Hallo,
mal angenommen, eine Kinderkrippe e.V. (Selbstträger) würde nach Abstimmung am Elternabend (= ordentl. Mitgliedervers.) zum ohnehin satten Monatsbeitrag ein sog. „Strafgeld“ einführen. … Eltern, die sich - aus welchen Gründen auch immer (z. B. unpünktl. Dienstschluss gehabt, Stau, Panne, etc.) – verspäten, sollen in Zukunft EUR 1,- pro verspäteter Minute zahlen!!
Wäre das überhaupt rechtens, soviel zu verlangen?
Müsste im Protokoll auch festgeschrieben werden, wofür das Geld verwendet wird?
Tara
ich vermute mal, dass es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt. In diesem Fall gibts ja keinen Gewinn; Einnahmen fliessen dann mehr oder weniger direkt dem Vereinszweck zu. Wenn das mit dem Strafgeld ordnungsgemäss (gemäss Satzung) beschlossen ist, sehe ich da erstmal keinen Ansatzpunkt, das infrage zu stellen.
Hallo,
zunächst mal wäre zu klären, wie das rechtsverhältnis zwischen eltern und e.V. zu werten ist. wenn die eltern nicht mitglieder des e.V sind, dann dürfte es sich um dienst- oder geschäftsbesorungsverträge handeln. das strafgeld wäre, dann eine vertragsstrafe, zu prüfen wäre dann, ob diese verhältnismäßig ist oder augrund von wucher überhöht.
schlechter stehen die chancen, wenn die eltern mitglieder des e.V. sind und dieser wriksam die satzung geändert hat. dann fällt mir in der tat auch nix anderes ein, als auszutreten.
persönlich würde ich, dieses strafgeld aber niemals zahlen. zumal ich vermute, dass den beteiligten erziehern der verwaltungsausfwand dafür dieses einzuziehen, minutentakt !, bald über den kopf wachsen wird.
bekommt man denn einen bonus, wenn man sie früher abholt ?
auch wenn ich das ganze für Fragwürdig halte - denn welche Uhr gilt den jetzt genau - läßt sich so ziemlich nichts dagegen tun.
Ich habe mich gerade mal durch diverse Kindergartenunterlagen gegoogelt und habe mehr wie einmal einen Hinweis auf einen Pauschalbetrag (z.B. 15 Euro) für Verspätungen bis eine halbe Stunde gefunden.
im Archiv unter „Eltern+Kinder“ Thema „Kinderkrippe“ Datum „29.07.2004“ (leider weiss ich nicht wie das mir der direkt verlinkung funktioniert) nach, oder wende Dich doch mal an helena hier bei www, sie musste auch bei ihrer Krippe nen Euro pro Verspäteter Minute zahlen (es handelt sich nicht zufällig um die gleich,oder?).
Vielleicht weiss sie mehr…
Viel Glück
Sandy
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schlechter stehen die chancen, wenn die eltern mitglieder des
e.V. sind und dieser wriksam die satzung geändert hat. dann
fällt mir in der tat auch nix anderes ein, als auszutreten.
Dazu fällt mir ein, daß so ein Beschlußvorhaben in der Einladung zur Hauptversammlung explizit erwähnt werden muß! Ansonsten ist er hinfällig.
fällt mir ein, daß so ein Beschlußvorhaben in der
Einladung zur Hauptversammlung explizit erwähnt werden muß!
Ansonsten ist er hinfällig.
Natürlich nur, wenn man nicht teilgenommen hat und deshalb nicht dagegen stimmen konnte.
Aber für solche Beitragsregelungen gibt es soweit ich mich erinnere auch Grenzen.