angenommen jemand ist seit kurzem freiberuflich tätig und nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch (führt also keine Umsatzsteuer ab etc.).
Für ein älteres Projekt hatte er mit einem Auftraggeber ausgemacht mit Hardware bezahlt zu werden (er schreibt ab und überlässt ihm das ding). Aus *gründen* sollen die Geräte nun in das Eigentum des Kleinunternehmers übergehen. Wie versteuert dieser das korrekt?
Als geldwerten Vorteil direkt auf dessen Einkommen raufpacken also Einkommenssteuer zahlen? Wird dafür der Wert des Gerätes mit MwSt. oder ohne genommen oder wie funktioniert das?
Für ein älteres Projekt hatte er mit einem Auftraggeber
ausgemacht mit Hardware bezahlt zu werden (er schreibt ab und
überlässt ihm das ding). Aus *gründen* sollen die Geräte nun
in das Eigentum des Kleinunternehmers übergehen. Wie
versteuert dieser das korrekt?
Der Auftragnehmer hat jetzt den Umsatz in Höhe des Wertes des Computers am Tag des Eigentumsüberganges. Den Umsatz muß er nun - ohne USt - versteuern (wegen Kleinunternehmerregelung).
Der PC wird entsprechend seines Wertes, entweder als GWG oder normal für die Restnutzungsdauer, ab dem Tag des Eigentumsüberganges gewinnmindernd abgeschrieben.