ich habe folgendes Problem: Ich habe kürzlich in einer Berliner Uni einen Aushang an die Pinnwand gehängt, um Nachhilfe anzubieten. Ein paar Tage später bekomme ich nun von so einem Dienstleister der Uni eine Mail, dass ich 50€ Strafe zahlen soll, weil ich unerlaubterweise einen Aushang an jenes schwarze Brett gehängt habe.
Nun die Frage:
Ist so ein Mahnbescheid gültig, auch wenn es nur eine Email ist??? Habe auf dem Aushang meinen Namen und meine Email-Adresse stehen, aber nicht meine echte Adresse. Ich denke nämlich, dass ich dies ignorieren kann, da Emails keine offiziellen Dokumente sind.
Ist so ein Mahnbescheid gültig, auch wenn es nur eine Email
ist???
So eine Mail ist sicherlich kein „Mahnbescheid“. Für alle weiteren Fragen diesbezüglich würde ich Dir das Rechtsbrett nahelegen - unter Beachtung der dort üblichen Besonderheiten.
kann gut sein, dass da jemand Dir clever etwas Geld abluchsen will. Warum fragst Du nicht einfach mal (anonym) bei der Uni nach, ob die so etwas machen oder was normalerweise bei nicht genemigten Aushaengen passiert?
Ich schaetze dass sie die normalerweise einfach entfernen und gut ist. Stelle Dir mal vor, wie leicht es zu Missbrauch kaeme (man koennte einfach regelmaessig ungenehmigte Aushaenge mit den Adressdaten seiner „Feinde“ machen). Alleine deswegen aber auch sonst waere es vermutlich viel zu aufwaendig (fuer 50 Euro) Leute zu „verfolgen“ und zu „verklagen“.
Ich wuerde die e-mail ignorieren. Woher kann der Sender wissen, dass die e-mail nicht in Deiner „Spam-box“ gelanded ist und ob Du sie je erhalten hast?
Kann man so nicht beantworten, den die Fragestellung impliziert eine Rechts-Beratung .
google mal nach
mahnung via email
und lese dir das dann durch und bild dir deine Meinung.
Alles andere regel mit deinem Anwalt , der ist für Rechtsberatung zuständig. Du kannst natürlich auch das Brett Rechtsfragen nutzen solltest dann aber deine Fragestellung überarbeiten .
Ich wuerde die e-mail ignorieren. Woher kann der Sender
wissen, dass die e-mail nicht in Deiner „Spam-box“ gelanded
ist und ob Du sie je erhalten hast?
Ignorieren ist nie gut . Wie du schon beschreiben hast wäre erstmal Festzustellen ob die UNI wirklich der Absender ist . Aber ignorieren ist nicht gut . Das die Email in deinem SPAM Ordner landet ist nicht das Problem des Absenders sondern deines Filters .
Nee, ich habe nachgeschaut, es steht tatsächlich an der Pinnwand an der Uni ein (klitzekleiner) Hinweis, dass es nicht erlaubt ist. (Erst im Nachhinein jetzt festgestellt.)
Also keine Abzocke…
Was kann passieren, wenn man es ignoriert?
Könnte die Strafe letztendlich höher ausfallen?
Nee, ich habe nachgeschaut, es steht tatsächlich an der
Pinnwand an der Uni ein (klitzekleiner) Hinweis, dass es nicht
erlaubt ist. (Erst im Nachhinein jetzt festgestellt.)
Also keine Abzocke…
Was kann passieren, wenn man es ignoriert?
Dann schau auch mal in dem UNI-Vertrag ob du der Email Kommunikation zugestimmt hast . Das könnte die Sache stark beeinflussen.
Im allgemeinen wird die 3. Mahnung via Post zugestellt.
Im Fall von Deinem Posting das einzig Richtige.
Warum verweist Du zuerst in einem Posting völlig zu Recht an die Experten um dann hier so einen Unsinn zu verbreiten?
ich habe folgendes Problem: Ich habe kürzlich in einer
Berliner Uni einen Aushang an die Pinnwand gehängt, um
Nachhilfe anzubieten. Ein paar Tage später bekomme ich nun von
so einem Dienstleister der Uni eine Mail, dass ich 50€ Strafe
zahlen soll, weil ich unerlaubterweise einen Aushang an jenes
schwarze Brett gehängt habe.
die Verfolgung von Rechtsverstößen ist Sache der Exekutive. Hier könnte es sich lediglich um eine Vertragsstrafe handeln. Es muss also einen Vertrag geben, in dem eine solche Strafe explizit vereinbart wurde. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es solche Vereinbarungen zwischen Uni und Studenten gibt. Ich würde einfach mal nachfragen, was Grundlage dieser Strafe sein soll. Außerdem würde ich die Uni fragen, was für Rechtsfolgen ein unerlaubter Aushang hat und wie diese ggf. verfolgt werden. Man könnte auch einfach fragen, ob sich die Uni den Diensten dieses Dienstleisters bedient.
Ich vermute ganz stark, dass hier jemand unberechtigt Strafen kassiert und einfach hofft, dass die Leute sich einschüchtern lassen und zahlen.
die Experten um dann hier so einen Unsinn zu verbreiten?
klär mich doch auf .
S.J. hat oben eigentlich alles dazu geschrieben. Gemeinhin gib es keine Grundlage für Mahnungen per Email.
Wir wissen ja nicht was er vielleicht zugestimmt hat. Somit
kann man nicht generell sagen das SPAM ein Grund ist.
Genau. Daher ist eine pauschale Aussage „nie igenorieren“ Unsinn. Die Problematik, daß jeder einen Aushang mit Daten eines Andern tätigen könnte noch gar nicht berücksichtigt.