Geldforderungen an nen Ex-Kumpel

Hallo allerseits,

folgende Sachlage: Vor ca. vier Jahren planen zehn Freunde einen gemeinsamen Urlaub. Alle bis auf einen, der temporäre Geldprobleme hat, zahlen die Reisekosten. Die Kosten des einen übernimmt vorübergehend einer der Mitreisenden, in der Annahme, das Geld in nächster Zeit (in Raten) zurückzubekommen. Doch trotz zahlreicher Versprechen geschieht das bis heute nicht. Leider existiert nicht schriftliches darüber, aber alle Beteiligten wissen darüber Bescheid. Streitwert ca. 350 Euro

Fragen:
Kann man ERFOLGSVERSPRECHEND mit juristischen Schritten drohen, auch wenn man „nur“ die Aussagen der Freunde hat??
Welchen Zinssatz kann man anwenden, um den genauen Streitwert zu berechnen??
Woran wendet man sich, um unproblematisch die aktuelle Adresse des Kameraden zu erfahren??

Guten Morgen!

Fragen:

Antworten:

Kann man ERFOLGSVERSPRECHEND mit juristischen Schritten
drohen, auch wenn man „nur“ die Aussagen der Freunde hat??

Offensichtlich nicht, denn der Typ zahlt ja nicht, da wird man es nicht beim Drohen belassen können und diese Schritte schon gehen müssen.

Welchen Zinssatz kann man anwenden, um den genauen Streitwert
zu berechnen??

Das ist irrelevant, Gegenstandswert idt der Wert der Forderung.

Woran wendet man sich, um unproblematisch die aktuelle Adresse
des Kameraden zu erfahren??

Wie auch bei den anderen Fragen: an einen Rechtsanwalt.

Hallo,

Streitwert ca. 350 Euro

Fragen:
Kann man ERFOLGSVERSPRECHEND mit juristischen Schritten
drohen, auch wenn man „nur“ die Aussagen der Freunde hat??

das mit dem „nur drohen“ wurde ja schon erwähnt. Was du tun kannst ist einen Mahnbescheid beantragen. Sollte es dann zu einem streitigen Verfahren (wegen Widerspruch) kommen reichen die Zeugen. Ich bin allerdings nicht sicher was die verjährung angeht - wenn du Pech hast ist die Sache also schon verjährt und dann bringen dir deine Zeugen auch nichts.

Welchen Zinssatz kann man anwenden, um den genauen Streitwert
zu berechnen??

s.o., 350 €. Zinsen sind Nebenforderungen.

Woran wendet man sich, um unproblematisch die aktuelle Adresse
des Kameraden zu erfahren??

Im Brett „Sonstige Fragen“ findest du dazu Antwort: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Liebe Grüße
Timi

Nachtrag

Kann man ERFOLGSVERSPRECHEND mit juristischen Schritten
drohen, auch wenn man „nur“ die Aussagen der Freunde hat??

Offensichtlich nicht, denn der Typ zahlt ja nicht, da wird man
es nicht beim Drohen belassen können und diese Schritte schon
gehen müssen.

Wenn es aber darum geht, ob Zeugen ein ausreichendes Beweismittel sind: Ja, sie sind.

Welchen Zinssatz kann man anwenden, um den genauen Streitwert
zu berechnen??

Das ist irrelevant, Gegenstandswert idt der Wert der
Forderung.

Um zu schauen, wieviel man denn so zu erwarten hat, hilft der Zinsrechner von http://www.basisizinssatz.info

Allerdings, wie schon erwähnt, „vor ca. vier Jahren“ klingt verdammt gefährlich, was die Verjährung angeht. Da müsste man eventuell sehr geschickt vorgehen…

Wenn es aber darum geht, ob Zeugen ein ausreichendes
Beweismittel sind: Ja, sie sind.

Das meinte ich damit.

Danke für das und eure anderen Erläuterungen.

Kann leider noch keine Bewertungen abgeben. Kann das jemand für mich übernehmen?? ;o)