Geldleihgaben nach Trennung

Hallo,

angenommen Person A leicht Person B Geld.

Für eine Autoversicherung, und dann noch für eine Kation einer Miete. Derzeitig hatten Person A und B noch eine Beziehung.

Nach der Trennung hat Person A mehrmals um die Rückzahlung gebeten. Person B reagierte darauf aber nicht. Es gab zwischen Person A und B keinen Leihvertrag oder etwas schriftliches, bis auf die Überweisung die Person A auf das Konto der Person B gemacht hat.

Gibt es über einen Anwalt die realistische Möglichkeit das Geld von Person B zurück zubekommen?

Hallo, ich habe hierzu leider keinerlerlei Ahnung - weiss auch nicht, warum ich diese Anfrage erhalte :smile:… Viel Glueck!

Hallo,

angenommen Person A leicht Person B Geld.

Für eine Autoversicherung, und dann noch für eine Kation einer
Miete. Derzeitig hatten Person A und B noch eine Beziehung.

Nach der Trennung hat Person A mehrmals um die Rückzahlung
gebeten. Person B reagierte darauf aber nicht. Es gab zwischen
Person A und B keinen Leihvertrag oder etwas schriftliches,
bis auf die Überweisung die Person A auf das Konto der Person
B gemacht hat.

Gibt es über einen Anwalt die realistische Möglichkeit das
Geld von Person B zurück zubekommen?

Ok, danke.
Kannst du mir sonst sagen unter welcher Rubrik ich dort Information finden kann? Bzw. Antworten bekommen könnte.

Sorry Lisa, ich bin hier gar nicht aktiv, hatte nur mal ein Profil angelegt und nie benutzt…
Viel Glueck bei der Trennungs-Angelegenheit…
Als privater Tipp, falls du die betroffene Person bist: am besten nie einem „Partner“, mit dem man noch nicht sehr lange zusammen ist, Geld leihen… Aber das weisst du nun ja wohl selber am besten…
F.

Ok, danke.
Kannst du mir sonst sagen unter welcher Rubrik ich dort
Information finden kann? Bzw. Antworten bekommen könnte.

Ich würde erstmal ein schriftliches Mahnverfahren einleiten, und mich dann bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Gerichtes beraten lassen . Halt mich auf dem Laufenden :wink:

Hallo,

angenommen Person A leicht Person B Geld.

Für eine Autoversicherung, und dann noch für eine Kation einer
Miete. Derzeitig hatten Person A und B noch eine Beziehung.

Nach der Trennung hat Person A mehrmals um die Rückzahlung
gebeten. Person B reagierte darauf aber nicht. Es gab zwischen
Person A und B keinen Leihvertrag oder etwas schriftliches,
bis auf die Überweisung die Person A auf das Konto der Person
B gemacht hat.

Gibt es über einen Anwalt die realistische Möglichkeit das
Geld von Person B zurück zubekommenich kann hier die Anwälte von www.Anwalt.de empfehlen, hier erhält man kostenlose Rechtstipp.

hallo,lisa 21

wenn, Du einen nachweis auf deinem kto-auszug hast,daß das geld von deinem kto auf seines gegangen ist, hast du die möglichkeit ein gerichtliches mahnverfahren einzuleiten. wenn seine kto-nr. zu erkennen ist gilt das als beweis für den geldfluss.
falls Du schwierigkeiten hast solche verfahrensweisen in die wege zu leiten, dann wende dich an die öffentliche rechtsauskunft ( ÖRA ), die findest du in der regel in deinem zuständigem ortsamt.
dort sitzen ehrenamtlich rechtsanwälte,die gegen eine kleine gebühr helfen und evtl. auch schreiben aufsetzen.
ich hoffe das dir das weiter hilft.

hallo,lisa 21

wenn, Du einen nachweis auf deinem kto-auszug hast,daß das geld von deinem kto auf seines gegangen ist, hast du die möglichkeit ein gerichtliches mahnverfahren einzuleiten. wenn seine kto-nr. zu erkennen ist gilt das als beweis für den geldfluss.
falls Du schwierigkeiten hast solche verfahrensweisen in die wege zu leiten, dann wende dich an die öffentliche rechtsauskunft ( ÖRA ), die findest du in der regel in deinem zuständigem ortsamt.
dort sitzen ehrenamtlich rechtsanwälte,die gegen eine kleine gebühr helfen und evtl. auch schreiben aufsetzen.
ich hoffe das dir das weiter hilft.

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Ich denke das es hier sehr schwierig wird, glaubhaft eine Leihgabe des Geldes festzumachen. Immerhin kann Person B behaupten das Geld wurde Ihr Geschenkt. Am besten versuchen das ganze titulieren zu lassen durch das zuständige Amtsgericht. Dies ist nicht allzu teuer. Die Preise kann man Amtsgericht erfragen. Wenn Person B nicht binnen 2 Wochen dem titel widerspricht hat man etwas rechtlich greifbares und kann die Summe einklagen. Den Titel kann man auch ohne Anwalt beantragen und wird durch einen Gerichtsvollzieher zugstellt. Wenn die Forderung tituliert ist kann man Zinsen auch nachtitulieren lassen. Aufjedenfall nicht vergessen alle 2 Jahre zu mahnen. Ansonsten verfallen die Ansprüche.

Mfg
Ben