Muß das Geldgeschenk von der Erstkommunion den Eltern übergeben werden, oder kan das beschenkte Kind selbst über das Geld verfügen?
Das betreffende Kind ist heute über 15 Jahre alt.
Für eine Antwort bedankt sich die
Hessenmaid
Muß das Geldgeschenk von der Erstkommunion den Eltern übergeben werden, oder kan das beschenkte Kind selbst über das Geld verfügen?
Das betreffende Kind ist heute über 15 Jahre alt.
Für eine Antwort bedankt sich die
Hessenmaid
Hallo Maid,
das Geldgeschenk darf das Kind behalten - aber die Eltern dürfen das vom Taschengeld abziehen 
Gruß Michael
Abend!
das Geldgeschenk darf das Kind behalten - aber die Eltern
dürfen das vom Taschengeld abziehen
Das steht wo?
Stefan
N’Abend auch
das Geldgeschenk darf das Kind behalten - aber die Eltern
dürfen das vom Taschengeld abziehenDas steht wo?
Ich versuche mich mal in der Interpretation: Das steht nirgends!
Da es aber kein Recht auf Taschengeld gibt, können die Eltern natürlich das Taschengeld jederzeit kürzen oder streichen …
Also wird das Kommuniongeld mit dem Taschengeld verrechnet 
Ob das pädagogisch oder auch moralisch OK ist, steht auf einem ganz anderen Blatt …
Gruß
Wawi
Guten Tag,hallo WAWI
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich finde es nicht richtig, daß die Eltern das Kommuniongeld dem Kind vorenthalten, oder gar das Taschengeld davon finanzieren.
Stell Dir vor Du bist 17 Jahre alt,bekommst 50 Euro geschenkt und Dein Vater kommt und nimmt sie Dir mit der Begründung ab, davon bekommst Du Dein künftiges Taschengeld gezahlt.
Das nenne ich dann FAMILIERE KORUPTION!
Gruß Hessenmaid