Hallo, Ihr Wissenden!
Eine Frage zum Geldwäschegesetz.
Die Banken lassen sich bei bestimmten Transaktionen, vor allem Bareinzahlungen, die Kundendaten per Ausweis nachweisen.
Was passiert mit diesen Daten?
Wann melden die das? (alle Transaktionen oder nur „verdächtige“?)
An wen melden die das? (Polizei/ Finanzamt?)
Danke
foc
Hi,
nach dem sog. „Geldwäschegesetz“ müssen u.a. die Banken bei Einzahlungen und Abhebungen ab 20.000,- DM die Daten aufzeichnen, die zur Identifizierung des Handelnden erforderlich sind.
Diese Aufzeichnungen müssen nach dem Gesetz 6 Jahre aufbewahrt werden.
Im Verdachtsfalle werden die Daten an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben, und nur dann.
In erster Linie ist das der Staatsanwalt. Aber auch andere Behörden wie Steuerfahndung, Bundeskriminalamt usw. können die Daten anfordern.
Gruß,
Francesco