Geldüberweisung ins Ausland

Hallo liebe WWler,

mein Mitbewohner hat über sein Konto bei der Deutschen Bank zum zweiten Mal Geld an die Bank of Amerika überwisen. Das war vor einem Monat er hat wie beim ersten Mal die Kontodaten richtig angegeben, nur leider wurden diese Angaben von dem Mitarbeiter falsch gelesen. Fakt ist das Geld ist verschwunden und von den Mitarbeitern wird er immer vertröstet.
Wichtig, mein Mitbewohner ist Chinesse und ihm wurde gesagt, das er nicht deutlich geschrieben hätte, daher wäre es seine Schuld. Ich habe die Unterlagen in Kopie gesehen und kann diesem Vorwurf nicht zustimmen.

Meine Frage welche rechtlichen Anspüche hat er auf sein Geld. Gibt es bestimmte Gesetze oder Absätze aus der Geschäftsordnung die ich im Beschwerdebrief anbringen kann. Welche konkrten Schritte kann er noch unternehmen, um an sein Geld zu kommen?
Die Bank verweigert ihm die Telefonnummer der Bank of amerika, mit der Begründung
a)es gäbe keine
b)sie würden die Sache in Angriff nehmen und für ihn regeln.

Vielen Dank für Eure Hilfe
Verena

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

http://www.bafin.de/beschwerden/beschwerden_bu.htm
http://www.bafin.de/beschwerden/beschwerden_bb.htm
http://www.bafin.de/beschwerden/beschwerden_ol.htm

Viel Erfolg!
tin

Hallo,

Mitarbeiter falsch gelesen. Fakt ist das Geld ist verschwunden
und von den Mitarbeitern wird er immer vertröstet.

vielleicht, weil sich die Sache hinzieht? Die USA befinden sich aus unserer Sicht in einer anderen Zeitzone, was den telephonischen Kontakt nicht unbedingt vereinfacht - auch nicht für Bankmitarbeiter. Bis man sich per Email zur richtigen Stelle durchgefragt hat, kann dauern, denn nicht jeder schreibt zurück, daß er nicht zuständig sei und man sich bitte an Kollegen X wenden möge.

Meine Frage welche rechtlichen Anspüche hat er auf sein Geld.
Gibt es bestimmte Gesetze oder Absätze aus der
Geschäftsordnung die ich im Beschwerdebrief anbringen kann.
Welche konkrten Schritte kann er noch unternehmen, um an sein
Geld zu kommen?

Er kann sich an die Deutsche Bank wenden und zwar am besten an die Niederlassung, bei der das ganze stattgefunden hat. Je weiter oben eine Beschwerde angesiedelt wird, desto weniger kommt im Zweifel dabei raus und desto weniger sind die Mitarbeiter u.U. geneigt, sich mit der Sache zu befassen. Das liegt ganz einfach daran, daß aus der Beschwerde ein allgemeiner Mißstand konstruiert wird und eine diffuse Anweisung nach unten formuliert wird, dieses und jenes bitte abzustellen. Wie begeistert die entsprechende Abteilung davon sein wird, kannst Du Dir vielleicht vorstellen.

Sich mit einem Einzelfall und dessen Besonderheiten zu befassen, liegt den wenigsten Menschen, die sich in irgendwelchen wichtigen Führungsebenen tummeln. Besser ist es da, in Ruhe mit den Menschen vor Ort zu sprechen. U.U. ist an der Behauptung, daß man sich um die Sache kümmert, sogar etwas dran. Daß aber ein Mitarbeiter der Deutschen Bank in die USA fliegt und die Kohle persönlich bei der BoA abholt, kann man ausschließen.

Die Bank verweigert ihm die Telefonnummer der Bank of amerika,
mit der Begründung
a)es gäbe keine
b)sie würden die Sache in Angriff nehmen und für ihn regeln.

c) Die Deutsche Bank ist nicht die Telephonauskunft.

Gruß,
Christian

Hallo Verena,

ein bischen was aus dem Bankalltag von früher.

Vorneweg:
Ich weiss das so eine Situation für den Kunden schei… ist und sich für den KLunde immer der Verdacht aufdrängt, die Bank würde sich für sein Problem nicht interessieren.
Dem ist aber nicht so.

Die Verschuldensfrage kann ich hier nicht klären, weil ich weder zuständig bin noch die situation beurteilen kann.

Eine Telefonnummer der Bank of America hilft dir gar nichts.
Wenn willst du da anrufen? Und Auskjunft wirst du auch keine bekommen.
Da könnte ja jeder anrufen uns sich als sonstwer ausgeben.
Bringt nix und die Telefonnummer hat dort auch kein Mitarbeiter.

Ich kenne natürlich auch den Überweisungsweg nicht, auch wenn ich davon ausgehe, dass die DB entweder über Bankerstrust Filiale in NY den Auftrag exekutiert hat. Möglicherweise unterhält die BoA auch ein Konto bei der DB, so dass es auch diesen Weg gegangen sein könnte oder auch sonstwie.

Also wie geschieht nun eine solche Nachforschung?
Die zuständige Abteilung der DB fragt also per SWIFT an um das Ganze zu klären. Dies kann vom Rückruf bis zur Änderung der Kontonummer - falls es damit getan wäre - so ziemlich alles sein. Das Problem ist, dass sie die entsprechende Antwort eben auch per SWIFT erhält und dass sie hier abhängig von den Reationszeiten der US Bank(en) sind.

Dass so was dauert habe ich oft erlebt.
Die Bank deines Freundes hat den Fall auf Wiedervorlage liegen - tägliches nachhaken nützt leider nix. Und in regelmäßigen Abständen wird die Antwort auf die Änderung angemahnt.

Ich habe es auch einmal erlebt, dass die BoA (jetzt fällt mir erst auf dass mein größter USA Ärger auch mit dem Laden war *g*) erst auf die dritte Anfrage geantwortet hat und die Änderung bestätigt hat.
Wie ich hinten herum mitbekommen habe wurde das Geld damals an den falschen Kunden ausbezahlt und die Bank hat erst mal versucht das Geld von diesem zurück zu erhalten bevor sie irgendwas unternommen hatte. [Verständlich, da sie in sofern haftbar wäre, dass ein Nichtberechtigter das Geld erhalten hatte - da könnte sie sich auch nicht auf die Kontonummer berufen.]