liebe wissende
kann man eigentlich bestraft werden, wenn mann geldscheine oder münzen zerstört, oder anderweitig zweckentfremdet?
lg
niemand
ps: ich habe nicht vor mit geldscheinen feuer zu entfachen um darüber münzen einzuschmelzen. 
Hallo,
wer soll denn einen bestrafen wen man sein eigenes Geld verpulvert?
Solange die Münzen nicht auf Bahnschinen gelgt werden um sie platt zu walzen und der Zug entgleist, oder man soviele Scheine verbrennt das man alle vollräuchert kann doch jeder Krösus mit seinem Geld machen was er will.
Gruß Sunny
Hallo,
eben, solange es das eigene Geld ist!
LG Selorius
kann doch jeder
Krösus mit seinem Geld machen was er will.Gruß Sunny
nö, eben nicht. vernichten ist kein problem. aber stell dich man mit einem sack deines geldes auf die straße und verschenke die kohle. wirst sehen, was dann passiert, - vorausgesetzt natürlich, jemand macht den fall publik.
jana
man mit einem sack deines geldes auf die straße und verschenke
die kohle. wirst sehen, was dann passiert, - vorausgesetzt
natürlich, jemand macht den fall publik.
Hi,
und? Das gab es doch schon. Da stand ein Mann in der Fußgängerzone und hat jedem 1,00 € geschenkt.
Nachdem Passanten die Polizei riefen, hat diese sich vergewissert, das der Mann im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war und damit war der Fall für ihn erledigt.
Des Rätsels Lösung: Der Mann ging in Rente und hat sich so gefreut, daß er diese Freude mit anderen Teilen wollte.
http://www.main-netz.de/nachrichten/regionalenachric…
Gruß
Tina
schon mal was von schenkungssteuer gehört?
dann kann ja jeder sein vermögen verschenken, ohne dass der fiskus davon partipizieren kann.
ein radiosender wurde erfolgreich verklagt, weil er mittels leiterwagen an die fenster oberer etagen von miethäusern klopfen ließ, und den verdutzten mietern erlaubte, mit einer hand in einen prall gefüllten eimer mit geldscheinen zu greifen. das geld durfte behalten werden.
so einfach ist es also nicht!
schon mal was von schenkungssteuer gehört?
Du meinst also, jeder der diesen Euro nahm, hat Steuerhinterziehung begangen?
dann kann ja jeder sein vermögen verschenken, ohne dass der
fiskus davon partipizieren kann.
Mal ne Frage, meldest Du jeden Gutschein, jedes Geschenk oder jeden geschenkten Geldschein beim beim Finanzamt an?
ein radiosender wurde erfolgreich verklagt, weil er mittels
leiterwagen an die fenster oberer etagen von miethäusern
klopfen ließ, und den verdutzten mietern erlaubte, mit einer
hand in einen prall gefüllten eimer mit geldscheinen zu
greifen. das geld durfte behalten werden.
Wie hoch waren denn die Geldgeschenke und kannst Du das Urteil verlinken?
so einfach ist es also nicht!
Solange die Freibeträge für Schenkungen (bei Nichtverwandten derzeit glaube ich um die 20.000,00 €) beachtet werden, schon.
Gruß
Tina
Hi,
bei Wiki unter Geld habe ich folgendes gefunden:
Münzen und Scheine gehen in das Eigentum des Inhabers über; die vielfach behauptete Aussage, die Europäische Zentralbank sei der Eigentümer, der Inhaber nur berechtigter Besitzer, gilt nicht für den Euro. Das Eigentum an Geld wird wie bei Inhaberpapieren durch einfache Einigung und Übergabe verschafft (§ 929 Satz 1 BGB). Für den Euro gilt, dass die Zerstörung von Zahlungsmitteln weder rechtswidrig noch strafbar ist.[6] In Deutschland gilt § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der Eigentümer mit seinen Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren darf. Jeder Besitzer von Geld kann entscheiden, sein Geld nie mehr auszugeben und damit für immer aus dem Umlauf zu nehmen. Mit einer unumkehrbaren Beschädigung von Zahlungsmitteln wird Geld auch nicht vernichtet, sondern nur unumkehrbar aus dem Umlauf genommen. Die Bundesbank leistet jedoch für absichtlich beschädigte Geldscheine keinen Ersatz
Vielleicht hilft Dir das weiter.
Gruß
Tina
ein radiosender wurde erfolgreich verklagt
Von wem verklagt und auf was? Und was genau besagt das Urteil, womit ich meine: Tenor und Entscheidungsgründe?
Zum Thema Schenkung möchte ich noch anführen: Natürlich darf man Schenkungen ohne Limit tätigen.
Überschreitet man die Freigrenzen, die je nach Verwandtschaftsgrad (oder eben keiner Verwandtschaft)variieren, dann wird Schenkungssteuer fällig.
Diese Schenkungssteuer muß vom Beschenkten und nicht vom Schenker zu tragen.
Je nach Verwandtschaftsgrad ist man verschiedenen Steuerklassen zugeordnet.
Freibeträge und Steuerklassen kann man hier nachlesen:
http://www.kanzlei.de/erbst97.htm
Gruß
Tina