Hallo Matze47,
in der Sachbezugsverordnung steht, welche Geldwerte der Arbeitgeber ansetzen muss, wenn er statt Geld mit Sachwerten vergütet.
Die freie Wohnung ist in § 4 geregelt. Der Wert wird mit der ortsüblichen Miete angesetzt. Ihr müsstet euch mal erkundigen, was auf dieser Insel eine vergleichbare Wohnung kostet(incl. Nebenkosten).
Z.B. 1.000 Euro.
Dann müsst Ihr eine wichtige Frage klären: Bekommt ihr die Wohnung zusätzlich zum bestehenden Gehalt obendrauf oder anstelle von bisher z.B. 5.000 Euro nur noch 4.000 Euro + Wohnung?
Je nach dem wie großzügig euer Arbeitgeber ist, versteuert ihr die 1.000 Euro nur und habt dann nur die Steuerlast zu tragen, ganz nach eurem individuellen Steuersatz. Ich meine, dieser Vorteil ist nicht sozialversicherungspflichtig, aber das würde ich mal mit dem Lohnbüro eurer Firma klären.
Und das ist dann ja eine günstige Art in einer Mietwohnung zu wohnen.
Gruß
Ralf