Geldwäschegesetz

Hallo!!

Nur mal so allgemein…wenn ich eine Einzahlung über
DM 19.999,-- auf mein Bankkonto vornehme, dann habe
ich die Herkunft des Geldes nachzuweisen. Normalerweise
sollte ich die Einzahlung eines solchen Betrages zuvor
kurz anmelden, also quasi eine Selbstanzeige vornehmen.

Wie ist es jetzt aber, wenn jemand anderes diese Einzahlung
(z. B. ein Kunde) vornimmt, allerdings nach Einzahlung seine
Heimreise in die USA vornimmt? Ist es ausreichend, wenn ich
die Einzahlung ankündige und der Kunde sich bei Einzahlung
mit seinem int. Reisepass ausweist?

Nur mal so allgemein…wenn ich eine Einzahlung über
DM 19.999,-- auf mein Bankkonto vornehme, dann habe
ich die Herkunft des Geldes nachzuweisen. Normalerweise
sollte ich die Einzahlung eines solchen Betrages zuvor
kurz anmelden, also quasi eine Selbstanzeige vornehmen.

Zuerstmal ist die Grenze von 20.000 auf 30.000 heraufgesetzt worden.
Dann hast du nicht die Herkunft nachzuweisen, sondern du musst lediglich angeben ob du ‚für eigene Rechnung‘ handelst, also es sich um dein Geld handelt, oder ‚für fremde Rechnung‘, dann musst du angeben, für wessen Rechnung du handelst.
Mit Selbstanzeige hat das nichts zu tun.
Anmelden braucht man das für normal nicht, allenfalls, um der Bank die Kalkulation ihres Geldbestandes zu erleichtern.

Wie ist es jetzt aber, wenn jemand anderes diese Einzahlung
(z. B. ein Kunde) vornimmt, allerdings nach Einzahlung seine
Heimreise in die USA vornimmt

Wenn jemand anderes die Einzahlung vornimmt, wird er ebenfalls angeben müssen, für wessen Rechnung er handelt, also wird er deinen Namen und Adresse angeben müssen - zusätzlich zu seinen eigenen Angaben.

-> nur zur info: wenn du einen betrag von knapp unter dem kritischen betrag einbezahlst, kann es sein bzw. ist der kassier normalerweise auch schon verpflichtet, die herkunft des geldes zu hinterfragen; denn er ist entweder ab…bzw bei verdacht auf geldwäsche dazu verpflichtet…und das schreit bei dir richtig danach.
mit selbstanzeige hat das, wie schon von anderen erwähnt, nichts zu tun.

jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Auskunft!!!
Danke schön !

Es kommt aber auch auf die hausinternen Bestimmungen der Banken an!

Andreas Frank

Es kommt aber auch auf die hausinternen Bestimmungen der
Banken an!

Es ist gesetzlich eindeutig geregelt:
Bei Beträgen ab DM 30.000 oder bei Verdacht auch schon bei kleinerem Betrag ist der Einzahler mit Name, Adresse, Ausweis festzuhalten und zu erfragen, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist, auch dieser Name ist festzuhalten.
Weniger ist auch durch Bankinterne Bestimmungen nicht möglich. Es macht sich bei Nichteinhaltung übrigens nicht die Bank, sondern der Kassierer persönlich strafbar!!!
An striktere Regelungen auf der anderen Seite wenig Interesse, da jede zusätzliche Kontrolle wieder mit Aufwand verbunden ist, den die Bank sich natürlich gerne spart.

Es ist gesetzlich eindeutig geregelt:
Bei Beträgen ab DM 30.000 oder bei Verdacht auch schon bei
kleinerem Betrag ist der Einzahler mit Name, Adresse, Ausweis
festzuhalten und zu erfragen, wer der wirtschaftlich
Berechtigte ist, auch dieser Name ist festzuhalten.
Weniger ist auch durch Bankinterne Bestimmungen nicht möglich.
Es macht sich bei Nichteinhaltung übrigens nicht die Bank,
sondern der Kassierer persönlich strafbar!!!
An striktere Regelungen auf der anderen Seite wenig Interesse,
da jede zusätzliche Kontrolle wieder mit Aufwand verbunden
ist, den die Bank sich natürlich gerne spart.

Stimmt alles.

Außerdem golt diese Grenze auch für Tafelgeschäfte.

Bei Bareinzahlungen mit Überweisung ins Ausland zur Barabhebung sind es übrigens sogar nur DM 5.000,00.

Ivo

Man kann sich aber immer wieder in das Deckmäntelchen des Verdachtes begeben. Ebenfalls lag meinem Freund ein Beschluß vor, der vorschreibt, bei Geldtransfers aus dem Ausland besondere Vorsicht walten zu lassen!!

Andreas Frank

Hi

An striktere Regelungen auf der anderen Seite wenig Interesse,
da jede zusätzliche Kontrolle wieder mit Aufwand verbunden
ist, den die Bank sich natürlich gerne spart.

Außer sie ist, wie mein ehemaliger Arbeitgeber, in einem Gremium, das zusammen mit den staatlichen Gremien die Verfahrensweisen zum Geldwäschegesetz entwickelt.

Ciao

Uwe

Man kann sich aber immer wieder in das Deckmäntelchen des
Verdachtes begeben. Ebenfalls lag meinem Freund ein Beschluß
vor, der vorschreibt, bei Geldtransfers aus dem Ausland
besondere Vorsicht walten zu lassen!!

Es gibt in der zwischenzeit eine Liste von Staaten, die bei GW nicht kooperativ sind, bei denen die Banken besonders aufpassen müssen. (darunter Russland und Lichtenstein)