Geldwäschegesetz: prüfung der herkunft von geldern

hallöle miteinander,
nehmen wir an der x nimmt das geld seiner erbschaft und kauft dafür bei der plattform y bitcoin… die plattform will die herkunft der gelder prüfen und fordert den x auf diese nachzuweisen… der x reicht darauf das schreiben von der steuerbehörde ein, indem nachgewiesen wird, daß das erbe rechtmäßig versteuert wurde… das reicht der plattform aber nicht und nun fordert sie auch die bankbelege wonach die gelder auf seinem konto gutgeschrieben wurden… muß der x dann die kontoauszüge auf denen die erbschaft drauf vorkommt ungepixelt einreichen oder kann er die nicht zur erbschaft gehördenen teile der kontoauszüge wegpixeln (also z.b. den eingang der erbschaft ungepixelt, seine stromrechnung aber gepixelt)…

thx

Selbstverständlich sind Stromrechnungen, Mietzahlungen, Arztrechnungen und Einkäufe bei EDEKA für den Bitcoin-Händler von größtem Interesse. Aber wenn die geheim gehalten werden sollen, können diese hochsensiblen Passagen auch geschwärzt werden. Wenn dem Betreiber das Ergebnis nicht ausreicht, wird er sich schon wieder melden.

Gruß
C.

danke für die schnelle antwort… wenn der bitcoin händler die persönlichen (bzw. nicht erbschaftsbezogenen) daten anfordert, verletzt er dann nicht das recht auf datenschutz? anders gefragt: würde eine amtliche, offizielle behörde sowas verlangen oder würde sie dies nicht tun, da sonst das recht auf datenschutz verletzt würde?

Ein seltsamer Gedankengang. Niemand ist gezwungen, Bitcoin bei diesem Anbieter zu erwerben.

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natürlich nicht… aber wenn er daten fordert, die z.b. eine behörde nicht verlangen würde, stellt sich die frage, ob der anbieter seriös ist oder versucht daten abzugreifen, die ihn garnichts angehen…

Wenn man das so sieht, sollte man dem Anbieter die Daten nicht schicken. Was ja auch nicht verlangt war, wenn ich das ganze richtig verstehe. Warum also ein Faß aufmachen für ein Problem, das noch gar nicht existiert? Kontoauszüge geschwärzt schicken und sich erst aufregen, wenn der Anbieter darum bittet, sie ungeschwärzt zu schicken.

nun, der x ist halt jemand, der gern dinge durchdenkt und im zweifelsfall direkt reagieren kann… der unterschied zw. daten abgreifen, die den bitcoin anbieter nichts angehen und berechtigt daten zur prüfung der herkunft der gelder im rahmen der geltenden gesetze einfordern wär dann ja der datenumfang, den eine behörde verlangen würde… würde die denn dann nur die relevanten daten abfragen? wär ja eigentlich logisch, da z.b. die stromrechnung ja nichts mit der herkunft der gelder zu tun hat…