ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob das das richtige Brett ist, da mich aber der juristische Aspekt interessiert, habe ich mich für dieses Brett entschlossen.
Szenario:
Ein Beamter hat einen „Pflegling“. Von dessem Konto entnimmt er eine große Summe, an seinem Arbeitsplatz zweigt er ebenso Geld (mit Umweg über das Pfleglingskonto) ab, auch eine große Summe. Das Ganze fliegt auf.
Was passiert? Kommt man mit einem „blauen Auge“ davon, wenn man den Schaden wieder gut macht? Bekommt man wieder eine Stelle im Amt, wenn auch in einem anderen „ungefährlichen“ Bereich?
Den Beamtenstatus verliert man, wenn man zu einer Freiheitsstrafe ab 1 Jahr verurteilt wird. Gilt das auch für Bewährung? Also, wenn man bsp. zu einer Strafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt würde?
Was ist, wenn man den Beamtenstatus verlöre? Sind dann Pensionsansprüche verloren? Oder bleibt das bisher erworbene erhalten?
Ich hab mit googeln sehr viele total gegensätzliche Aussagen und Urteile gefunden.
Falls es doch in Arbeitsrecht gehörte, bitte um Nachsicht und Verschiebung ins rechte Brett.
Was passiert? Kommt man mit einem „blauen Auge“ davon, wenn
man den Schaden wieder gut macht? Bekommt man wieder eine
Stelle im Amt, wenn auch in einem anderen „ungefährlichen“
Bereich?
Verurteilung wegen Untreue. Strafmass hängt im wesentlichen von der Höhe des Schadens und von der Anzahl/Schwere der Vorstrafen ab. Wiedergutmachung wirkt sich strafmildernd aus. Stelle im Amt (ggf. mit Behördenwechsel) ja, wenn Strafmass nicht 1 Jahr oder mehr.
Den Beamtenstatus verliert man, wenn man zu einer
Freiheitsstrafe ab 1 Jahr verurteilt wird. Gilt das auch für
Bewährung? Also, wenn man bsp. zu einer Strafe von 14 Monaten
auf Bewährung verurteilt würde?
Ja.
Was ist, wenn man den Beamtenstatus verlöre? Sind dann
Pensionsansprüche verloren? Oder bleibt das bisher erworbene
erhalten?
Was ist, wenn man den Beamtenstatus verlöre? Sind dann
Pensionsansprüche verloren? Oder bleibt das bisher erworbene
erhalten?
Bin mir nicht sicher. Bitte weiterfragen.
Bin mir auch nicht sicher, meine aber, dass die Pensionsansprüche verloren gehen und für die Zeit der Verbeamtung in der gesetzlichen RV nachversichert wird.
Bin mir auch nicht sicher, meine aber, dass die
Pensionsansprüche verloren gehen und für die Zeit der
Verbeamtung in der gesetzlichen RV nachversichert wird.
Das meine ich auch.
Allerdings gehen sie dann ja nicht wirklich verloren.
Wenn ein Beamter, aus welchen Gründen auch immer, seinen Beamtenstatus aufgibt, wird er in der gesetzlichen RV nachversichert. Ich nehme an, auch dann, wenn er unfreiwillig seinen Beamtenstaus aufgibt.
Bin mir auch nicht sicher, meine aber, dass die
Pensionsansprüche verloren gehen und für die Zeit der
Verbeamtung in der gesetzlichen RV nachversichert wird.
Hallo,
ja, man wird in der RV nachversichert, allerdings werden die Beiträge fiktiv aus dem geringen Brutto, dass ein Beamter hat, errechnet.
D. h. man verliert mind. 30 % im Verhältnis zu dem, was man als Beamter bekommen hätte.
Und hat seinen Job los. Ob man jemals wieder in der öffentl. Verwaltung unterkommt, halte ich für zweifelhaft.
grüsse
dragonkidd
Was passiert? Kommt man mit einem „blauen Auge“ davon, wenn
man den Schaden wieder gut macht? Bekommt man wieder eine
Stelle im Amt, wenn auch in einem anderen „ungefährlichen“
Bereich?
Das kommt auf die Umstände, auf den Ausgang des Disziplinarverfahrens und den Behördenleiter an. Insgsamt ist das wenig wahrscheinlich.
Den Beamtenstatus verliert man, wenn man zu einer
Freiheitsstrafe ab 1 Jahr verurteilt wird.
Richtig
Gilt das auch für
Bewährung? Also, wenn man bsp. zu einer Strafe von 14 Monaten
auf Bewährung verurteilt würde?
Hier folgt ein Diziplinarverfahren. Bewertet wird, welche Straftat begangen wurde.
So wird z.B. eine außerdienstlich begangene Straftat milder gesehen, als eine unmittelbar mit dem Dienst in Verbindung stehende.
Was ist, wenn man den Beamtenstatus verlöre? Sind dann
Pensionsansprüche verloren? Oder bleibt das bisher erworbene
erhalten?
Hierzu hast Du bereits zutreffende Antworten erhalten > Nachversicherung in der gesetzlichen RV.
ich gehe mal davon aus, dass der Beamte eine Betreuung geführt hat und das Geld des Betreuten veruntreut hat.
Ganz allgemein kommt es auf die Schadenssumme an. Hier vor Ort hatte mal ein Beamter so ca. 120.000 Euro unterschlagen, allerdings das Meiste wieder zurück gezahlt. Gab 3 Jahre auf Bewährung. Da er während des Verfahrens in den Ruhestand ging, hatte es keine personalrechtlichen Konsequenzen.
Kann nicht sein. Die Bewährungsfrist mag drei Jahre betragen haben, die zur Bewährung ausgesetzte Strafe kann maximal zwei Jahre betragen, wobei alles über einem Jahr - auch bei Bewährung - für einen Beamten tödlich sind.
Es geht um eine Summe von 100.000 Euro. 1/10 wurden dem Betreuten „abgeknöpft“. 9/10 wurden im Dienst von Steuergeldern auf das Betreutenkonto umgeleitet und von dort weiter transferiert.
Es entstand unter Bekannten eine hitzige Disskussion. Ein Teil meinte, dass nicht viel passiert. Also eine Strafe die in dieses 1-jahres-Schema passt, der Beamte im Amt an einer Stelle, wo man nicht an Geld kommt, weiterbeschäftigt wird.
Der andere Teil meinte, dass der Beamtenjob jedenfalls futsch ist.
Nach Euren Ausführungen scheint das letztere wahrscheinlicher.