Geldgeschenke zurück fordern?!

Hi zusammen,

angenommen Person A hat ein bisschen Geld zurück gelegt und unterstützt Person B damit, indem Person A den Kredit von Person B ablöst. Die beiden waren mal ein Paar sind aber nicht verheiratet. Das Geld wird also vom Konto von Person A auf einen Schlag bezahlt.
Besprochen wurde dazu nicht, ob und wenn ja wie es zurück gezahlt werden soll. Nichts mündlich und nichts schriftlich.
Wie sieht jetzt die Situation aus? Kann Person sich das „wieder einklagen“, wenn er plötzlich will ?! Oder gilt „nichts vertraglich geregelt, Pech gehabt!“ ?
Danke für die Antwort und Grüsse

angenommen Person A hat ein bisschen Geld zurück gelegt und
unterstützt Person B damit, indem Person A den Kredit von
Person B ablöst. Die beiden waren mal ein Paar sind aber nicht
verheiratet. Das Geld wird also vom Konto von Person A auf
einen Schlag bezahlt.
Besprochen wurde dazu nicht, ob und wenn ja wie es zurück
gezahlt werden soll. Nichts mündlich und nichts schriftlich.
Wie sieht jetzt die Situation aus? Kann Person sich das
„wieder einklagen“, wenn er plötzlich will ?! Oder gilt
„nichts vertraglich geregelt, Pech gehabt!“ ?

welche ansprüche A zustehen, lässt sich nicht sagen.
es könnte zwischen A und B eine schenkung oder ein darlehensvertrag vorgelegen haben. es könnte A theoretisch ein rückgriffsanspruch aus § 812 I 1 2.alt. zustehen. dem könnte aber (auch) ein familienrechtlicher vertrag sui generis entgegenstehen, wenn eine neLG im zeitpunkt der ablöse bestand.

zumindest scheidet ein anspruch nicht deshalb aus, weil nichts schriftlich festgehalten wurde, da davon auszugehen ist, dass zumindest konkludent eine vereinbarung (welche auch immer) geschlossen wurde.