ --> Schuldenschnitt 400€ Forderung --> und das in Naturalien des Schuldners --> z.b. den Fernseher für Neupreis 599, oder das gute Fahrrad mit XT-Gruppe gegen Baumarktramsch.
Solange diese Rechnung nur bei man im Kopf abläuft, ist ein Erfolg nicht unwahrscheinlich. So in der Art "Boa, geiler Fernseher, möchte ich unbedingt haben, ey, wenn Du mir den überlässt, dann zerreis ich unseren Vertrag … . Die Chance ist da, dass der Schuldner nur seine „Ersparnis“ sieht und darauf eingeht.
Gruß und Viel Erfolg für man.
achim
Guten Abend,
der Ablauf wäre so :
Mahnbescheid beantragen
dagegen kann man Einspruch einlegen
Widerspruch.
wenn das passiert erfolgt das gerichtliche Verfahren
Sofern eine Partei das beantragt.
dann bekommt man(im Erfolgsfall) einen Schuldtitel. Der
Schuldner wird zur Zahlung und Übernahme der Kosten
verurteilt.Mit dem Titel kann man dann den Gerichtsvollzieher beauftragen
ihn zu vollstrecken.
Dann gibt’s entweder Geld oder es ist nichts da.Man kann aus dem Titel immer wieder neu versuchen zu
vollstrecken ( 30 Jahre lang),
Und länger.
Schuldner könnte ja zu Geld
gekommen sein.Es ist aber bei jedem Schritt neues Geld als Vorkasse fällig.
Das bekommt man nur wieder, wenn erfolgreich Geld eingezogen
werden kann. denn alle Kosten des Verfahrens werden ja der
eigentlichen Geldforderung aufgeschlagen.Andere Abfolge:
Mahnbescheid
kein Einspruch
Widerspruch.
dann Vollstreckungsbescheid beantragen
dann hat Schuldner erneut 14 Tage Einspruchsfrist
je nachdem geht’s dann weiter wie oben genannt, entweder
Gerichtsverhandlung oder der Bescheid wird automatisch fällig
Der Bescheid wird fällig?
= Gerichtsvollzieher kann tätig werden auf Antrag
Man kann bei gleicher Person die Forderungen aus Geldverleih
und Handyschulden grundsätzlich auch koppeln.Weiß man, es wird sowieso Widerspruch eingelegt und/oder
Forderung ablehnt, dann kann man sich den Mahnbescheid auch
sparen und gleich die Zahlungsklage bei Gericht einreichen.
Das spart Zeit .
Ohne Anwalt kommt noch hinzu, dass man das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit verliert. Zum Beispiel, wenn man sich in einem Expertenforum von interessierten Laien beraten lässt, die es partout nicht lassen wollen.
: Geldforderungen an einen Bekannten
Hallo !
Natürlich wird er Vollstreckungsbescheid „fällig“ im Sinne von vollstreckbar, wenn der Schuldner sich nicht rührt und eben keinen Einspruch einlegt.
MfG
duck313
Hallo !
Natürlich wird er Vollstreckungsbescheid „fällig“ im Sinne von
Fälligkeit und Vollstreckbarkeit sind aber zwei verschiedene paar Schuhe.
vollstreckbar, wenn der Schuldner sich nicht rührt und eben
keinen Einspruch einlegt.
Aus einem VB kann man auch vollstrecken, wenn Einspruch eingelegt wurde, es sei denn der Schuldner hat mit dem Einspruch beantragt, die Vollstreckung einstweilen auszusetzen…