Liebe Experten,
angenommen eine Person wird aufgrund eines Verkehrsdeliktes zu 30
Tagessätzen Geldstrafe verurteilt, wie hoch ist der Satz wen die
Person zum Zeitpunkt des Urteils kein Einkommen hat und höchstens das ALG2 künftig in Aussicht hat? Darf das Gericht 30 Mal 50€ rechnen?
Danke im voraus
Ivo
Hallo!
Person zum Zeitpunkt des Urteils kein Einkommen hat und
höchstens das ALG2 künftig in Aussicht hat?
Bei 0 Einkommen 5 Euro, bei ALG2 in der Regel 10 Euro, bei manchen Richtern auch weniger als 10 €.
Abweichungen vom strikten 1/30 des Nettolohnes nach oben sind zwar möglich, müssten begründet werden.
Nach wohl allgemeiner Ansicht ist es möglich, ein Rechtsmittel auf die Tagessatzhöhe zu beschränken.
Gruß,
Florian.
Hallo,
Bei 0 Einkommen 5 Euro, bei ALG2 in der Regel 10 Euro, bei
manchen Richtern auch weniger als 10 €.
Reine Neugierde: wovon soll man das dann bezahlen? Mal abgesehen davon, daß vielleiht jemand sein Vermögen zu 0 Zinsen angelegt hat, um beim Verfahren ein niedriges Einkommen zu haben. Kommt es dann zu einer Ersatzhaft? Die Verwandten werden ja wohl kaum zahlen müssen.
Cu Rene
Hallo Florian,
danke für die Antwort! Wird das Einkommen des Ehegatten hinzugerechnet? Ist das Einkommen genau zu dem Tatzeitpunkt ausschlaggebend? Was kann einen Richter dazu bewegen 50€ als Tagessatz zugrunde zu legen?
Danke Ivo
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
klar Haft, deswegen ja auch in Tagen angegeben:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__43.html
Mfg vom
showbee
Hallo!
danke für die Antwort! Wird das Einkommen des Ehegatten
hinzugerechnet?
Nein.
Ist das Einkommen genau zu dem Tatzeitpunkt
ausschlaggebend?
Eigentlich ist das Einkommen zur Zeit der mündlichen Verhandlung maßgeblich.
Was kann einen Richter dazu bewegen 50€ als
Tagessatz zugrunde zu legen?
Das würde ich mich bei einem Einkommen zwischen 0 und 345 Euro auch ernsthaft fragen. Ich weiß es nicht.
Gruß,
Florian.
Hallo,
kann es sein, dass in diesem höchst fiktiven Fall ein Strafbefehl ergangen ist, und der Beschuldigte keine Angaben zu Einkünften auf dem Personalbogen gemacht hat? Dann weiß das Gericht nichts über die Einkünfte und kann daher nur einen Standardsatz annehmen. Ggf. Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, der auf die Höhe des Tagessatzes beschränkt ist, und umfassend zur Eikommenssituation vortragen.
Gruß vom Wiz
Ja, genauso könnte es gewesen sein.
Vielen Dank
Ivo