Geldmarktkonto

Meine Frage lautet:
Kann man von einem Geldmarktkonto wirklich NUR Geld auf sein eigenes bei der Bank angegebenes Girokonto überweisen??
Also keine Barabhebung tätigen, kein Geld auf ein anderes eigenes Sparkonto oder das Girokonto einer Vertrauensperson, die auch Vollmacht hat, überweisen?
Das würde bedeuten, dass man das Geldmarktkonto kündigen muss, wenn man nicht möchte, dass Beträge von diesem Konto auf dem Girokonto auftauchen??
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit, Antwort
und liebe Grüße
ingeborgis

Hallo,

häufig ist dem Geldmarktkonto ein und nur ein bestimmtes anderes Konto zugewiesen, das sogenannte Referenzkonto. Geldaustausch findet dann in der Regel nur zwischen dem Geldmarktkonto und dem Referenzkonto statt (es gibt auch kleine Ausnahmen).

Daß man keinen Geldaustausch zwischen dem Geldmarktkonto und einem x-beliebigen Konto durchführen kann, soll meiner Vermutung nach verhindern, daß man das Geldmarktkonto als eine Art Girokonto verwendet.

Grüße,

Oliver Walter

Hallo
Wie Oliver schongesagt hat, soll verhindert werden, daß man das (kostenlose) Geldmarktkonto also Girokonto mißbraucht. Es soll ja Banken geben, die für jede Überweisung vom Girokonto Geld verlangen.
Bei meinen Geldmarktkonten kann ich aber das Referenzkonto ändern. Einige lassen eine Änderung nur alle paar Monate zu.
Dieses Konzept hat übrigens auch für den Kunden Vorteile. So kann man dieses Konto in der Regel als Abwicklungskonto für Onlineauktionen einsetzen (vorher aber die Bedingungen lesen!), da Geldeingänge von beliebigen (deutschen) Konten möglich sind. Eine Lastschrift darauf von einem unehrlichen Käufer kann nicht ausgeführt werden, da ja eben nur eine Überweisung auf das Referenzkonto möglich ist.

Cu Rene

Hallo ingeborgis

Das würde bedeuten, dass man das Geldmarktkonto kündigen muss,
wenn man nicht möchte, dass Beträge von diesem Konto auf dem
Girokonto auftauchen??

stimmt genau, nur muss ich zugeben ist diese Frage recht seltsam, schließlich lauten Geldmarktkonto und Girokonto auf den gleichen Namen.

etwas nachdenklich

Börsenfan1968

geldmarktkono- referenzkonto

die einschraenkung der ein- und auszahlungen nur zwischen diesen beiden konten ist auch eine sicherheitseinrichtung, die nicht zu unterschaetzen ist.
da kann nichts abgezweigt oder fremdgeleitet werden.

mfg hr

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