Hallo,
durch Hausverkauf werde ich in der nächsten Zeit ein bisschen Geld bekommen. Da ich seit über einem Jahr Hartz IV beziehe, ist die Frage, ob ich meinen Freiteil pro Lebensjahr - 150 € - überhaupt behalten kann.
Unter welchen Bedingungen kann das Jobcenter an das Geld? Geht ihre Forderung nach Rückzahlung vor, oder meine, nach dem Freibetrag? Kann ich überhaupt meinen Freibetrag so auf Einmal aufstocken? Schließlich war das Haus ja auch mal als Altersvorsorge gedacht. Was über dem Betrag, den jeder als Rücklage behalten kann liet, muss ich wohl zrückzahlen, aber was ist mit dem Geld innerhalb des Freibetrages?
Wenn ich einen Teil der Zahlung auf monatliche Raten a 100 € vereinbare, kann ich das dann auch als sogenannten Zuverdienst behalten? Bei 100 € pro Monat muss man noch nichts abgeben, geht das auch mit solchen Zahlungen?
Vielen Dank für deine Tipps und Hilfe
Anne
Hallo,
spontan würde ich sagen dass das Geld auf den Freibetrag angerechnet wird.Red doch einfach mit dem SB, der kann Dir weiter helfen. Aber ich würd auf die Anrechnung auf den Freibetrag bestehen.
MFG Karin
Hallo,
ich muss mal passen
Hallo Anne,
ich würde mich beim Hiob-Center auf nix verlassen. Was ich an deiner Stelle machen täte, ist, ein Sparbuch auf den Namen deines Vaters, Mutter oder sonstiger Person deines V e r t r a u e n s anlegen zu lassen. Bei mir klappt das seit Jahren hervorragend, und das Aamt kann mir nix, da es ja nicht mein Konto ist. ))
LG
Martin
Hallo Martin,
Danke für die schnelle Antwort. Sowas in der Art befürchte ich nämlich auch, deshalb die Frage . Das ist immerhin erst mal ne Idee die ich mir merken werde, aber leider ist der Geldfluss vermutlich nachvollziehbar. Hm, dann hab ich s eben schnell ausgegeben oder wie? Fass mal ner nackten Frau in die Tasche. Irgendwie muss man ja überleben …
Dank dir erst mal, lG
Anne
Danke, so seh ich das auch.
Aber genau das wollte ich eben nicht machen, mit dem SB reden. Dann mach ich vielleicht die Pferde scheu …. Na mal sehen was ich noch für Infos
kriege, notfalls muss ich ja.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, lG
Anne
Also wie immer alle Angaben ohne Gewähr!:
Ich vermute mal, dass du einfach ab dem Monat, in dem das Geld auf deinem Konto auftaucht, keinen Anspruch mehr haben wirst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Arge was zurückfordert, denn AlgII ist ja kein Darlehen wie z.b. Bafög. In denen Monaten wo man bedürftig ist, hat man Anspruch und wenn du durch den Hausverkauf auf einmal Geld hast, was du zur Deckung des Lebensunterhaltes nutzen kannst, bist du halt nicht mehr bedürftig. Das dürfte sich aber nicht auswirken, es sei denn dir wurde von Beginn an das AlgII nur als Darlehen ausgezahlt, weil durch das Haus dein Vermögen zu hoch war oder ähnliches.
Hallo Anne,
die Ratenvereinbarung erscheint mir als cleverer und legitimer Lösungsansatz.
Ich an Deiner Stelle würde allerdings hinsichtlich des Freibetrages eine anwaltliche Regelung empfehlen.
Ein Anwalt sollte den Freibetrag mit der Arge regeln und alles was damit zusammenhängt. Diesen Anwalt kannst Du ab sofort auch auf dem Weg der Prozesskostenhilfe (früher Armenrecht) in Anspruch nehmen.
Denn auf jeden Fall ist Vorsicht angesagt, da es häufig vorkommt, dass ARGE-Mitarbeiter entweder keinerlei Ahnung in solch einem Fall haben, oder falsch bewerten.
Sei mir bitte nicht böse, dass ich Dir keine zufriedenstellendere Antwort geben kann/möchte, aber in diesem Fsll ist detaillierte Rechtskenntniss gefragt. Und diese hier zu erklären, könnte in’s Auge gehen.
Liebe Grüße - Ernst
Hallo,
tut mir leid, für den Leistungsbezug nach dem ALG II bin ich nicht zuständig. Ich kann dir leider nicht weiterhelfen.
L.G.
Hallo Anne, das mit dem Freibetrag von 150 Euro/Lebensjahr, gilt für Vermögen, was vor der Beantragung von Hartz IV Leistungen vorhanden ist. Wenn Du jetzt z.B. 30.000 Euro durch den Hausverkauf erhältst, bist Du für das Amt nicht mehr „bedürftigt“ und wirst aufgefordert, erst das Geld zu verbrauchen bevor Du weitere Transferleistungen erhältst.
Die 100 Euro/Monat Freibetrag gelten nur für Geld, das Du durch Arbeit erhältst. Ansonsten hat man 30 Euro Freibetrag pro Monat z.B. Zinsen vom Sparkonto.
Anders verhält es sich, wenn das Amt von dem Haus bei Antragstellung wußte und Du Dich als Miteigentümerin zu erkennen gegeben hast. Darüber hast Du hier aber nichts geschrieben. Dann würde Dein Anteil geschätzt werden und Du hättest Hartz IV Leistungen als Darlehnen erhalten, was Du bei Hausverkauf zurückzahlen müßtest.
Du hast auch nicht geschrieben, ob Du in dem Haus wohnst. Dann würde es sich noch anders verhalten.
Ich habe auch Wohneigentum, das ich aber selbst bewohne und das ist erlaubt und ich bekomme Wohngeld und den Überlebenssatz von 359 Euro.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein bißchen weiterhelfen. Sonst frage noch mal nach.
Gruß
Winnie
Also spontan würde ich sagen, dass der Hausverkauf jetzt sofort eine erhebliche Einnahme bedeutet, die für den Lebensunterhalt eingesetzt werden muss. Die Freigrenzen gelten normalerweise nur für Vermögen, dass schon bei Antragstellung existiert hat, wo das Haus wahrscheinlich auch bewertet wurde. Wurde in dem Haus gewohnt? Wenn nicht, hätte das sowieso verkauft werden müssen, damit Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht.
Allerdings habe ich schon mitbekommen, dass unterschiedliche Argen das auch unterschiedlich handhaben. Leider kann man sich seine nicht aussuchen und so wünsche ich einfach mal viel Glück und einen netten Sachbearbeiter und vielleicht macht der das dann mit den Freigrenzen.
Hallo,
SORRY DA BIN ICH ÜBERFRAGT; am besten du legst das Geld in Riester Rente an da darf ARGE nicht dran, oder in eine Lebensversicherung. Bei beiden Versicherungen hast du du aber erst im Alter was von dem Geld. Am besten du sprichst zuerst mit deiner Versicherung darüber.
hallo anne,
meiner meinung nach geht dein freibetrag vor, besonders dann, wenn du das zusätzliche geld für eine lebensversicherung oder altersvorsorge investierst.
lg, hansemann
Hallo Winnie,
danke für deine Mühe.
Natürlich hat das Amt von dem Haus gewusst, zuerst hatte ich mein Hartz IV als Darlehen erhalten, das wurde aber wieder geändert nach Widerspruch von mir. Aber dadurch, dass mein Ex-Mann im Haus noch wohnt und wir eben jetzt erst geschieden werden, wurde das Problem erst mal vertagt. Ich wohne nicht mehr darin, es gehört mir zu 50%. Jetzt soll er mir eben meinen Anteil auszahlen, aber das wird sich vermutlich innerhalb des Freibetrages abspielen, den ich ja quasi früher, bei Antragstellung, auch hätte behalten dürfen, oder? Schätzt das allein der Sachbearbeiter ein? Vermutlich ist da anwaltliche Beratung am Besten wie ich gerade mitkriege, da es so spezielle Einzelfälle gibt …
Die 100 €/Monat nur für Arbeit, hatte ich mir auch fast gedacht. Die ziehn mir dann also gleich 70 € ab, oder? Also hab ich kaum ne Chance mir meinen Notgroschen irgendwie zu erhalten? Oder melde ich mich vom Amt ab, kassiere das Geld und melde mich hinterher wieder an, wenn ich das Geld beiseite geschafft habe? Ich will ja nicht kriminell sein, aber so ein bisschen Reserve fänd ich tröstlich, zumal ich mir das ja auch hart erarbeitet hatte damals .
Ich würd mich über deine Meinung, bzw. deinen Rat dazu freuen obwohl ich weiß, dass es schrl. immer schwierig ist.
Danke trotzdem, lG
Anne
Hi, bin keine Fachfrau. Ich weiss nur aus eigener Erfahrung, dass du zunächst von dem Geld leben musst, dass du für den Hausverkauf erhalten hast, also kein Anspruch auf hartz4.
Ariel,
Hartz IV bekommt, wer hilfebedürftig ist. Wer nicht hilfebedürftig ist, kann für sich selbst sorgen.
Nicht einsetzbares Vermögen ist unabhängig vom Zeitpunkt, an dem man es erhalten hat. diese min. 3.100 EUR/150 EUR pro Lebensjahr meine ich. Und noch ein Freibetrag von 750 EUR. Es ist also kein Problem, dass Du jetzt zu Vermögen kommst.
Mit der monatlichen Zahlung verhält es sich anders. Denn bei den Freibeträgen von ca. 130 EUR dreht es sich um Erwerbseinkommen. Nicht aber um andere Leistungen oder Zahlungen. Wenn Du also etwas von dem Erbe in der Tasche haben willst taugt das Modell der monatlichen Zahlung nicht.
Aber auch abmelden von Hartz IV, dann Geld raushauen bis man nichts mehr hat und dann wieder Hartz IV beantragen geht nicht, denn dann wird überprüft, ob Du deine Hilfebedürftigkeit mutwillig herbei geführt hast.
Der beste Weg um von dem Erbe etwas zu haben ist also vorher aus der Hilfebedürftigkeit rauszukommen )
R.
Hallo,
nochmal ein andere Möglichkeit: Kommt das Geld von dem Haus, auf Dein KOnto??? Oder gibts das in Bar? Oder auf ein anderes KOnto??
Weil dann kriegen die das nicht mit, aber sobald du das Geld auf deinem Konto hast und eventuell Zinsen dafür bekommst, merken die das. Und zwar gleichen die einmal mit dem Bundesamt für Finanzen ab. Da sieht zumindest alle Zinsen oder Erträge, das weiß aus eigener Erfahrung.
Gruss Karin
Hallo Anne, wie Du schon selbst erkannt hast, ist in Deinem Fall anwaltlicher Rat von Nutzen. Das würde ich in jedem Fall machen. Und gehe bitte nicht zu irgend einem sondern direkt für Sozialrecht. Und möglichst auf Empfehlung durch Bekannte od. guck mal unter tacheles-sozialhilfe.de. Da gibt es eine „Anwaltsuche“ wo sicher auch Deine Gegend aufgelistet ist. Falls Du in Berlin wohnst, könnte ich Dir eine Adresse nennen.
Möglicherweise handelt es sich bei dem Hausverkauf um Vermögensumwandlung. Dann könntest Du das Geld behalten - jedenfalls innerhalb der Freigrenze. Da das aber kompliziert ist und Dich das Amt sehr schnell übers Ohr hauen kann, ist anwaltlicher Rat angebracht.
Das mit den 30 Euro Freibetrag pro Monat, vergiss mal lieber wieder. Das trifft hier nicht zu.
Erstmal liebe Grüße und viel Erfolg
Winnie
Hallo,
ich glaube das du 120,- dazuverdienen darfst ohne das dass Amt an das Geld rangeht. (Ein Euro Job)
Wenn du dazu noch ein Haus hast, ist es ja eigentlich Vermögen welches du besitzt. In wiefern du dann dazuverdienen darfst weiß ich leider nicht… Notfalls würde ich dir raten einen Anwalt aufzusuchen…
Die Auskunft kostet zwischen 25,-bis 50,-.
Die Freibeträge (150 Euro) gelten nur für Vermögen. Vermögen ist das, was man vor dem ersten Antrag auf Hartz IV hat, alles, was später kommt, sind Einkünfte