Geldspielautomaten Aufsteller

Gaststätte gepachtet, Verpflichtung Geldspielautomaten aufstellen.
Geldspielautomaten-Aufsteller kümmert sich nicht um seine Automaten. Spielautomaten befinden sich des öfteren im Ruhezustand (durch technische Probleme, Geld auffüllen, Abrechnung usw.)
Frage: Kann man Aufsteller kündigen, ohne Gaststättenpachtvertrag zu gefährden.
Hat jemand vielleicht einen Tipp?

Gaststätte gepachtet, Verpflichtung Geldspielautomaten
aufstellen.

Weil?

Gaststätte gepachtet, Verpflichtung Geldspielautomaten
aufstellen.

Weil?

vielleicht weil es so üblich ist? (außer auf dem mond)

justin

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Gaststätte gepachtet, Verpflichtung Geldspielautomaten
aufstellen.

Weil?

vielleicht weil es so üblich ist? (außer auf dem mond)

Und aus welchem Gesetzestext geht das Deiner Meinung nach hervor?

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das mit den automaten, oder das mit dem mond?
jeder dürfte wissen - also auch du - dass eine gaststätte nur selten brauerei und automatenfrei zu pachten ist.

somit ist vorgegeben, wer das bier liefert und wer die automaten aufstellen darf.
wie auch im geschilderten fall, was sicherlich so im pachtvertag verankert ist.

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Oje…

das mit den automaten, oder das mit dem mond?

Beides.

jeder dürfte wissen - also auch du - dass eine gaststätte nur
selten brauerei und automatenfrei zu pachten ist.

Selten = Immer? Ich kenne in meinem Heimatort 4 Gaststätten. Davon haben 3 keinen Spielautomaten. Und nun?

somit ist vorgegeben, wer das bier liefert und wer die
automaten aufstellen darf.

Ah so. Du kennst also den Vertrag zwischen Pächter, Verpächter und Brauerei? Du kannst Dir auch gar nicht vorstellen, dass nicht immer eine Brauerei der Verpächter ist? Oder dass es die Brauerei genau gar nicht interessiert, ob da Automaten hängen oder nicht? Oder den Verpächter?

wie auch im geschilderten fall, was sicherlich so im
pachtvertag verankert ist.

Soso, die genauen Vertragsbedingungen kennst Du also auch?

Hat Dir eigentlich schon mal jemand erzählt, dass das hier ein Expertenforum ist?

Oje…

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das mit den automaten, oder das mit dem mond?
jeder dürfte wissen - also auch du - dass eine gaststätte nur
selten brauerei und automatenfrei zu pachten ist.

somit ist vorgegeben, wer das bier liefert und wer die
automaten aufstellen darf.
wie auch im geschilderten fall, was sicherlich so im
pachtvertag verankert ist.

Kann ja alles sein, nur ist Spekulation über den Inhalt des Pachtvertrages keine Antwort auf die Frage, warum im hypothetischen Fall die Automatenaufstellung verpflichtend ist.

Da wärs schon wesentlich besser, wenn sich der Fragesteller zu Wort meldete.

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