Geldwechsler ?

Hallo,

habe eine Frage zur rechtlichen Situation für die Benutzung von Geldwechslern (Schein zu Münze), die man an einigen Orten findet, (z.B. an Passbildautomaten oder bei SB-Waschanlagen).

Ab und zu benutze ich die Geldwechsler, trotzdem weiß ich nicht, ob ich das überhaupt darf, wenn ich den Service, für den der Automat eigentlich gedacht ist, gar nicht nutze, sondern für andere Zwecke…

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Danke im Voraus

Hallo,

bei deiner Frage bin ich mir nicht ganz so sicher, ob es verboten ist!
Ich würde mal sagen, dass es erlaubt ist, denn ich habe noch nichts gelesen bzw. gehört, dass man sowas nicht darf!

Grüße