Geldstrafe soll ich auf ein drittkonto überweisen, an sein besitzer ich auch noch schulde , Was soll ich jetzt tun?

Hallo, Ich habe folgendes Problem und hoffe dass jemand mir helfen kann. Ich muss zu einer Person per Gerichtsbeschluss Geld zahlen.
Diese Person teilt mir aber ihre eigene Kontodaten nicht sondern möchte unbedingt dass ich das geld auf das Konto ihres Anwaltes überweise. Ich würde das tun aber der Anwalt hat gegen mich auch Forderungen und ich möchte nicht dass er ein Teil des Geldes einbehält und ich meine Geldstrafe immer alsnoch nicht bezahlt gelte. Ich glaube dass diese Person Hartz4-Empfängerin ist und deswegen nicht will dass das Geld auf ihr Konto auftaucht.
Wie schon beschrieben ich muss diese Geldstrafe schnellstmöglich zahlen. Ich habe meine Bedenken dem Gericht auch mitgeteilt aber habe einen brief bekommen, dass ih das geld schnellst möglich zahlen muss.
Bitte helft mir, wie ich jetzt mich verhalten soll.
Übrigens, ich habe privatinsolvenz beantragt und die Gerichtskosten und Anwaltskosten werden im Rahmen des Privatinsolvenz zurückbezahlt.

Danke vorab für eure Hilfe.

Viele Grüße

Hallo,

zunächst einmal kann das ganze so nicht richtig sein.

Eine Geldstrafe gibt es nur in einem Strafprozeß und dort ist der Empfänger entweder das Gericht oder eine Gemeinnützige Vereinigung.

In einem Zivilprozeß ist der Gläubiger Empfänger einer Zahlung, die du aber in dem Falle der Privatinsolvenz gar nicht leisten darfst,da du sonst einen Gläubiger bevorzugen würdest.

Die vollständige Adresse der Person hat man man doch wohl ?

Schicke einen Verrechnungsscheck über die Summe per Einwurfeinschreiben.
Dann ist Geld beim Empfänger und der kann sehen wie er den Scheck seiner Bank zur Gutschrift einreicht.

Noch einfacher wäre Barzahlung direkt beim Empfänger gegen Quittung.

MfG
duck313

Dies war eine Strafprozess. Ich habe auf Empfehlung meiner Anwältin eine summe zu bezahlen akzeptiert, damit die Sache sich nicht verlängert. Meine Strafe wurde auf Bewährung gesetzt und ich muss der Gegenseite das Geld überweisen. Aber wie gibt mir Ihre Kontodaten nicht. und sie möchte die Bezahlung unbedingt auf das Konto ihres Anwaltes. Das Gericht schrieb mir folgendes → Sehr geehrte … , die begüngstigte wünscht Zahlung an den Rechtsanwalt.Sollte diese nicht aufgenommen werden, müsste die Strafaussetzung widerrufen werden ←

meine Frage war, kann der anwalt vom Geld was für sich nehmen ? Wies sieht es aus , wenn ich das geld durch eine Bekannte schicken lasse ? Nicht direkt von meinem Konto, sondern von dem Kont eines anderen ?

Ich möchte nochmal betonen: Ich möchte da geld bezahlen, aber die Gegenseite gibt mir Ihre Kontodaten nicht der setzt mir Hindernisse vor.

Danke vorab für weitere Vorschläge

Viele Grüße

Hallo, danke für den Vorschlag,
die bank erstellt keine Verechnungscheck und wenn dies möglich wäre, kann die Gegenseite immernoch sagen, dass sie keine bezahlung via Verrechnungscheck möchte. (Im Endeffekt es geht nicht darum, dass ich das geld nicht bezahlen will, sondern dass sie das Geld nicht auf ihr Konto, sondern auf ein dritteskonto haben will.

Das Gericht schrieb mir folgendes → Sehr geehrte … , die begüngstigte wünscht Zahlung an den Rechtsanwalt.Sollte diese nicht aufgenommen werden, müsste die Strafaussetzung widerrufen werden ←

Danke vorab für weitere Vorschläge

Viele Grüße

Jede Bank hat Scheckvordrucke. Du musst die nur bestellen.

Und dann kann man wählen ob „Nur zur Verrechnung“ gleich eingedruckt wird oder man das selbst drauf schreibt.

ich glaube Du weißt nicht mal was Schecks sind, oder ?

Und mal ehrlich, glaubst Du der Anwalt nimmt sich das Geld seines Mandanten wenn man auf Wunsch der Person dorthin überweisen soll ?
Das ist auch nicht das Geschäftskonto der Kanzlei sondern ein getrenntes Konto extra für solche Zahlungen, die nicht für den Anwalt selbst sind.

MfG
duck313

Wäre problemlos möglich.
es muss auf dem Überweisungsvordruck aber sehr klar geschrieben werden wofür das Geld ist.
Also Aktenzeichen und Name der Person, die Geld bekommen soll.

Viel Platz ist auf so einem Vordruck ja nicht.

Und falls man die Zahlung dem Gericht nachweisen muss, so muss man eben den Zahlungsbeleg oder den Kontoauszug der Bekannten einreichen.

Servus,

wenn eindeutig bezeichnet ist, wofür die Zahlung erfolgt, muss der Rechtsanwalt sich daran halten. Wenn im Verwendungszweck allerdings steht „fir Geld wo zahle muss“, ist das keine eindeutige Bezeichnung.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

also handelt es sich um ein Strafverfahren, in dem der sogenannte Täter-Opfer-Ausgleich
als Ersatz für eine Strafe zur Anwendung kommt.

In diesem Falle kannst du ruhig auf das Konto des Anwaltes der Klägerin unter Angabe des Aktenzeichen des Strafverfahrens überweisen, also zum B.

Verfahren Js 214/2015 Zahlung

In diesem Falle greifen nämlich die Regelungen eines Strafverfahrens und da der Anwalt der Klägerin in einem Strafverfahren ebenfalls Teil des Justizaparates ist ,muß er diesen Betrag auch genauso an die Klägerin weiterleiten.