Hallo Anne,
ich weiß es nicht genau. Aber ich denke du kannst Deinen Freibetrag behalten. Ich würde an Deiner Stelle von der Summe des Verkaufes den Freibetrag ausrechnen, diesen auf ein Sparbuch überweisen und mir über den größten Teil der Restsumme von einer Vertrauensperson einen Schuldschein ausstellen lassen( Datum natürlich rückdatiert,vieleicht 1,5 Jahre ).Für Möbel,Urlaub oder so.Diesen Betrag überweisen und den Rest melden. Das wäre meine Idee. Ich hoffe ich konnte anregungen geben.
MfG Annette66
Guten Tag.
Kommt darauf an wie das Haus bisher bewertet wurde, ob es als Vermögen gezählt wurde und dieses Vermögen einfach nur in Geld umgewandelt wurde oder ob Sie verpflichtet waren das Haus zu veräußern, dann würde es als Einkommen zählen. Dieses Einkommen wird im Rahmen Ihres Anspruches auf Alg II auf die Monate runtergerechnet, so das Sie für einen gewissen ZEitraum keinen Anspruch haben werden.
wenn mich nicht alles täuscht werden sie versuchen alles als Einkommen anzurechnen und dir erst einmal das Hartz4 streichen und du mußt vom Erlös leben.