Geldwäsche

Hallo,

ich möchte einen größeren Betrag aus einem Verkauf auf meinem Konto einzahlen. Es soll einen Schwellenbetrag geben, oberhalb dessen es nach Geldwäsche aussieht. Kann mir jemand etwas dazu sagen?

Gruß Fritz

Hallo,

ich möchte einen größeren Betrag aus einem Verkauf auf meinem
Konto einzahlen. Es soll einen Schwellenbetrag geben, oberhalb
dessen es nach Geldwäsche aussieht. Kann mir jemand etwas dazu
sagen?

ab einem Betrag von 15.000 Euro besteht die Pflicht, den Einzahlenden zu identifizieren. Erfolgt die Einzahlung durch den (bekannten) Kontoinhaber, ist eine zusätzliche Identifizierung entbehrlich, allerdings besteht weiterhin die Pflicht, verdächtige Transaktionen zu dokumentieren und an den Geldwäschebeauftragten zu melden. Regeln dafür, was verdächtig ist, gibt es im engeren Sinne nicht.

Lagen allerdings die bisher getätigten Bargeldtransaktionen im dreistelligen Bereich und wird dann aus unbekannten Gründen auf einmal ein fünfstelliger Betrag eingezahlt, kann ein Verdachtsmoment schnell entstehen. Von der Meldung an den Geldwäschebeauftragten erfährt der Einzahler nichts - zumindest nicht solange, bis die Steuerfahndung vor der Tür steht.

Gruß,
Christian

Hallo Fritz,
Den kann man nicht direkt und in jedem Fall benennen. Manchmal reicht
auch der Verdacht, unabhängig vom Betrag, aus. Aber schau mal hier:
http://bundesrecht.juris.de/gwg/index.html
zu empfehlen sind die §§ 2,3,6 und 11
Gruß

Dank für die kompetenten Antworten und Gruß
Fritz

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