Geldstrafe kann nicht gezahlt werden

Hallo,
wer weiß da Bescheid?
2 Fälle von vielen:

  1. Hund hat schon mehrfach gebissen und hat Leinenzwang. Ist wieder ohne Leine unterwegs und beißt anderen Hund. Besitzer wird angezeigt, bekommt Verwarnungsgeld von € 80,–, legt Einspruch ein. Vor Gericht sind alle Zeugen gelagen, Besitzer kommt nicht, Richter verliest eine schriftliche Begründung. " Ich kann sowieso nicht zahlen, da ich EV geleistet habe". Kommentar des Richters " Da ist eh nichts zu holen"
  2. Mann richtet seine Hochzeit in großem Hotel aus für € 8.000, bezahlt nicht. Hat bereits EV abgelegt. Lohnpfändungen nicht möglich, da sein Verdienst zu niedrig und hohe Schulden. Vor Gericht erhält er eine Strafe von € 2.600. Kommentar von ihm, kann ich eh nicht bezahlen.
    Was passiert denn dann, wenn einer seine Strafe nicht bezahlen kann. Muss er sie abarbeiten? Kommt er ins Gefängnis?
    Oder darf er so weitermachen, ohne dass etwas passiert?
    Petra

Huhu!

Kommt er ins Gefängnis?

Na klar!
Bei Geldbußen: § 96 OwiG
Bei Geldstrafen: § 43 StGB.

Nun bei €2.600 Strafe wie im 2. Beispiel kann ich mir das vielleicht vorstellen. Aber wer sein Verwarnungsgeld von € 80,-- nicht bezahlt? Auch da Gefängnis?
Petra

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Hallo!

Nun bei €2.600 Strafe wie im 2. Beispiel kann ich mir das
vielleicht vorstellen. Aber wer sein Verwarnungsgeld von €
80,-- nicht bezahlt? Auch da Gefängnis?
Petra

Seltsam, aber so steht es geschrieben. Ich habe einen Mandanten, der regelmäßig derartige Kurzurlaube einlegt.

Hi,

Ich habe einen Mandanten, der regelmäßig derartige Kurzurlaube einlegt.

Bezahlt er wenigstens Deine Rechnung oder kriegt er dafür seinen Urlaub auch gleich mal verlängert :wink:

Gruß
Horst

Hallo,

Du glaubst doch nicht, dass dieser Herr auch nur an der Sekretärin von worldwidefab vorbeikommt, ohne einen Vorschuss bezahlt zu haben :wink:

Chrissie

Hallo,
wer weiß da Bescheid?
2 Fälle von vielen:

  1. Hund hat schon mehrfach gebissen und hat Leinenzwang. Ist
    wieder ohne Leine unterwegs und beißt anderen Hund. Besitzer
    wird angezeigt, bekommt Verwarnungsgeld von € 80,–, legt
    Einspruch ein. Vor Gericht sind alle Zeugen gelagen, Besitzer
    kommt nicht, Richter verliest eine schriftliche Begründung. "
    Ich kann sowieso nicht zahlen, da ich EV geleistet habe".
    Kommentar des Richters " Da ist eh nichts zu holen"

Ähnliche Erfahrung haben meine Bekannten auch mal gemacht. Traurig aber wahr.

  1. Mann richtet seine Hochzeit in großem Hotel aus für €
    8.000, bezahlt nicht. Hat bereits EV abgelegt. Lohnpfändungen
    nicht möglich, da sein Verdienst zu niedrig und hohe Schulden.
    Vor Gericht erhält er eine Strafe von € 2.600. Kommentar von
    ihm, kann ich eh nicht bezahlen.
    Was passiert denn dann, wenn einer seine Strafe nicht bezahlen
    kann. Muss er sie abarbeiten? Kommt er ins Gefängnis?
    Oder darf er so weitermachen, ohne dass etwas passiert?

Gefängnis ist mir nicht bekannt, wäre eigentlich schön. EV abgegeben vom Schuldner und der lacht sich eins. Von dem Titel der 30 Jahre gilt hat man sehr viel, ha ha. Alle drei Jahre den Gerichtsvollzieher losschicken, weil EV wieder erloschen ist, glaube ich nach 3 oder 5 Jahren. Tolle Grundlagen. Der Geschädtigte ist schlecht dran. MfG Amelie

Petra

Gefängnis ist mir nicht bekannt, wäre eigentlich schön. EV
abgegeben vom Schuldner und der lacht sich eins. Von dem
Titel der 30 Jahre gilt hat man sehr viel, ha ha. Alle drei
Jahre den Gerichtsvollzieher losschicken, weil EV wieder
erloschen ist, glaube ich nach 3 oder 5 Jahren. Tolle
Grundlagen. Der Geschädtigte ist schlecht dran.

Nur hast du leider die Frage nicht richtig gelesen: Es geht darum, was passiert, wenn die Geldstrafe nicht gezahlt werden kann. Und wie das so ist mit den Tagessätzen, kommt man dann für jeden TAGESsatz einen TAG lang ins Gefängnis.

Levay

Hallo!

Du glaubst doch nicht, dass dieser Herr auch nur an der
Sekretärin von worldwidefab vorbeikommt, ohne einen Vorschuss
bezahlt zu haben :wink:

Das hoffe ich mal für wwf:wink:

Gruß
Tom