Geldstrafe für Hartz 4 - Empfänger ?

Hallo,

ich probiere es hier noch einmal.

Angenommen Herr A. macht sich im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit (Personengesellschaft, Haftung mit Privatvermögen) des Betruges strafbar, indem er Geld für Waren annimmt und Fälschungen liefert, bzw. gar nicht liefert.
Nun meldet er jedoch Insolvenz an und ist von Hartz4 abhängig.
Sind Hartz4-Empfänger in diesem Falle gegen ein zivilrechtliches Urteil zur Rückzahlung an den Kläger/Käufer „immun“ aufgrund des Existenzminimums oder hat er trotzdem Schadenersatz zu leisten und diesen von seinen Bezügen zu zahlen?

gruß
Karsten

Hi,

ich probiere es hier noch einmal.

Angenommen Herr A. macht sich im Rahmen seiner
unternehmerischen Tätigkeit (Personengesellschaft, Haftung mit
Privatvermögen) des Betruges strafbar, indem er Geld für Waren
annimmt und Fälschungen liefert, bzw. gar nicht liefert.
Nun meldet er jedoch Insolvenz an und ist von Hartz4 abhängig.
Sind Hartz4-Empfänger in diesem Falle gegen ein
zivilrechtliches Urteil zur Rückzahlung an den Kläger/Käufer
„immun“ aufgrund des Existenzminimums oder hat er trotzdem
Schadenersatz zu leisten und diesen von seinen Bezügen zu
zahlen?

Du muß hier zwei Dinge unterscheiden: Zum einen hat sich Herr A schadensersatzpflichtig (und strafbar) gemacht. Dieses Verfahren hat rein gar nichts mit seinem Verdienst zu tun. Kein Geld zu haben schützt nicht vor einer Verurteilung. Für das Strafverfahren wäre es evtl. sogar von Vorteil, wenn Herr A. den Schaden den er angerichtet hat wieder gut macht, das könnte sich auf das Strafmaß auswirken.

Haben nun die „Betrogenen“ gegen Herrn A geklagt und einen vollsteckbaren Titel gegen ihn erwirkt, können Sie die Zwangsvollstreckung gegen Herrn A betreiben. Hat er nur das Existenzminimum und keine anderen Werte, kann ihm auch nichts genommen werden. Allerdings hat so ein Titel min. 30 Jahre Gültigkeit.

Gruß
Tina

Karsten

Hallo Tina,

danke vielmals für deine Antwort.
Im Falle, dass Herr A. wirklich zahlungsunfähig sein sollte, bleibt der Gläubiger also erstmal auf dem Verlust und den Anwaltskosten sitzen und hat keine Möglichkeit auf eine zügige Entschädigung?

Im Falle, dass bei einer Verurteilung ein Titel erwirkt werden würde, wie und wer kümmert sich dann um die Überwachung der Vermögenssituation? Geht das überhaupt?

gruß
Karsten

Hallo,

Im Falle, dass bei einer Verurteilung ein Titel erwirkt werden
würde, wie und wer kümmert sich dann um die Überwachung der
Vermögenssituation? Geht das überhaupt?

der Gläubiger. Er kann jederzeit versuchen zu vollstrecken, wenn er der Meinung ist, da ist etwas zu holen.
Falls Herr A ein Privatinsolvenzverfahren eingeleitet hat, wird der Insovenzverwalter das eventuelle EK des A nach den zuvor zugesprochenen Quoten verteilen.

ms

Hallo,

also der Gläubiger versucht dann einfach auf gut Glück zu vollstrecken sozusagen? Fallen dann jedesmal neue Kosten an, wenn man so etwas beantragt?

gruß
Karsten

Diese Kosten streckt der Gläubiger vor, werden aber auf die Schuld des Schuldners draufgerechnet.

Gruß
Tina

ok, ich danke vielmals für alle Antworten.

gruß
Karsten

Hallo,

man sollte bei der im Strafverfahren festgesetzten Geldstafe auch bedenken, dass diese bei Nichtzahlung aufgerechnet auf die Tagessätze auch in eine Haftstrafe umgewandelt werden kann.

Hallo,

ist dies nicht nur der Fall im Strafrecht? Ich meine, was nützt einem Zivilkläger, wenn der Herr ein paar Tage hinter Gitter wandert und sich die Sache für ihn damit erledigt hat?

gruß
Karsten