Geldsperre trotz krankenschein

mein freund macht eine maßnahme vom arbeitsamt (bvb), da er in letzter zeit sehr oft krank war (es ist ja auch winter is klar das man da mal krank wird) is er zum arzt gegangen und hat einen oder mehrere krankenscheine bekommen.nur droht seine schuleiterin (sie erst 25) mit rausschmiss.aber so weit mir bekannt ist krankheit kein kündigungsgrund bzw. muss danach dann harz 4 oder alg1 gezahlt werden.morgen mzuss er auf das arbeitsamt und da entscheiden diese sesselhocker ob er die maßnahme weiter führen darf.jetzt wollt ich mich informieren ob er wenn es der fall sein sollte und gekündigt wird ob er trozdem unterstützung bekommt, er muss ja schließlich miete und alles bezahlen.

Das weiß ich leider auch nicht, tut mir leid, dass ich nicht helfen kann.

crissi11

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in der Regel ist Krankheit kein Kündigungsgrund wie sich die Sache nach 6 Wochen dann verhällt kann ich nicht sagen erkundige Dich einfach bei deinem Fallmanager und sei blos immer nett zu ihr/ihm dann tut sie/er auch was sie/er kann :smile:

Habe nicht wirklich Ahnung, aber es könnte sein, dass es sich um eine Schulung/Ausbildung handelt und die Bildungseinrichtung(oder Agentur) argumentiert, dass das Bildungsziel nicht erreicht werden kann und somit die Finanzierung nicht sinnvoll ist. Dann müsste m.E. bei Restanspruch ALGI bzw sonst Hartz IV gezahlt werden. Aber wie gesagt, ich weiß es nicht genau. Gehört habe ich allerdings schon öfters von solchem Vorgehen.

Naja ob er Unterstützung bekommt hängt davon ab ob der Kündigungsgrund in seiner Person liegt. Sollte das der Fall sein, wird erstmal keine Leistung gezahlt.

Richtig ist das Krankheit kein Kündigungsgrund ist.

sorry, kann da leider nicht weiterhelfen