war vor kurzem in Südafrika und habe mir dort einen Wagen gemietet und ca. 300 € Kaution dafür gezahlt. Bezahlt wurde mit meiner EC-Karte. Nun bin ich wieder in Deutschland aber anscheinend ist die Autovermietung nicht in der Lage das Geld zurückzubuchen weil es keine Kreditkarte ist.
Die haben mir nun angeboten das Geld auf eine Kreditkarte zurückzubuchen. Ich persönlich habe keine, könnte aber eine meines Bekannten nutzen.
Meine Frage: Lohnt es sich bei diesem Betrag eine Auslandsüberweisung zu machen? Wie sind da die Gebühren?
Meine Frage: Lohnt es sich bei diesem Betrag eine
Auslandsüberweisung zu machen? Wie sind da die Gebühren?
klar lohnt sich das. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, anzugeben, daß alle Gebühren (auch die des Empfängers) zu seinen Lasten gehen sollen. Die Frage ist, ob der Auftraggeber das will.
Ansonsten fallen bei dem Betrag leicht mal 15 Euro Gebühren beim Empfänger an.
ich würde die Variante mit der Kreditkate wählen, wenn dies geht.
Unwohl ist mir dabei nur, dass es nicht die eigene ist.
Bei einer Auslandszahlung musst du damit rechnen, dass der Auftraggeber die Entgeltregelung Beneficiary wählt. Die Folge wäre, dass neben den 10-15 Euro hier auch noch die Kosten des Auftraggebers vom Betrag abgezogen werden. Wieviel das ist kann dir du der Auftraggeber beantworten.
lass Dir einfach einen Order-Scheck schicken. Den kannst Du
bei Deiner Hausbank einlösen. Kostet ca. 2 Euro.
das ist sehr optimistisch. Es handelt sich dabei um einen Auslandsscheck. Es würde mich wundern, wenn es sich dabei nicht um die teuerste Variante handelte.
Es ist
a) die teuerste Lösung
b) kommt das Verlustrisiko des Schecks hinzu (wenn man das superhohe Verlustrisiko bei der ZA-Post minimieren will, kommen teuere Kurierkosten dazu… in die Gegenrichtung würde ich allerdings schon 3x keinen Scheck schicken)
c) Hast du ein Einlösungsrisiko, das dazu führen kann, dass du auch noch Gebühren zahlst auch wenn der Scheck nicht eingelöst wird. Und auf die Rechte aus dem nicht eingelösten Scheck kann man bei dem Betrag echt pfeifen.
ein Verlustrisiko besteht bei einem Order-Scheck wenig, dann man bei der Einlösung eine Indossierung [Form einer Unterschrift mit Ausweisvorlage] auf der Rückseite vornehmen muß. Somit kann nur der Empfänger laut Vorderseite diesen Scheck einlösen.
Kommt er weg, geht dies zu Lasten des Ausstellers [So war es bei meinen letzten Schecks - bis Februar 2003].
Dieser Scheck ist wie eine „normaler“ Scheck und wird von ausländischen Banken eingelöst. Leider löst ihn nicht jede Bank ein.
Da aber hier alles andere als Ideal zu bezeichnen ist [Randbedingungen], ist m. E. diese Lösung für die unkomplizierteste Variante.
es gaht aber um einen Scheck der aus dem Ausland kommt. Kommt er von da unten gilt zum einen südafrikanisches Scheckrecht, in dem wir alle nicht gerade Experten sein dürften.
Dann bleibt das Problem mit der Nichteinlösung w/"Lack of funds"oder formalen Fehlern, die hohen Gebühren für die Scheckeinreichung und eventuell Transportkosten die abgewältz werden könnten und das Verlustrisiko, dass zumindest für eine weitere riesige Verzögerung sorgen kann.
Die „sauberste“ Lösung wäre die Überweisung.
(Nebenbei werden im Aussenhandel alle Schecks als Orderschecks behandelt)