Hallo,
ich habe einige Lieder mit Gitarre und Gesang gecovert, aufgenommen und auf Youtube hochgeladen. Nun musste ich schon ein Video wegen Urheberrechtsverletzung löschen. Ist die Sache IMMER vom Tisch wenn man das Video löscht oder kann man Geldstrafen bekommen?
Moin,
über die rechtliche Seite der Urheberrechtsverletzung kann ich keine Auskunft geben.
Meine eingestellten Coverversionen sind so stark in meinem Stil verändert, dass jeder sie noch erkennt, aber der Sound ein anderer ist.
Ich weise im Schriftteil auf den Copyright Inhaber und den Originalinterpreten hin, ebenso schreibe ich dazu, dass ich keine kommerziellen Interessen n dem jeweiligen Titel habe.
Bisher mußte ich nur einen Titel von über 200 eingestellten löschen.
Klick mal ein paar von meinen Coverversionen an, dann siehst du den Schrifttext.
Mach’s gut
Gruftierocker ( auch Youtube Name)
Von Youtubes Seite ist das vom Tisch. Theoretisch könnte der Urheber eine Klage einreichen, allerdings tun diese das in den seltensten Fällen bei jemandem der nur paar Lieder klimpert
Von Youtubes Seite ist das vom Tisch. Theoretisch könnte der
Urheber eine Klage einreichen, allerdings tun diese das in den
seltensten Fällen bei jemandem der nur paar Lieder klimpert
Wenn es sich nicht um Ernsthafte Verstöße handelt, meldet sich meistens nur Youtube in deinem Download-Manager. Wenn nur das passiert solltest du auf eine Meldung, wie „Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern“ klicken und dann dies Bestätigen. Dann wird unter deine Videos immer Werbung eingeblendet.
Wenn du nichts weiter bekommen hast, außer eine Löschaufforderung, gehe ich davon aus, dass es das dann war, denkbar wäre aber auch das sich einer auf den Schlißs getreten fühlt und Schadensersatz will … der müsste sich aber dann schon via Anwalt gemeldet haben
Grundsätzlich benötigt man IMMER die Zustimmung des Urhebers, d. h., wenn man einfach ohne eingeholte Erlaubnis etwas hochlädt (egal, ob monetarisiert, oder nicht), läuft potentiell man immer Gefahr, Streß zu bekommen, das hängt von den jeweiligen Urhebern ab …