Geldregelung bei Unverheirateten?

Hallo,

meine Freundin und ich bekommen bald ein Baby.
Wir freuen uns schon sehr, wollen auch für immer zusammenbleiben.
Sie hat 2 Jahre Elternzeit genommen, weil ich der Hauptverdiener bin
und sich das sonst nicht rechnet.
Nun stellt sich die Frage „Wie das mit dem Geld machen, wenn nur noch
ich arbeiten gehe?“… Ein Konto, drei Konten, Geld monatlich für
Lebensmittel zuteilen oder, oder, oder…
Ich würde mich über Eure Erfahrungen freuen und wie es so läuft, ob
gut, ob schlecht, welche Varianten usw.
Vielen Dank im Voraus.

Hi,

wir sind zwar verheiratet, aber ich denke doch daß das keinen Unterschied macht - wir haben zumindest unsere Regeln mit der Hochzeit nicht verändert.
Nach der Geburt unsers Sohnes hat meine Frau ebenfalls Elternzeit in Anspruch genommen. Ihr war es aber wichtig ihr eigenes Konto zu behalten. Auf dieses Konto gehen regelmäßig das Kindergeld (einfacher, weil sie im öffentlichen Dienst ist) und bis sie wieder schwanger wurde hat sie als Aushilfe gearbeitet (auf der alten Station - sie ist Krankenschwester).
Wenn dieses Konto mal ins Minus kommt, wird halt ausgeglichen. Sie hat vollen Zugriff auf mein Konto, auch über PC (ich natürlich ebenso auf ihrs).
Besondere Regeln haben wir nicht, was gebraucht wird, wird ausgegeben. Oft abends die Frage (von dem dem’s aufgefallen ist), „wir brauchen wieder Bargeld, kommst Du am Automaten vorbei oder soll ich?“.
In allen Alltagsangelegenheiten (bis Größenordnung Klamotten) legen wir keinerlei Rechenschaft ab. Was darüber hinausgeht wird besprochen, ohne daß es dazu einer besonderen Vereinbarung bedarf. Wie sind uns insgesamt einig und wissen, daß wir beide aufs Geld sehen. Bislang gab es nie Streß und es war am Monatsende noch etwas übrig. Dieses Geld geht (erstmal) auf ein Tagesfestgeldkonto, daß (zufällig) auf ihren Namen läuft.
Da wir immer im Bilde über unsere Finanzen sind, können Mißverständnisse erst gar nicht entstehen. Wir wissen beide, ob wir uns den einen Wunsch nun erfüllen können oder nicht.

Auf diese Weise haben wir den Verlust eines Gehaltes im Alltag eigentlich kaum bemerkt. Mit Kind hat man ja auch weniger Zeit zum ausgeben.

Viel Spaß!
Stefan

hallo „mesle“,
mein sohn ist in einer ähnlichen situation, und da hab ich einen entwurf für einen vertrag gemacht. ein solcher vertrag soll nicht als mißtrauen gesehen werden, sondern ist ausdruck für eine große innere reife und gegenseitigem verantwortungsgefühl. ich würde mich freuen, wenn ihr beide einiges davon als anregung gebrauchen könntet:

Partnerschaftsvertrag für die nichteheliche Lebensgemeinschaft

§ 1
Vorbemerkung (Präambel)
Wir leben seit dem … zusammen und führen einen gemeinsamen Haushalt.
Um einzelne Bereiche unseres Zusammenlebens zu regeln, schließen wir die nachfolgenden Vereinbarungen.

§2
Wohnung:
Die Partnerin … ist Mieter der gemeinschaftlich genutzten Wohnung. Er gestattet dem Partner… die gleichberechtigte Mitbenutzung dieser Wohnung.

§ 3
Kindes - Unterhalt
Den Unterhalt für unser Kind … regeln wir mit der vom Vormundschaftsgericht genemigten Vereinbarung. Sie ist integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung.

oder: Zum Ausgleich der unterschiedl. Einkommensverhältnisse zahlt der einkommensstärkere Partner am Beginn jeden Monats dem haushaltsführenden, einkommensschwächeren Partner ein Taschengeld in der Höhe von…(z.B. 50% der bestehenden Einkommensdifferenz oder die gesetzlichen Alimente). Damit ist eine gleichwertige Einkommensneutralität gegeben.

§ 4
Lebenskosten
Die laufenden Kosten für den Haushalt werden von uns zu gleichen Teilen getragen. Hierfür gibt es eine gemeinsame Haushaltskasse. Jeder Partner ist verpflichtet, am 1. Kalendertag eines jeden Monats einen Betrag in Höhe von … € in die Haushaltskasse einzuzahlen. Aus der Haushaltskasse werden die monatlichen Aufwendungen für die allgemeine Lebenshaltung (Miete, Betriebskosten, alle Kosten und Anschaffungen für das Kind, PKW-Kosten, Versicherungen, Freizeit, Kino, Friseur, Urlaubsreisen…). Ein Überschuß wird geteilt, ein Defizit wird analog ausgeglichen.
Aus der gemeinsamen Haushaltskasse werden nicht die Anschaffungen von Kleidungsstücken oder persönlichen Gebrauchsgegenständen eines Partners bestritten.

§ 5a
getrenntes Eigentum (Vermögensverzeichnis)
Das Eigentum/Vermögen, das jeder von uns in die Gemeinschaft eingebracht hat, soll in jedem Fall getrennt bleiben. Jeder behält die von sich eingebrachten Gegenstände in seinem Eigentum. Über die wesentlichen Vermögensgegenstände, die jeder von uns in die Partnerschaft eingebracht hat, haben wir ein Verzeichnis aufgestellt, gemeinsam unterzeichnet, und diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Diese Liste wird jedem Partner ausgehändigt. Sie soll mit Datum der Erstellung bzw. der Nachträge versehen sein und muss jeweils von beiden Partnern eigenhändig unterschrieben werden. Die Liste wird Teil des Vertrages und diesem Vertrag in Anlage beigefügt. Sie wird nach Anschaffungen aktualisiert.

§ 5b
gemeinsames Eigentum (Verzeichnis über gemeinsame Anschaffungen).
Gegenstände, die gemeinsam angeschafft wurden und zukünftig werden (Möbel, Kinderwagen, Haushaltsgeräte, TV…) sind in einem eigenen Verzeichnis einzutragen und laufend ergänzt. Die Kosten für gemeinsame werden je zur Hälfte geteilt.
Im Falle einer Trennung werden die Gegenstände untereinander aufgeteilt. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Aufteilung müssen diese verkauft und der Erlös halbiert werden.

§ 6
Gegenseitige existentielle Absicherung (Unfall/Tod)
Zur gegenseitigen finanziellen Absicherung hat jeder Partner eine Lebensversicherung abgeschlossen, bei der der anderen als Begünstigter eingesetzt ist.
Jedem Partner steht es frei, darüberhinaus ein Testament zu Gunsten des Anderen zu verfassen. (Ohne Verwantschaftsverhältnis fallen allerdings sehr hohe Erbschaftssteuern an.)

§ 7
gemeinsame Obsorge für das uneheliche Kind.
Wir stellen beim Pflegschaftsgericht einen Antrag, daß in Hinkunft beide Elternteile mit der Obsorge unseres uneheliche Kind betraut sind

§
Beendigung
Durch unsere beabsichtigte Eheschließung wird dieser Vertrag aufgelöst.

§
Trennung
Im Falle einer Trennung besteht keine gesetzliche Beistands- und Unterhaltspflicht. … verpflichtet sich (neben der gesetzl. Alimentezahlung) zur freiwilligen Zahlung eines monatl. Unterhalts an … in der Höhe von … % seines Nettoeinkommens bis zum … Geburtstag von … Diese Verpflichtung erlischt, sobald … mit einem neue Partner zusammenlebt.

§
Die elterliche Sorge und das Besuchsrecht für das Kind im Falle der Trennung.
Im Falle einer Trennung vereinbaren wir, daß das Kind bei … bleiben soll, solange es will. … verpflichtet sich zur bestmöglichen Unterstützung beider.
Besuchsrecht: … hat ein Recht auf einen teilhabenden Vater. Wir vereinbaren, daß dem Kind die Möglichkeit geboten wird, jedes 2. Wochenende von jeweils dem anderen Elternteil betreut zu werden, und zusätzlich nach gegenseitiger Terminabsprache.

Der Vertrag wurde von Notar/Vormundschaftsgericht geprüft bzw. genehmigt.

Ort, Datum, Unterschriften

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Hallo,

bin auch nicht verheiratet und Vater. Da wir nicht besonders viel Geld haben, schreiben wir uns alles auf, was wir ausgeben. Am Anfang war das mühsam, aber man gewöhnt sich daran. Wir rechnen dann jeden Monat ab und teilen uns die Kosten für Wohnung, Haushalt, Kind, Auto…
Wer mehr verdient bezahlt halt mehr, oder finanziert andere Dinge.
So behalten wir den Überblick über alles, auch wenn es nicht sehr romantisch ist :wink:
Einen Vertrag brauchen wir eigentlich nicht. Falls es in die Brüche geht, gibt es eine Flut von gesetzlichen Regeln dafür.

Gruß,
Hannes