Geldwäsche ja oder nein ?

Jemand kauft im Internet Waren und bittet mich als Freund die Bezahlung über meinen Internet-Bezahldienst mit der Begründung bezahlen zu lassen, dass ich da ja „Käuferschutz“ habe, so dass er sicher sein kann, die Ware auch „einwandfrei“ geliefert zu bekommen.
Das wäre ja ein sinnvolles Motiv und ich stimmte zu.
Nun kommt selbiger aber mit der Bitte, zu einem „Internetverkauf“ auch mein v.e. Konto nutzen zu dürfen.

Es muss ja keine „Geldwäsche“ im kleinen Stil sein, ABER wenn sich später mal herstellen sollte, dass es doch eine solche war, hätte ich mich dann unwissend mitschuldig gemacht ?

MfG. Helmut

Geldwäsche betreibt jemand, der Einnahmen aus einer illegalen Tätigkeit als Einnahmen aus einer legalen Tätigkeit darzustellen versucht.

Die Daten von Internetkaufplattformen, wie amazon oder ebay, etc. werden vom Finanzamt geprüft, wie jeder andere Groß- und Einzelhandel auch. Wie erklären Sie dem Finanzamt, was Sie da gemacht haben?

Was ich hier aber am wahrscheinlichsten halte ist, dass der Freund Dinge kauft ohne zu bezahlen und der Verkäufer dann gegen Sie vorgeht.

Oder:

Dass der Freund Sachen angeblich verkaufen möchte, sich bezahlen lässt und dann nicht liefert. Den Ärger hätten dann wieder Sie am Hals.

Ich würde das nicht machen.

Hallo Helmut,
das ist ein Klassiker. Das Geld kommt von geknackten Konten, die Ware ist die schon halb gewaschene Beute, die dann z.B. in Russland weiterverkauft wird. Kann sein, dass du (1) Bankgeschäfte / Zahlungsverkehr ohne Genehmigung betreiben würdest (du leitest Geld weiter und kriegst dafür Provision - das genügt eigentlich schon). (2) Sicher würdest du helfen, gestohlenes Geld weiterzuleiten und die Herkunft zu verschleiern. Das ist Geldwäsche (ok, ne sehr kurze Definition). (3) Du hast Geld von jemand bekommen, ohne dass ihr beide irgendeinen Vertrag oder ne Vereinbarung hattet. Wie auch, das Opfer weiss ja nichts von dir. Also will das Opfer von dir das Geld zurück. (4) Ist das Geld noch auf deinem Konto, kann es sein, dass der Staatsanwalt es beschlagnahmen lässt. Zählst du alles zusammen, kommt mit Bussgeldern und Schadensersatz etwa das doppelte bis dreifache des Überweisungsbetrags raus - aber nur für Ersttäter. Das könntest du *theoretisch* deinem *Arbeitgeber* in Rechnung stellen. Straffreiheit gibt es, wenn man sich rechtzeitig selbst anzeigt und idealerweise *die Kohle* bei der Polizei abliefert. Bei Vorsatz sieht’s anders aus. Ebenfalls möglich: Geld einfach zurücküberweisen. Das ist zwar die Nichtjuristenlösung, aber ne kurze, wirklungsvolle. Mit der Polizei solltest du dich in jedem Fall unterhalten.
P.S.: es ist Geldwäsche im grossen Stil und deine Unwissenheit schützt dich nicht. Das Schema ist mittlerweile so gängig und bekannt, dass manche Richter von Vorsatz ausgehen.
Gruß
Beir