Geldgieriger Anwalt - wie helfen? (lang)

Hallo liebe Wissenden,

diese Geschichte handelt von einem Familienstreit, der sich leider momentan im Königreich K zuträgt und bei dem ein offensichtlich geldgiereiger Anwalt kräftig mitmischt.

Die Geschwister A, B und C erben ein Grundstück mitsamt einem recht alten Haus, das vermietet ist an Leute, mit denen es ständig Probleme gibt. Zuerst überlegt sich Schwester A, ob sie die anderen Geschwister auszahlt und selbst ein neues Haus errichten lässt. Nach eingehenden Diskussionen entscheidet sie sich dagegen, da sie keinen Eigenbedarf anmelden kann und daher die Mieter auch nicht aus dem Haus herausgekommen würde (zumindest nicht in absehbarer Zeit). Nachdem auch noch eine neue Heizung hätte eingebaut werden müssen (laut Gesetz) und ein Interessent vorhanden war, der weit über dem Marktpreis zahlen wollte (er hatte besondere Interessen an genau diesem Grundstück, außerdem kann er Eigenbedarf anmelden und hatals Neueigentümer noch eine Karenzzeit mit der Heizung), war die Geschichte klar: es wird verkauft.

Nun fühlen sich einige Cousinen betrogen, da sie hinter dem Grundstück ein Wiesengrundstück haben, auf das sie gerne bauen würden und dazu gerne entweder ein Stück Grundstück quer durch das Grundstück der Geschwister (anderer Zugang wäre weit aus teurer und komplizierter) oder ein Wegerecht über das Grundstück haben wollten. Und das bitte entweder kostenlos oder zum Freundschaftspreis (*lol*). Hätte den Wert den Grundstücks auch nur unwesentlich geschmälert (*lol*). Leider ist das Wiesengrundstück laut Auskunft des zuständigen Bauamts von der Bebauung ausgeschlossen, da es zu nah am Waldrand ist. Es handelt sich folglich wirklich lediglich um ein Wiesengrundstück im Wert von 5000 €. Ursprünglich hatte der neue Eigentümer des Grundstücks auch Interesse am Wiesengrundstück bekundet, hat aber mittlerweise aufgrund der Querelen davon Abstand genommen.

Nun hat ein Anwalt den Cousinen geraten, zu prozessieren (gegen was?). Wie kann man den Cousinen erklären, dass sie sich damit garantiert unglücklich machen? Gibt es ähnliche Fälle? Denn ein normales, vernünftiges Gespräch ist aktuell leider nicht möglich, selbst der Bruder der Cousinen kann ihnen ihr hirnrissiges Verhalten nicht ausreden.

Für mich als außenstehende Person klingt es ganz so, als sei der Anwalt nur am Geld interessiert und stürzt die Cousinen ins Unglück. Denn die Prozesskosten werden den Wert des Wiesengrundstücks (das Geld wird insgesamt unter 4 Geschwistern aufgeteilt) weit übersteigen.

Grüße und vielen Dank für Eure Hilfe, Nina

Dein Problem / Fragestellung habe ich
nicht verstanden…

Hallo!

Dein Problem / Fragestellung habe ich
nicht verstanden…

Gibt es ähnliche Fälle oder evtl. sogar irgendwelche Paragraphen, die den Cousinen (ohne den gesunden Menschenverstand einschalten zu müssen) klar macht, dass sie keine Chance haben, jede auch irgendwie geartete Klage zu gewinnen? Denn trotz aller Streitigkeiten sind es Familienangehörige, zu denen bis zum Verkauf des Grundstücks ein sehr guter Kontakt bestand, was hoffentlich auch bald wieder der Fall sein wird. Und mn will die nicht noch zusätzlich ins Unglück stürzen - sie haben auch so schon genug (finanzielle) Probleme.

Zur Zeit beziehen sie sich darauf, dass es ein Wegerecht (zu Fuß) zum Wiesengrundstück gibt, dass den neuen Eigentümern nicht mitgeteilt wurde (steht aber im Vetrag drin, da hat der Anwalt der Geschwister nicht geschlampt und damit ist doch der Neueigentümer ausreichend informiert, das muss nicht nochmals extra erwähnt werden, vor allem da der Neueigentümer damit kein Problem hat - und wenn, dann wäre es seine Sache, ein Gericht anzurufen).

Oder welche anderen Klagepunkte könnte sich der Anwalt der Cousinen sonst noch aus den Fingern saugen (man ist ja teilweise recht einfallsreich, wenn es um den schöden Mamon geht)?

Grüße, Nina

Nun hat ein Anwalt den Cousinen geraten, zu prozessieren
(gegen was?).

Hallo Nina,

ob diese Klage hirnrissig ist wie du meinst, kann hier keiner beurteilen, weil du die entscheidende Frage die sich hier jeder stellt selbst stellst.

Wogegen wollen sie denn klagen?

  • Gegen den neuen Eigentümer?
  • Gegen den Verkauf?
  • Gegen die Verwaltung die Sie nicht bauen lassen möchte?
  • Auf eine Durchfahrt?
  • Sonst irgend was?

Du hast sehr viel interessanten Text geschrieben, aber das wesentliche weggelassen. So kann man dir deine Frage nicht beantworten.

Wenn du es selbst nicht weißt wogegen prozessiert werden soll, dann solltest du weder behaupten, dass der Anwalt nur aufs Geld aus ist, noch dass die Klage keinen Erfolg hat.

Also… gegen wen klagt im Königkreich K jemand? Und weswegen?

Gruß Ivo

Hallo Nina,

Hallo Ivo

ob diese Klage hirnrissig ist wie du meinst, kann hier keiner
beurteilen, weil du die entscheidende Frage die sich hier
jeder stellt selbst stellst.

Ich sehe zumindest nichts, was sich für die Cousinen durch den Verkauf des Grundstücks geändert hätte.

Wogegen wollen sie denn klagen?

  • Gegen den neuen Eigentümer?

Nein, die werden nur als Jugo-Gesockse beschimpft, aber bei der Wahl der neuen Eigentümer haben sie kein Mitspracherecht, vor allem, da sich dieses „Jugo-Gesockse“ immer sehr rührend um die Mutter der Geschwister gekümmert hat, wenn diese zu Besuch war, da die Jugos bereits den Gasthof vor vielen Jahren von der Mutter gekauft haben und daher seit langem bekannt sind.

  • Gegen den Verkauf?

Momentan noch nicht, aber die Geschwister warten auf sowas.

  • Gegen die Verwaltung die Sie nicht bauen lassen möchte?

Das ist den Geschwistern völlig egal, da es sie nicht betrifft.

  • Auf eine Durchfahrt?

Sowas in der Art wollen sie wohl bezwecken, um die Wiese anschließend in einer weiteren Klage in ein Baugrundstück umwandeln zu lassen. Es besteht ein Drchgangsrecht durch das Grundstück der Geschwister, eine Zufahrt zum Grundstück ist laut Auskunft des Bauamts über eine sog. Hohle machbar, wäre aber natürlich umständlicher und vor allem teurer (Bäume und Sträucher entfernen, kompletten Zufahrt anlegen,…).
Z.Z. beziehen sie sich darauf, dass die Geschwister die neuen Eigentümer arglistig getäuscht hätten, da es ein Wegerecht (zu Fuß) über das Grundstück gibt. Dies steht jedoch im Kaufvertrag drin und bedarf folglich keiner weiteren Ausführungen. Außerdem haben die neuen Eigentümer (laut eigener Aussage) kein Problem damit, da das Wiesengrundstück seit jahrzehnten brachliegt und sie die einzigen waren, die dort hingegangen sind, um es (ohne Entlohnung) zu mähen (es grenzt auch an der Gasthof, daher das Interesse an der gepflegten Wiese).

  • Sonst irgend was?

Die Geschwister warten, was noch kommen mag. Kannst Du Dir vorstellen, gegen was die Cousinen noch klagen könnten? Ich sehe nichts, aber die sind schließlich auch auf den Trichter gekommen, dass die Geschwister die neuen Eigentümer arglistig getäuscht haben bezüglich des Wegerechts (obwohl sie bei keinen Gesprächen dabei waren - also Schuss ins Blaue hinein.).

Du hast sehr viel interessanten Text geschrieben, aber das
wesentliche weggelassen. So kann man dir deine Frage nicht
beantworten.

Sorry, bin nicht so bewandert in Rechtsfragen. Falls aber noch ne wichtige Angabe diesbezüglich fehlt, frag mich bitte.

Wenn du es selbst nicht weißt wogegen prozessiert werden soll,
dann solltest du weder behaupten, dass der Anwalt nur aufs
Geld aus ist, noch dass die Klage keinen Erfolg hat.

Es ist ein normaler Hausverkauf zwischen zwei Parteien, die beide mit dem Vertrag (auch jetzt noch) vollstens zufrieden sind. Rechte Dritter sind, sofern sie bestehen, an den neuen Eigentümer übergegangen, sodass es meinem bescheidenen Meschenverstand nicht einleuchten will, welche Klagen von seiten Dritter gegen die Geschwister Erfolg haben könnten (Anfechtung des Testaments der Mutter mal ausgeschlossen, aber das ist in diesem Fall nun wirklich nicht möglich). Vor allem da der gesamte Verkauf mit Anwälten und allem drum und dran rechtsmäßig war (zumindest scheint es mir so und ich habe keinen Grund zu zweifeln).

Also… gegen wen klagt im Königkreich K jemand? Und weswegen?

s.o.

Gruß Ivo

Gruß, Nina

Hallo Nina,

ich weiss nicht was diese Cousinen erreichen möchten.

Soviel vorne weg: Solange nicht irgend ein Recht von Ihnen betroffen ist, so haben die gegen gar nichts zu klagen.

Ob ein Wegerecht im Vertrag verschwiegen wurde oder nicht ist egal, da Wegerechte im Grundbuch stehen.

Und selbst wenn wäre dies eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer und sonst niemandem.

Solange der Käufer dieses Recht nicht bestreitet, gibt es auch keine Handhabe gegen Ihn.
Möglicherweise geht es nur darum ein Überfahrtrecht zu erhalten. Dies betrifft dann die Giftschwestern und den Käufer.
Eventuell wäre hier eine Klage sogar erfolgreich? Dazu kenne ich die Situation vor Ort nicht um das beurteilen zu können.

Ich sehe letztendlich keinen offensichtlichen Klagepunkt, der die Verkäuferin tangieren könnte.

Am ehesten würde ich noch sehen, ob es Klagemöglichkeiten auf
a) ein Überfahrtsrecht
b) auf ein Recht zu bauen gibt.

Gruß Ivo

Hallo Nina,

Hallo Ivo,

ich weiss nicht was diese Cousinen erreichen möchten.

Sie wollen Geld (behaupte ich einfach mal so)!

Soviel vorne weg: Solange nicht irgend ein Recht von Ihnen
betroffen ist, so haben die gegen gar nichts zu klagen.

Ob ein Wegerecht im Vertrag verschwiegen wurde oder nicht ist
egal, da Wegerechte im Grundbuch stehen.

Und selbst wenn wäre dies eine Sache zwischen Käufer und
Verkäufer und sonst niemandem.

Täuscht mich mein bißchen Grundverstand also doch nicht!!

Solange der Käufer dieses Recht nicht bestreitet, gibt es auch
keine Handhabe gegen Ihn.
Möglicherweise geht es nur darum ein Überfahrtrecht zu
erhalten. Dies betrifft dann die Giftschwestern und den
Käufer.
Eventuell wäre hier eine Klage sogar erfolgreich? Dazu kenne
ich die Situation vor Ort nicht um das beurteilen zu können.

Klar, ist immer schwierig mit Ferndiagnosen. Aber besteht überhaupt ein Recht auf Überfahrt, wenn ein anderer Weg realisierbar ist und vom Bauamt genehmigt werden würde (ist laut Aussage des Bauamts kein Problem - ist schließlich von denen so vorgesehen worden). Ist aber nur ne Nebenfrage, da Sache zwischen Käufer und Cousinen.

Ich sehe letztendlich keinen offensichtlichen Klagepunkt, der
die Verkäuferin tangieren könnte.

Um so mehr wundert es mich, wie ein Anwalt eine solche Klage einreichen kann.

Am ehesten würde ich noch sehen, ob es Klagemöglichkeiten auf
a) ein Überfahrtsrecht
b) auf ein Recht zu bauen gibt.

Genau das denke ich auch so. Beides betrifft folglich nicht die Geschwister. Könntest Du mir evtl. entsprechende Paragraphen, Urteile etc. zukommen lassen? Es geht schließlich auch nicht darum, dass sich die Geschwister vor einer Klage fürchten, sondern dass sie weiteren Schaden von den Cousinen abhalten wollen, da trotz der Streitsucht der Cousinen die Geschwister immer noch viel für die Cousinen empfinden. Auch dem Bruder der Cousinen wäre damit sehr geholfen, da er momentan von seinen Schwestern als „Verräter“ angesehen wird, da er die Prozessiererei nicht mitmachen möchte.

Gruß Ivo

Gruß und Danke, Nina

Hallo Nina,

ohne das genaue Prozessziel zu kennen, kann ich auch nicht recherchieren.

Vorneweg: Weder eine Klage auf ein Überfahrtsrecht, noch gegen das Bauverbot wären zwingend erfolglos. Daher kann ich auch nicht sagen, dass es ein sinnloses Unterfangen sein kann.

Was den ganzen anderen Part betrifft, reicht es sich anzusehen wer den Anspruchsteller und Anspruchgegner überhaupt nur sein kann…

Gruß Ivo