Hallo Fluppylubi,
die Frage ist wirklich kniffelig. Wir müssen erstmal Fragen: Welche Geldmenge? Aber ich denke es ist M3 gemeint.
Nun hängt die Richtige Antwort von der Situation ab.
Gehen wir mal von der jetzigen Situation aus, die ja etwas „speziell“ ist. Dann gehen wir mal die Antwortmöglichkeiten durch.
Fangen wir mit der einfachsten an:
- Kauf von Wertpapieren am Kapitalmarkt.
Dies erhöht die Geldbasis, und über den Multiplikatoreffekt die Geldmenge M3. (immer alle Maßnahmen c.p.)
Also: FALSCH
- Reduzierung der Möglichkeiten der Einlagefazilitäten.
Dies würde lediglich dazu führen, dass die Banken keine Übernachteinlagen nichtbenötigter Liquidität mehr tätigen können. Da dieser Zins niedriger als der Refinanzierungssatz ist, wird diese Einlagemöglichkeit kein Grund zur Geldhaltung sein, und somit keinen Effekt auf die Geldmenge haben.
Also: FALSCH
- Beibehaltung der Spitzenrefinanzierungsfazilitäten.
Dies Widerspricht sich ja schon selbst. Durch Beibehaltung kann man nicht irgendwas ändern. Zumal das alles bloß kurzfristige Aktionen sind. (Wie 4)
Also: FALSCH
Und nun wird es spannend! 1 und 3 sind noch offen. Nun kommt es in meinen Augen wirklich auf die Situation an!
Allgemein würde ich bei 3. Anhebung des Hauptrefinanzierungssatzes
sagen, dass bei der Verwedung eines Mengentender nichts anderes als eine
Zinserhöhung ist. Dies würde zu einer Reduzierung der Geldmenge führen.
Für 1. Senkung der Mindestreservesätze spricht aber eine Situation, in der die Banken ihre Bilanzen verkürzen. Man macht dies vorallem, weil die Reservesätze für Kapitalmarktgeschäfte gestiegen sind, und der EK-Bedarf enorm angestiegen ist. Würde man die Mindestreservesätze senken, würde dies die Geldnachfrage( wegen geringeten Finanzbedarfes) senken und somit die Geldmenge.
Aber ganz schlüssig dass 3. auch total falsch sein soll, ist das in meinen Augen auch nicht.
Was sagt denn der Prof dazu? Würde mich mal interessieren…