Hallo,
angenommen, jemand hat eine Geldstrafe erhalten und da er arbeitslos ist, einen Antrag auf abarbeiten von gemeinnütziger Arbeit gestellt, der genehmigt worden ist. Nun arbeitet er brav den meisten Teil seiner Arbeit ab, bis es eine Neue im gemeinnützigen Verein gibt, die umorganisiert und ihn kurzfristig „kündigt“. Er wendet sich an den Vorstandsvorsitzenden des gemeinnütigen Vereins, der sinngemäß sagt, „da Sie bisher gute Arbeit geleistet haben, werden wir Sie weiterhin beschäftigen“. Dies sagt er auch optimistisch seiner Betreuerin vom Gericht, die ihm das nicht glaubt und eine Ratenzahlung der Restsumme vorschlägt. Der Betroffene möchtet jedoch aus Geldmangel lieber die Strafe abarbeiten, wo aus seiner damaligen Sicht ja auch nichts gegenspricht. Danach vertröstet der Vorstandsvorsitzende, eiert rum und die bei dem Verein angefangene Arbeit kann nicht fortgesetz werden. Dies macht natürlich einen schlechten Eindruck bei Gericht. Der Betroffen möchte nun die Reststrafe bei Gericht in Raten zahlen. Nun bekommt er ein Schreiben vom Gericht, daß die Bewilligung der Abarbeitung aufgehoben wird, da er ohne Entschuldigung die Arbeit nicht aufgenommen hat und in absehbarer Zeit dazu auch nicht in der Lage sei. Auch eine Ratenzahlung kommt nicht in Betracht, da se vermutlich nicht eingehalten wird. Welche Möglichkeiten hat der Betroffene, ohne auf Freunde/Familie zurückzugreifen?
Hallo!
Ich muss sagen, dass ich es rein ökonomisch betrachtet relativ unökonomisch finde, dein Posting zu lesen.
Gruß
Tom
Hallo Tom,
ich verstehe dein Kommentar nicht ganz. Was hat das mit Ökonomie zu tun??
Grüße
Jürgen
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Hallo,
sollte der Betroffene unter Bewährung stehen, sollte er mit dem Bewährungshelfer den Sachverhalt klären. Sollte das nicht der Fall sein, empfehle ich den Gang zur zuständigen Gerichtshilfe.
Gruß
Jens