Geldstrafe wegen verstopftem Klo?

Also ein Zug Schafner wollte meine adresse haben weil ich angeblich das bahnklo verstopft habe.
Ich wollte es sauber machen, weil bei der Spühlung alles hochkahm und habe papierhandtücher benutzt und danach in die toilette geworfen und jetzt meint er ich habe es kaputt gemacht und hatt meine personalien aufgeschrieben.
Darf er das?
Ich habe es ja nur sauber machen wollen und ich habe es nicht verstopft, weil da ein Milimeter Papier drin liegt. Soll ich jetzt eine geld Strafe in Höhe von etwa 1000 euro zahlen? und ich bin 15 Jahre alt,ich finde das nicht richtig, bloß weil ein mitarbeiter der Deutschbahn schlechte Laune hat soll er ja nicht gleich seine Macht ausnutzen und mich ruinieren.Oder? was meint ihr dazu?
Danke.

Wie kommst du auf 1.000 Euro? Ich würde eher von 35 Ocken ausgehen. Außerdem sollst du doch nicht Al Bundy nachspielen.

Hi!

und hatt meine personalien aufgeschrieben.

Darf er das?

was meint ihr dazu?

Hi!

Erstmal wirst Du diesen Beitrag wohl bald im Rechtsbrett finden,
weil es hier mehr um technische Sachen geht.

Zweitens scheint es mir so, aus den Medienberichten, dass die Bahnmitarbeiter wohl einer gründlichen Gehirnwäsche unterzogen werden, da die offenbar Sachen machen, die ein Normalbürger nicht nachvollziehen kann,
also Kinder aus dem Zug verweisen, bei A-Kälte in freier Wildbahn.

Wird bei Dir, wenn Dein Bericht stimmt, wohl ähnlich sein.

Drittens, würde ich niemanden meine Personalien geben, höchstens paar falsche sagen,
und wenn jemand meinen Ausweis sehen will,
dann soll derjenige doch die Polizei holen. Dann bekommt der Polizist den Ausweis, sonst niemand.

Grüße, E !

Ja den Fehler mach ich nie wieder ich geh 1. Nie wieder bei einer bahn auf toilette und ich gebe niemanden der was schlechtes von mir will meine personalien,aber was hätte ich machen sollen ihm einfach irgnorieren? ja das löst mein Problem jetzt auch nicht ich habe ihn gefragt was das kostet und er sagte von 500-1000 weil da eine spezielle Firma kommen muss, aber ich habe da ja nur ein bisschen papier reingeworfen davon verstopft doch nicht das klo.

weil da eine spezial firma kommen muss oder so ich habe ihn gefragt er sagte 500-1000 euro kann das schon kosten

Hi!
Bitte mal den Moderator, das in’s Rechtsbrett zu verschieben,
wenn er es nicht von selbst macht.
Ich hab zwar gerade eine Antwort geschrieben,
aber wieder verworfen, aus rechtlichen Gründen wäre die ganz schnell gelöscht worden.
Oder schreib das am besten noch mal neu im Rechtsbrett,
aber nicht so:
Ich habe…
sondern:
Angenommen, die Person X hat auf dem Klo…
Forumsregeln beachten!

Deutsche Gesetze halt, aber wenn man sich nicht daran hält, bekommen die Forenbetreiber ev. Abmahnungen von Anwälten, wegen unzulässiger Rechtsberatung.

Grüße, E !

Hi

ok mach ich danke

MOD: verschieben geht nicht
Hi!

Bitte mal den Moderator, das in’s Rechtsbrett zu verschieben,

Verschieben geht nicht wegen FAQ:1129

Oder schreib das am besten noch mal neu im Rechtsbrett,

aber nicht so:

Ich habe…

sondern:

Angenommen, die Person X hat auf dem Klo…

Forumsregeln beachten!

Das ist die Lösung.

Gruss Harald

  1. Nach Personalien fragen darf jeder. Geben muss man sie aber nur zum Beispiel der Polizei, dem Ordnungsamt, … - aber nicht dem Zugbegleiter.

  2. Wer einen Schaden verursacht, muss dessen Behebung auch bezahlen.

  3. Wer Schadenersatz von einer Person haben will, muss beweisen, dass der Schaden von eben dieser Person verursacht wurde.

Wir folgern:

  1. Niemandem einfach die Personalien geben.

  2. Wenn Schaden verursacht, dann Rechnung/Ersatzforderung prüfen (!) und angemessenen Betrag zahlen.

  3. Wenn der Schaden NICHT verursacht wurde, NICHT zahlen!

Ich vermute, dass der Herr Zugbegleiter hier eine erzieherische Maßnahme durchführen wollte. Evtl. kommt da gar nichts mehr hinterher - sprich: Der wollte dir mal tüchtig Angst einjagen.

Prophylaktisch würde ich mich zusammen mit den Eltern hinsetzen und einen Beschwerdebrief an die Bahn schicken, in welchem man

  1. das Verhalten des Zugbegleiters sachlich kritisiert
  2. hervorhebt, dass eine Verursachung des Schadens durch einen selbst entschieden bestritten wird und jegliche Schadenersatzforderungen an den tatsächlich verursachenden Vorbenutzer des WCs zu richten wären.

Moin,

bevor der Artikel gelöscht oder ins Rechtsbrett verschoben wird eine Frage: In einigen Antworten wird vorgeschlagen, dem Zugbegleiter nicht den Namen zu nennen und seine Identität nur durch die Polizei feststellen zu lassen.

Das mag ja rechtlich so richtig sein. Aber wäre das in so einem Fall hilfreich?
Dass der Fragesteller etwas mit dem Schaden zu tun hatte scheint unstrittig, also muss er den Schaden auch klären lassen und könnte eventuell haftbar sein.
Wenn er keinen Namen nennen will wird der Zugbegleiter so lange aufpassen daß er nicht wegläuft und im nächsten oder übernächsten Bahnhof oder irgendwann kommt dann die Polizei und nimmt die Personalien auf. Und das halbe Abteil kuckt zu und grinst und dem Zugbegleiter geht einer ab.
Hilft das dem Fragesteller? Wäre es nicht geräuscharmer und deutlich weniger stressig, seinen Ausweis zu zeigen und den Rest dann schriftlich abzuwickeln? Mit Unterstüzung von Eltern und Anwalt?

Gruß

heavyfuel