hallo „mesle“,
mein sohn ist in einer ähnlichen situation, und da hab ich einen entwurf für einen vertrag gemacht. ein solcher vertrag soll nicht als mißtrauen gesehen werden, sondern ist ausdruck für eine große innere reife und gegenseitigem verantwortungsgefühl. ich würde mich freuen, wenn ihr beide einiges davon als anregung gebrauchen könntet:
Partnerschaftsvertrag für die nichteheliche Lebensgemeinschaft
§ 1
Vorbemerkung (Präambel)
Wir leben seit dem … zusammen und führen einen gemeinsamen Haushalt.
Um einzelne Bereiche unseres Zusammenlebens zu regeln, schließen wir die nachfolgenden Vereinbarungen.
§2
Wohnung:
Die Partnerin … ist Mieter der gemeinschaftlich genutzten Wohnung. Er gestattet dem Partner… die gleichberechtigte Mitbenutzung dieser Wohnung.
§ 3
Kindes - Unterhalt
Den Unterhalt für unser Kind … regeln wir mit der vom Vormundschaftsgericht genemigten Vereinbarung. Sie ist integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung.
oder: Zum Ausgleich der unterschiedl. Einkommensverhältnisse zahlt der einkommensstärkere Partner am Beginn jeden Monats dem haushaltsführenden, einkommensschwächeren Partner ein Taschengeld in der Höhe von…(z.B. 50% der bestehenden Einkommensdifferenz oder die gesetzlichen Alimente). Damit ist eine gleichwertige Einkommensneutralität gegeben.
§ 4
Lebenskosten
Die laufenden Kosten für den Haushalt werden von uns zu gleichen Teilen getragen. Hierfür gibt es eine gemeinsame Haushaltskasse. Jeder Partner ist verpflichtet, am 1. Kalendertag eines jeden Monats einen Betrag in Höhe von … € in die Haushaltskasse einzuzahlen. Aus der Haushaltskasse werden die monatlichen Aufwendungen für die allgemeine Lebenshaltung (Miete, Betriebskosten, alle Kosten und Anschaffungen für das Kind, PKW-Kosten, Versicherungen, Freizeit, Kino, Friseur, Urlaubsreisen…). Ein Überschuß wird geteilt, ein Defizit wird analog ausgeglichen.
Aus der gemeinsamen Haushaltskasse werden nicht die Anschaffungen von Kleidungsstücken oder persönlichen Gebrauchsgegenständen eines Partners bestritten.
§ 5a
getrenntes Eigentum (Vermögensverzeichnis)
Das Eigentum/Vermögen, das jeder von uns in die Gemeinschaft eingebracht hat, soll in jedem Fall getrennt bleiben. Jeder behält die von sich eingebrachten Gegenstände in seinem Eigentum. Über die wesentlichen Vermögensgegenstände, die jeder von uns in die Partnerschaft eingebracht hat, haben wir ein Verzeichnis aufgestellt, gemeinsam unterzeichnet, und diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Diese Liste wird jedem Partner ausgehändigt. Sie soll mit Datum der Erstellung bzw. der Nachträge versehen sein und muss jeweils von beiden Partnern eigenhändig unterschrieben werden. Die Liste wird Teil des Vertrages und diesem Vertrag in Anlage beigefügt. Sie wird nach Anschaffungen aktualisiert.
§ 5b
gemeinsames Eigentum (Verzeichnis über gemeinsame Anschaffungen).
Gegenstände, die gemeinsam angeschafft wurden und zukünftig werden (Möbel, Kinderwagen, Haushaltsgeräte, TV…) sind in einem eigenen Verzeichnis einzutragen und laufend ergänzt. Die Kosten für gemeinsame werden je zur Hälfte geteilt.
Im Falle einer Trennung werden die Gegenstände untereinander aufgeteilt. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Aufteilung müssen diese verkauft und der Erlös halbiert werden.
§ 6
Gegenseitige existentielle Absicherung (Unfall/Tod)
Zur gegenseitigen finanziellen Absicherung hat jeder Partner eine Lebensversicherung abgeschlossen, bei der der anderen als Begünstigter eingesetzt ist.
Jedem Partner steht es frei, darüberhinaus ein Testament zu Gunsten des Anderen zu verfassen. (Ohne Verwantschaftsverhältnis fallen allerdings sehr hohe Erbschaftssteuern an.)
§ 7
gemeinsame Obsorge für das uneheliche Kind.
Wir stellen beim Pflegschaftsgericht einen Antrag, daß in Hinkunft beide Elternteile mit der Obsorge unseres uneheliche Kind betraut sind
§
Beendigung
Durch unsere beabsichtigte Eheschließung wird dieser Vertrag aufgelöst.
§
Trennung
Im Falle einer Trennung besteht keine gesetzliche Beistands- und Unterhaltspflicht. … verpflichtet sich (neben der gesetzl. Alimentezahlung) zur freiwilligen Zahlung eines monatl. Unterhalts an … in der Höhe von … % seines Nettoeinkommens bis zum … Geburtstag von … Diese Verpflichtung erlischt, sobald … mit einem neue Partner zusammenlebt.
§
Die elterliche Sorge und das Besuchsrecht für das Kind im Falle der Trennung.
Im Falle einer Trennung vereinbaren wir, daß das Kind bei … bleiben soll, solange es will. … verpflichtet sich zur bestmöglichen Unterstützung beider.
Besuchsrecht: … hat ein Recht auf einen teilhabenden Vater. Wir vereinbaren, daß dem Kind die Möglichkeit geboten wird, jedes 2. Wochenende von jeweils dem anderen Elternteil betreut zu werden, und zusätzlich nach gegenseitiger Terminabsprache.
Der Vertrag wurde von Notar/Vormundschaftsgericht geprüft bzw. genehmigt.
Ort, Datum, Unterschriften
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