Geldfund auf Parkplatz

Hallo,

angenommen jemand findet auf dem Parkplatz eines Möbelhauses 500 € und gibt diese beim Fundbüro des Möbelhauses ab. Geht das Geld in seinen Besitz über, falls sich die Person, die das Geld verloren hat, nicht innerhalb von 6 Monaten meldet?

Ich bin mir da nicht sicher, da in § 973 BGB von der „der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde“ gesprochen wird. Das Geld wurde ja nicht bei einer Behörde, sondern bei einem „privaten“ Fundbüro abgegeben. Auch wurde das Geld nicht auf öffentlichem Gelände, sondern nur auf „quasi öffentlichem“ Gelände, also dem Möbelhausparkplatz, gefunden.

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet.

Gruß,
Till

Vermutlich wird er nichts mehr erhalten, da z.B. der Flugplatz in Salzburg alle Fundartikel 1x im Jahr verssteigert und der Erlös dem Betreiber des Fundbüros, des Flughafen Salzburg zugute kommt :wink:.

Das scheint rechtlich O.K zu sein und so wird vermutlich das Möbelhaus die groszügige Spende schon lange weiterverwendet haben.
Im übrigen dachte ich das Bargeld ohne verpakung soundso gesondert zu handhaben sein liege ich da falsch? Da handelt es sich doch nicht um eine Fundsache im eigendlichen Sinn.

Hallo,

Vermutlich wird er nichts mehr erhalten, da z.B. der Flugplatz
in Salzburg …

da fragt jemand nach der Rechtslage in Deutschland (zumindest ist der Verweis auf das BGB ein starkes Indiz dafür) und Du antwortest, dass es in Salzburg, das bekanntlich in Österreich liegt und wo deutsches Recht nicht zur Anwendung kommt, so und so gemacht wird und des wegen auch in Deutschland so okay sei?

Gruß

S.J.

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Hi,

Vermutlich wird er nichts mehr erhalten, da z.B. der Flugplatz
in Salzburg …

da fragt jemand nach der Rechtslage in Deutschland (zumindest
ist der Verweis auf das BGB ein starkes Indiz dafür) und Du
antwortest, dass es in Salzburg, das bekanntlich in Österreich
liegt und wo deutsches Recht nicht zur Anwendung kommt, so und
so gemacht wird und des wegen auch in Deutschland so okay sei?

Außerdem kann ich mir nicht so recht vorstellen, daß ein Geldbetrag versteigert wird. Wie stellt man sich das vor? „Zum Aufruf kommt ein Betrag von 500 Euro in Bar. Mindestgebot 100 Euro.“ *grübel*

Gruß S

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Zumindest kann ich mir nach meinen eBay-Erfahrungen vorstellen, dass im Rausch der eine oder andere bereit wäre, für 500,00 Euro in bar 1.000,00 Euro zu bieten und zu bezahlen.

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Ja könnte sein, aber soweit ich weiß liegt Österreich in der EU oder nicht mehr somit gilt vermutlich auch in D, das ein privaters Fundbüro gar keines ist und machen kann was es will.
Abgabe dort gleich weiterschenken an Privatinstitution die machen kann was sie vereinbart hat?
Geld wird aber vermutlich gar nicht versteigert sondern einfach dem Vermögen zugeführt.

Abend,

das einzige was an Diener Aussage stimmt ist:

Ja könnte sein,

aber soweit ich weiß liegt Österreich in derEU

oder nicht mehr somit gilt vermutlich auch in D, das ein
privaters Fundbüro gar keines ist und machen kann was es will.
Abgabe dort gleich weiterschenken an Privatinstitution die
machen kann was sie vereinbart hat?
Geld wird aber vermutlich gar nicht versteigert sondern
einfach dem Vermögen zugeführt.

Der Rest ist einer Kommentierung nicht würdig sondern gequirlte sch…e

Grüße RS99

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Ehrlich gesagt habe ich das mit dem EU-Bezug nicht verstanden. Es gibt kein EU-einheitliches Fundrecht.

Was aber die Frage nach dem Eigentumserwerb angeht, so würde ich diese bei oberflächlicher Prüfung verneinen, weil die Abgabe in einem nicht-behördlichen Fundbüro wohl nicht dem Tatbestand des § 973 BGB unterfällt. Es mag aber sein, dass eine tiefere Recherche zu einem anderen Ergebnis führt.

Noch ist Österreich in der EU. Was sagt uns das?
Hallo,

Ja könnte sein, aber soweit ich weiß liegt Österreich in der
EU oder nicht mehr

Doch doch. Österreich liegt sowohl geografisch, als auch politisch immer noch in der EU.

somit gilt vermutlich auch in D, das …

Wie kommst Du darauf, dass alle Länder in der EU identische Gesetze haben?

Darf man also in jedem Land der EU mit 220 km/h über die Autobahn brettern, weil es z.B. in Deutschland kein Geschwindigkeitslimit auf Autobahnen gibt? Das wird Dir der Österreicher aber was erzählen.

Oder gilt in der EU grundsätzlich das Recht der Republik Österreich?

Sorry, aber wenn man gar keine Ahnung hat, sollte man in einem Expertenforum die Finder von der Tastatur lassen, insbesondere nicht auch noch bei so absurden Behauptungen bockig auf die Richtigkeit bestehen.

Gruß

S.J.

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