Hallo ihr,
wenn ich mir eine Webseite bastele und auf dieser Webseite einige Werbebanner einbaue und damit im Monat ein paar Cent dazuverdienen, muss ich das jetzt beim Finazamt melden oder gibt es da einen Freibetrag?
Mit freundlichen Grüßen
Marcel
Hi !
Die Frage wäre im Steuerbrett unter Einhaltung der FAQ:1129 sehr viel besser aufgehoben.
BARUL76
Hallo,
wenn ich mir eine Webseite bastele und auf dieser Webseite
einige Werbebanner einbaue und damit im Monat ein paar Cent
dazuverdienen, muss ich das jetzt beim Finazamt melden oder
gibt es da einen Freibetrag?
Wenn du nicht gleich zum Ordnungsamt rennst und ein Gewerbe anmeldest, weiß das Finanzamt gar nicht dass es dich gibt. Für Einkünfte aus selbständiger Arbeit gibt es zwar keinen Freibetrag, aber solange dein Verdienst sehr gering ist, brauchst du keine Konsequenzen zu fürchten.
Gruß
Denis
Hi,
Wenn du nicht gleich zum Ordnungsamt rennst und ein Gewerbe
anmeldest, weiß das Finanzamt gar nicht dass es dich gibt. Für
Einkünfte aus selbständiger Arbeit gibt es zwar keinen
Freibetrag, aber solange dein Verdienst sehr gering ist,
brauchst du keine Konsequenzen zu fürchten.
Naja… stellt sich nur noch die Frage was ‚sehr gering‘ ist. Was das ‚nicht geben‘ angeht - wenn das Finanzamt bei dem Werbenden (also dem Besitzer des Werbebanners) eine Buchprüfung macht wird dort die Zahlung an den UP wohl in den Büchern vermerkt sein. Mit etwas Pech forscht das FA dann weiter, ob der UP die Einnahmen dann auch korrekt angegeben hat…
Nebenbei - meine Erfahrung: die Einnahmen werden in der Steuererklärung voll angerechnet, die HP-Ausgaben dagegen nicht anerkannt da es sich bei einer privaten Homepage nicht um ein Gewerbe mit Gewinnerziehlungsabsichten handelt und somit größtenteils dem privaten Vergnügen gilt welches nicht absetzbar ist.
Grüßle
Frank K.
Hallo,
Was das ‚nicht geben‘ angeht - wenn das Finanzamt bei dem
Werbenden (also dem Besitzer des Werbebanners) eine
Buchprüfung macht wird dort die Zahlung an den UP wohl in den
Büchern vermerkt sein. Mit etwas Pech forscht das FA dann
weiter, ob der UP die Einnahmen dann auch korrekt angegeben
hat…
Das Finanzamt macht nur bei größeren Beträgen gelegentlich Kontrollmitteilungen, bei so kleinen Beträgen wie hier ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering bis nicht gegeben, dass es dazu kommt.
Nebenbei - meine Erfahrung: die Einnahmen werden in der
Steuererklärung voll angerechnet, die HP-Ausgaben dagegen
nicht anerkannt da es sich bei einer privaten Homepage nicht
um ein Gewerbe mit Gewinnerziehlungsabsichten handelt und
somit größtenteils dem privaten Vergnügen gilt welches nicht
absetzbar ist.
Wenn du jetzt tiefer ins Steuerrecht einsteigen möchtest, bitte. Wenn die Homepage als Liebhaberei erklärt wird, dann sind die Einnahmen nicht steuerpflichtig und die Ausgaben nicht abziehbar. Also können wir das Finanzamt gleich außen vor lassen. Dass das Finanzamt die Ausgaben nicht anerkennt und die Einnahmen besteuert, gibt es nicht. Wenn das deine Erfahrung ist, dann kennt hier jemand seine Rechte nicht.
Gruß
Denis