Angenommen jemand wurde wegen einer trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe verurteilt, und ihm wurde der Führerschein entzogen. Da er zu diesem Zeitpunkt noch harz 4 bezogen hat, setzt er einen Brief an die Staatsanwaltschaft mit der bitte um ratenzahlung auf. Mittlerweile hat er Schon eine Mahnung von der Gerichtskasse erhalten. Daraufhin ruft er die Staatsanwaltschaft an und die Dame sagte ihm, das seine Akte nicht vorliegt, und zu einem anderen Amtsgericht verschickt worden wäre. Er solle sich wegen der Mahnung keine sorgen machen, da er eine Gesamtstrafe zu erwarten hätte.
Er ist doch aber schon zu einer Geldstrafe verurteilt worden, kann ihm trotz gesprochenem Urteil zusätzlich noch eine Gesamtstrafe drohen?
Geldstrafe ? Das wird doch sicherlich bereits eine Geldstrafe als Tagessatz sein, also z.B. 60 Tagesätze je 5 € (bei Hartz IV ?).
Die müsste man dann eben „absitzen“ wenn man die sicherlich schon dem Einkommen angepasst geringe Summe nicht wenigstens mit wenigen Raten bezahlen kann.
Ersteinmal vielen Dank, für dein Interesse und ggf. für die Hilfe.
Angenommen, es wären ürsprünglich 1200,- € gewesen, und der Beklagte hätte dann Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beantragt, dem würde stattgegeben werden, und er müsse dann 600,- zahlen, woraufhin er Ratenzahlung beantragt, (per Einschreiben) zwei Wochen später, würde er dann Post von der Gerichtskasse in Form einer Mahnung erhalten, weil er den Betrag noch nicht überwiesen hat, er ruft sofort bei der Staatsanwaltschaft an und schildert die Situation, die Dame sagt Ihm, dass die Akte nicht mehr bei Ihr vorliegt, die Akte wäre zum Amtsgericht geschickt worden, er solle sich keine Sorgen machen, da er wahrscheinlich eine Gesamtstrafe zu erwarten hätte, und die Mahnung erstmal hinfällig sei!
Meine Fragen: Sollte er sich auf die Aussage der Dame verlassen und das Risiko von Pfändung, Ersatzweise Haftstrafe eingehen, oder sollte er besser umgehend den Betrag zahlen?
Wenn er eine Gesamtstrafe zu erwarten hat, heisst das, dass er zusätzlich zu den 600,- € noch eine Strafe erhält, oder bedeutet dass, das er für eventuelle weitere Straftaten eine einzige Strafe bekommt, in der die 600,-€ schon ebnthalten sind?