Es geht um eine Owi die Unter Umständen mit einer Geldstrafe von bis zu 2000 € bestraft werden kann. Das Gericht hat aber eine Strafe (es fand noch keine Verhandlung statt) in Höhe von 2400 € verhängt .
Kann dies so sein? Also dass quasi „über dem Limit“ bestraft wird?
Nein, das kann so nicht sein. Vermutlich ist die Rechtsgrundlage anders als du denkst. Um dir wirklich weiterzuhelfen, müsste man Genaueres wissen (reden wir von Deutschland? Um was geht es? Gesetz? §?)
Karl
Es geht um Wohngeld. Vorwurf: Der Lohn hat sich während des Bewillungszeitraums erhöht, dies wurde zu spät mitgeteilt.
Im Bescheid steht , dass bei nicht nachkommen der Mitteilungspflicht dies mit einer Geldstrafe von bis zu 2000 Euro bestraft werden kann.
Das Gericht hat aber eine Strafe von 2400 Euro verhängt ( 40 Tage à 60 Euro), sollte dem innerhalb von zwei Wochen nicht widersprochen werden.
Nun verstehe ich nicht, warum die im Wohbgeldbescheid angedrohte Höchststrafe von 2000 Euro um 400 Euro überschritten wurde.
Hat sich der Lohn so stark erhöht? Einen Tagessatz von 60 Euro würde man (laut Wikipedia) bei einem Nettoeinkommen von 1800 Euro kriegen, und da ist man schon sehr weit über den Wohngeldbezug hinaus, jedenfalls sofern man keine mehrköpfige Familie zu ernähren hat.
Ich wollte damit nur sagen, dass ggf. die Höhe des Tagessatzes überprüft werden sollte.
naja, bei den geringen Angaben, bin ich nicht sicher, dass ich das richtig verstehe, aber ist es vielleicht so, dass der Richter einen Gesamtbetrag aus der Geldstrafe und dem zuviel bezogenen Wohngeld gebildet hat?
Wie lautete den die Erklärung des Richters im Rahmen der Urteilsverkündung? Was hat Dein Anwalt dazu gesagt?
Ich spekuliere jetzt mal: Du hast kein Bußgeld bekommen, sondern wurdest per Strafbefehl wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 60,00 Euro verurteilt. Richtig?
Das hatte ich mir von Anfang an so gedacht.
Aber dabei ist der Richter nicht an die im Hinweis der Wohngeldstelle genannte Strafandrohung von 2.000 € gebunden.
Es gilt der Strafrahmen aus den genannten § des Strafgesetzbuches zum Betrug.
Bezogen hierauf ergibt die Behauptung, dass die Strafe bis zu 2.000,00 Euro betragen könne, keinen Sinn. Im Strafrecht basieren Geldstrafen immer auf der Anzahl der Tagessätze, insoweit muss die Strafe tat- und schuldangemessen sein, und auf der Höhe der Tagessätze, die sich ausschließlich nach dem Einkommen richtet. Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist das anders. Vielleicht bezog sich der behördliche Hinweis auf ein drohendes Bußgeld. Wenn du allerdings schon zu einer Geldstrafe verurteilt wurdest, droht für dieselbe Tat nun kein Bußgeld mehr.