Geldgeschenk bzw. Bonus von ausländischer Muttergesellschaft

Hallo zusammen,
ich muss ein wenig ausholen, um das Problem zu erklären.
Ich arbeite in Deutschland in einer GmbH, diese gehört einer großen europäischen Gesellschaft an.
Es wurde eine internationale Challenge ausgerufen und es gab etwas zu gewinnen.
Ich habe einmal gewonnen und habe mir ein Abendessen ausgesucht.
Nun sollte ich die Rechnung vorab bezahlen und die Quittung dann einreichen (bei der europäischen Gesellschaft).
Nun stellt sich heraus, dass man sich vorher irgendwie keine Gedanken gemacht hat, wie der Mitarbeiter/Gewinner an sein Geld kommt.

Lösung für die europäische Gesellschaft war, einfach das Geld von der GmbH an den Mitarbeiter mittels Gehaltsabrechnung auszuzahlen.
Aber, dann würde es ja versteuert werden!
Geht also nicht, ist ja unfair mir gegenüber.

Also wollte unsere Buchhalterin es so verrechnen, dass ich netto meinen Betrag erhalte.
Das würde aber bedeuten, dass die GmbH die AN und AG-Steuern aufs Bruttogehalt draufrechnen müssten.
Dann hätte die dt. GmbH ja viel zu viel Steuern bezahlt. Das wäre der GmbH über ja auch nicht fair.
Denn die würden ja nur den Nettowert von der europäischen Gesellschaft zurückerhalten.

Wir, die deutsche GmbH, versteht das Problem noch nicht, warum es nicht von der europäischen Gesellschaft bezahlt wird. Kleinkrieg untereinander oder so.

Wer weiß Rat, damit mein Arbeitgeber nicht zusätzlich belastet wird und ich meinen vollen Gewinn von 150,- Euro in voller Höhe erhalten kann.

Danke für schnelle Tipps.

Servus,

normalerweise hat man für solche kleineren Beträge eine Kasse, die aus ‚Tagegeldern‘ (Pauschalen für Mehraufwand für Verpflegung) für nie stattgefundene Dienstreisen gespeist wird.

Mit einer Bewirtung aus geschäftlichem Anlass hätte man noch einiges retten können, da wäre nur auf einen Teil KSt und GewSt fällig geworden, aber viel weniger als bei einer Nettolohnvereinbarung, aber das geht nicht, wenn das Geld schon auf Odyssee von Mutter zu Tochter und wieder zurück unterwegs war: Sowas muss knackig und einfach laufen, dann stößt sich kein Mensch daran.

Wird also die Mutter in den sauren Apfel beißen müssen und Lohnsteuer, SV, KV, PV noch an die Tochter zahlen.

Schöne Grüße

MM

  • noch vergessen: Ist allerdings wegen des geringen Betrages auch etwas, was man sehr hübsch als Verdeckte Gewinnausschüttung ‚anbieten‘ kann, um von den richtigen Klopfern ein wenig abzulenken.

Von daher wäre es vielleicht auch interessant, die Sache so stehen zu lassen.

Schöne Grüße

MM