Geldstrafe wegen illegalen Download

Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem eine Geldstrafe bekommen in wert von 800€. Ich habe den gekriegt wegen einem illegalen Download bekommen, ich hatte ein Spiel auf dem Website „PirateBay“ via „uTorrent“ gedownloaded. Da ich diesen Spiel in October 2013 gedownloaded habe und die Strafe erst in März bekam, habe ich eine Frage. Seit October 2013 habe ich noch andere sachen gedownloaded (mit der selbe Website), werde ich automatisch noch mehr Straffen bekommen? Da es 6 Monaten genommen hat um diese Straffe zu bekommen weiß ich nicht ob es möglich wäre dass die Cyber-Polizei seitdem aufpasst auf was ich tuhe.
Ich bin erst 16 Jahren alt und hab meine Lektion gelernt und verstehe jetzt dass es Diebstahl war. Ich habe ziemlich Angst dass wir noch mehr davon kriegen.
Ich hoffe dass ihr meine Frage versteht.
Philip

P.S.: Schuldigung für meine Rechtschreibung Fehler

Auch hallo

FAQ:1129 und Brett „Allgemeine Rechtsfragen“

Und wurde nicht eher das _Zum_Download_Anbieten_ gemahnt ?
Wurde auch die (idR) beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet ? Das ist übrigens schlecht, da diese mehr Versprechen abnötigt, als gesetzlich vorgesehen…

noch mehr Strafen bekommen?

Kann sein, siehe auch eben die Frage mit der UE.
Ansonsten wendet man sich an eine Kanzlei für Urheber-/Medien-/IT-Recht zur Entschärfung der UE und Minimierung der rechtlichen Folgen: http://www.anwalt.de/rechtstipps/index.php?rechtsgeb…
(aber auch hier gibt es schwarze Schafe, deswegen informiert man sich _vorher_ über den Ruf der Kanzlei und die Kosten des Mandats)

mfg M.L.

Vielen Dank! :smile:

Ich habe daher ein bischen mehr Info gehabt. Auf die Strafe standt dass wenn ich auch frühere und zunkünftige illegale downloads gemacht habe kann ich mit +800€ dies ausblenden. Dann ist es sehr wahrscheinlich dass ich auf der schwarliste stehe und dass die auf meine Akten aufpassen. Es ist also möglich dass wenn ich diese +800€ nicht bezahlen will, ich noch mehrere Strafe bekomme. Da ich mir nicht sicher ob ich noch mehr gemacht habe, ich glaube den +800€ mir lieber wäre, auch wenn es am ende 1600€ kosten wird und ich arbeiten werde. Ich danke ihnen für ihre Hilfe! :smile:

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Hallo erstmal (& nochmal)

Man sollte das Abmahnschreiben genau lesen, z.B. wird ‚nur‘ ein Datensatz in der Abmahnung beigefügt. In der UE steht doch wohl auch etwas von wg. Strafzahlung (durch Überprüfung des zuständigen Landgerichts (was übrigens mind. 5000 Euro Streitwert impliziert)) im Wiederholungsfall. Was, wenn die Abmahnkanzlei bereits weitere zugeordnete Datensätze zur Hand hat, die gegen die unterzeichnete UE verstossen ?

Von daher: Anwalt, Anwalt, Anwalt,…

Dann ist es sehr wahrscheinlich dass ich auf der schwarzen Liste
stehe und dass die auf meine Akten aufpassen.

Der Vorgang wird wohl eher automatisiert ablaufen und kann auch dann passieren, wenn man sich ‚deppert‘ anstellt.
Daneben wird der Anschlussinhaber gemahnt und die Rechtsprechung lässt neuere Tendenzen zur Unschuldsvermutung desselben erkennen (wenn es ernsthafte Hinweise für einen anderen Tatverlauf gibt…)

mfg M.L.