Geldstrafe

Hallo,
ein paar Fragen:
a) Wenn man aufgrund von Anzeigen wegen Belästigung, Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde (800 Euro), ist man dann vorbestraft.?

b) Hat man als Anzeigender bzw. als Opfer auch das Recht, nicht nur das Urteil von der Staatsanwaltschaft zu erfahren, sondern auch die Urteilsbegründung. ?

c) Ist es normal, das der Verurteilte von der Staatsanwaltschaft nach der Verurteilung angeschrieben wird und ihm erklärt wird, wenn er nochmal auffällig werden würde, würde das alte Verfahren mit rangezogen werden. ?

d) Was könnte denn passieren, wenn derjenige zu Geldstrafe verurteilte nochmal eine Beleidigung per Telefon startet und noch ne Anzeige bekommt. ?

e) Wieso muss man für manchne Schulden eigentlich den Finger heben, während andere dafür absitzen müssen.?

Für Antworten, danke im voraus.
dex

Hallo Dex,

a) Wenn man aufgrund von Anzeigen wegen Belästigung,
Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung zu einer
Geldstrafe verurteilt wurde (800 Euro), ist man dann
vorbestraft.?

Nein, Geldstrafen fallen nicht unter Vorstrafen, nur Haftstrafen fallen darunter, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wurden.

b) Hat man als Anzeigender bzw. als Opfer auch das Recht,
nicht nur das Urteil von der Staatsanwaltschaft zu erfahren,
sondern auch die Urteilsbegründung. ?

Die Verhandlung ist öffentlich, die Urteile auch.

c) Ist es normal, das der Verurteilte von der
Staatsanwaltschaft nach der Verurteilung angeschrieben wird
und ihm erklärt wird, wenn er nochmal auffällig werden würde,
würde das alte Verfahren mit rangezogen werden. ?

Was ist normal? Ob dieser Warn/Droh-Brief normal ist, kann ich nicht beurteilen, der geschilderte Sachverhalt (Einbeziehung des bisherigen Lebenswandels) ist völlig normal.

d) Was könnte denn passieren, wenn derjenige zu Geldstrafe
verurteilte nochmal eine Beleidigung per Telefon startet und
noch ne Anzeige bekommt. ?

Schau selbst nach:
§ 185
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(aus: http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html)

e) Wieso muss man für manchne Schulden eigentlich den Finger
heben, während andere dafür absitzen müssen.?

Da kann ich nnicht so ganz folgen…

Für Antworten, danke im voraus.

Bitte, gern geschehen.

Grüße,

Anwar

Hallo!

e) Wieso muss man für manchne :Schulden eigentlich den :Finger heben, während andere :dafür absitzen müssen.?

Ein Gericht kann eine Geldstrafe verhängen, ersatzweise eine bestimmte Haftzeit.

Ansonsten kann man Schulden grundsätzlich nicht „absitzen“. Bei Zahlungsunfähigkeit kann ein Gläubiger die eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse des Schuldners verlangen. Weigert sich der Schuldner, die EV abzugeben, kann er auf Verlangen des Gläubigers und auf dessen Kosten zur Erzwingung der EV inhaftiert werden. Dabei wird aber kein Cent abgesessen. Im Gegenteil, die Schulden erhöhen sich um die Kosten der Inhaftierung.

Gruß
Wolfgang

Anwar
Hallo Anwar,
erstmal danke für die schnelle und präzisen Antworten. Auf zwei davon möchte ich nochmal zurückkommen.

a)Einsicht in Urteil/sbegründung
Also die Verhandlung, die ich meine, war nicht öffentlich - es ging um Familienstreitigkeiten (Schwester gegen Bruder), keine Zuschauer anwesend. Das sog. Opfer erkundigte sich beim Amstgericht nach der Urteilsverkündung, da es diese bei Gericht nicht abwarten konnte. Man erklärte dem Opfer, es müsse sich an die Staatsanwaltschaft wenden, da es von diesem vertreten wurde. Die Staatsanwaltschaft teilte dann, auf Verlangen, nur das Urtei mit - also Geldstrafe, aber nicht die Urteilsbegründung, woraus ersichtlich wäre, nach welchen Paragraphen und weshalb der Täter nun verurteilt wurde (Belästigung, Körperverletzung oder Beleidigung) ect. Außerdem war bei Gericht ein Psychiater anwesend, der sicherlich auch ne Stellungnahme abgegeben haben muss.
Hat man nun als Opfer das Recht, die genaue Urteilsbegründung zu bekommen, evtl. Einsicht in die Gerichtsunterlagen zu nehmen.? Geht das nur mit Anwalt.?

b)Absitzen oder Finger heben wegen Schulden
Also ich meine, wieso können einige Leute, wenn sie schulden haben,
einen Offenbarungseid leisten, das nichts zu holen ist und andere, die ihre Schulden nicht bezahlen, müssen diese im Knast absitzen. ?
Wenn ich z. B. ein Bußgeld nicht bezahlen kann, kann ich dann auch den Finger heben oder muss ich das absitzen. ?

Danke
dex

Weitere Punkte
Hallo Dex,

a)Einsicht in Urteil/sbegründung
Also die Verhandlung, die ich meine, war nicht öffentlich - es
ging um Familienstreitigkeiten (Schwester gegen Bruder), keine
Zuschauer anwesend.

Hat man nun als Opfer das Recht, die genaue Urteilsbegründung
zu bekommen, evtl. Einsicht in die Gerichtsunterlagen zu
nehmen.? Geht das nur mit Anwalt.?

Hier komme ich ein wenig an meine Wissensgerenzen, aber:
Eine Stafsache ist grundsätzlich erstmal öffentlich, auch wenn davon nur Familienmitglieder betroffen sind. In der Tat muss ja „öffentliches interesse“ vorliegen, damit die Staatsanwaltschaft überhaupt tätig wird. Ruf doch einfach mal bei der Staatsanwaltschaft an, schadet ja nichts.

b)Absitzen oder Finger heben wegen Schulden
Also ich meine, wieso können einige Leute, wenn sie schulden
haben, einen Offenbarungseid leisten, das nichts zu holen ist und
andere, die ihre Schulden nicht bezahlen, müssen diese im
Knast absitzen. ?

Das wiederum ist einfach zu beantworten, es ergibt sich daraus, ob die Forderung privatrechtlicher oder strafrechtlicher Natur ist. Bei Geldstrafen wird immer eine Ersatzhaftstrafe festgelegt ("…ersatzweise X Tage Ordnungshaft"). Privatrechtliche Verbindlichkeiten aus unerlaubten Handlungen erlöschen übrigens durch eine Privatinsolvenz nicht:

_§ 302
Ausgenommene Forderungen
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:

  1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 angemeldet hatte;
  2. Geldstrafen und die diesen in § 39 Abs. 1 Nr. 3 gleichgestellten Verbindlichkeiten des Schuldners;
  3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden._

Wenn ich z. B. ein Bußgeld nicht bezahlen kann, kann ich dann
auch den Finger heben oder muss ich das absitzen. ?

Das kommt wahrscheinlich drauf an, ob Du zahlungswillig bist, gegebenenfalls in Raten, oder eben nicht.

Grüße,

Anwar

Hallo!

a) Wenn man aufgrund von Anzeigen wegen Belästigung,
Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung zu einer
Geldstrafe verurteilt wurde (800 Euro), ist man dann
vorbestraft.?

Nein, Geldstrafen fallen nicht unter Vorstrafen, nur
Haftstrafen fallen darunter, auch wenn sie zur Bewährung
ausgesetzt wurden.

Eine Vorstrafe ist jede (!) strafgerichtliche Verurteilung, ob Geld- oder Haftstrafe ist völlig egal.

Nicht zu verwechseln ist die Vorstrafe übrigens mit dem Eintrag ins Führungszeugnis, denn nicht jede Vorstrafe wird ins Führungszeugnis eingetragen (diese beiden Dinge werden oft verwechselt).

Gruß
Tom

Moin Anwar,

Nein, Geldstrafen fallen nicht unter Vorstrafen, nur
Haftstrafen fallen darunter, auch wenn sie zur Bewährung
ausgesetzt wurden.

Das ist nicht ganz richtig, auch Geldstrafen führen zu einer „Vorstrafe“ im juristischen Sinne.

Hier nochmal zum Nachlesen:

http://www.123recht.net/article.asp?a=2693&f=ratgebe…

Gruß

Axel

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