Wo kann man ggf. Geldleistungen beantragen, wenn der Arbeitslosenbezug regulär beendet ist, kein Anspruch auf Hartz 4 besteht und kein Einkommen mehr vorhanden ist?
Gibt es noch eine Art Wohngeld?
Danke
Wo kann man ggf. Geldleistungen beantragen, wenn der Arbeitslosenbezug regulär beendet ist, kein Anspruch auf Hartz 4 besteht und kein Einkommen mehr vorhanden ist?
Gibt es noch eine Art Wohngeld?
Danke
Hallo,
es gibt immer noch das Wohngeld; Wohngeldberechtigte sind u. a. Arbeitslosengeld 1,
Rentner, Familien etc mit geringem Einkommen.
Wenn allerdings keine Einkünfte vorhanden sind, besteht kein Wohngeldanspruch.
WEnn kein ALG-2-Anspruch (Hartz-4) (mehr) besteht, bleibt nur noch die Suppenküche oder die Tafeln.
lG
Hallo,
weshalb besteht kein Anspruch auf Hartz4?
Beatrix
Ersparnisse.
Ahnte ich schon.
Und dann willst Du Sozialleistungen haben ?
mit welchem Recht eigentlich ?
Offenbar hat man genug Vermögen, was man zuerst weitgehend aufbrauchen muss, bevor man sich dann wieder ans Sozialamt wenden kann.
Und NEIN, Wohngeld bekommt man dann natürlich auch nicht.
MfG
duck313
Wohngeld bei vorhandenem Vermögen
Servus,
das ist falsch.
Für den Anspruch auf Wohngeld ist ein Vermögen von 60.000 € für das erste und 30.000 € für jedes weitere Haushaltsmitglied unschädlich.
Schöne Grüße
MM
Servus,
Gibt es noch eine Art Wohngeld?
ja, Wohngeld gibt es noch, und vorhandenes Vermögen bis 60.000 € ist für den Wohngeldanspruch unschädlich.
Es könnte allerdings sein, dass das für den Anspruch auf Wohngeld notwendige Mindesteinkommen hier nicht aus dem Verbrauch von Vermögen aufgebracht werden kann - das ist eine Spezialfrage, zu der ich Dir nichts sagen kann außer den Stichwörtern, die Dir vielleicht auch schon weiterhelfen.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Ja, weiß ich.
Aber ohne Einkommen, kein Wohngeld.
Es gibt ja (seltsamerweise) ein Mindesteinkommen, was man haben muss.
Mag sein, man wird aus dem Vermögen ein fiktives monatliches Einkommen berechnen und hätte so Anspruch auf Wohngeld, mag sein.
MfG
duck313
Hallo
Es könnte allerdings sein, dass das für den Anspruch auf Wohngeld notwendige Mindesteinkommen hier nicht aus dem Verbrauch von Vermögen aufgebracht werden kann -
Doch, man kann sich von seinem Vermögen monatlich was auf sein Girokonto auszahlen lassen, was dann als Einkommen gilt. Die Kunst wäre hier, die optimale Höhe des Betrages herauszufinden.
Ich weiß nicht, wie es jetzt ist. Früher musste man mindestens 80 % des Alg II Satzes + Wohnkosten - Wohngeld haben. Wenn es immer noch so ist*), dann wäre es natürlich gut, wenn man vorher wüsste, wie hoch der Wohngeldanspruch dann wäre. Das könnte man vielleicht hier herausfinden: http://www.wohngeldrechner.nrw.de/WgRechner/wogp/cgi…
Was ist mit Krankenversicherung?
Viele Grüße
* Dazu findet man unterschiedliche Informationen im Netz. Ich glaube deswegen keiner dieser Informationen so richtig.