Geldwerter Viorteil

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben die Möglichkeit 2012 unseren Wohnsitz auf eine deutsche Insel zu verlegen und dort zu leben und zu arbeiten.
Unser Arbeitgeber würde uns eine Wohnung stellen, die wohl nach Sachbezugsverordnung mit dem Gehalt verrechnet wird.

Was genau besagt die Sachbezugsverordnung und mit wieviel Abzug muß ich rechnen ?

Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe ?

Hallo Matze 47, grundsätzlich rechnet der Arbeitgeber/der Sachleistungsgeber den Wert dieser Sachleistung aus und weist das gesondert oder extra auf einer Gehaltsbescheinigung als sog. „Geldwerten Vorteil“ aus. Die dort festgelegte Summe kommt dann - zum individuell aktuell geltenden Steuersatz für das jeweilige Jahr des Bezugs, des Vorteils - in die Versteuerung.
Deshalb kann ich hier an dieser Stelle auch keine konkrete Zahl nennen, das ist immer sehr von individuellen Faktoren abhängig.
HG Jan van Dieken

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben die Möglichkeit 2012 unseren Wohnsitz auf eine
deutsche Insel zu verlegen und dort zu leben …
Unser Arbeitgeber würde uns eine Wohnung stellen, die wohl
nach Sachbezugsverordnung mit dem Gehalt verrechnet wird.

Was genau besagt die Sachbezugsverordnung und mit wieviel
Abzug muß ich rechnen ?

Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe ?

Hallo,

sorry, da kann ich nicht helfen.

Dies ist eine frage für einen steuerberater oder immo-experten.

mfg ignaz

Hallo,

zunächst der Begriffe wegen, die Sachbezugsverodnung wurde 2007 aufgehoben und durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung ersetzt.
Hier regelt der Staat die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Abrechnung von Vergünstigungen, welche der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer vornimmt. Sie erhalten mit der Wohnung zunächst einen Sachbezug, dieser entsteht aber nur, wenn die vom Vermieter genommene Miete niedriger ist als die sonst ortsübliche. Nimmt Ihr Vermieter als Beipspiel nur 50% der ortsüblichen Miete, dann müssen Sie die anderen 50% sich als Sachzuwendung zurechnen lassen, sprich diese Summe wird dann dem Bruttogehalt zugeschlagen, je nach Lohn kann die Progression in der Lohnsteuer deutliche Auwirkungen haben.
Ermitteln können Sie das ggfl. vorab durch den Mietspiegel der jeweiligen Gemeinde und der zu erwartenden Miete in dem Haus. Die Zurechnung können Sie ggfl. dann über einen Nettorechner im Netz leicht selst ermitteln.

Grüße

Al

Was genau besagt die Sachbezugsverordnung und mit wieviel
Abzug muß ich rechnen ?

Die Sachbezugsverordnung kann man googlen, da findet man auch die aktuellen Beträge. Zu beachten ist, dass die dortigen Beträge nicht die Abzugsbeträge sind, sondern das fiktive Einkommen. Darauf sind Steuern und Sozialabgaben zu zahlen; die werden tatsächlich abgezogen und machen je nach Steuersatz zusammen 40 bis 50 % des Sachbezuges aus. Man wohnt trotz Versteuerung sehr billig, da bereits die Sachbezugsbeträge bereits ziemlich niedrig sind.

Hallo Matze47,
in der Sachbezugsverordnung steht, welche Geldwerte der Arbeitgeber ansetzen muss, wenn er statt Geld mit Sachwerten vergütet.

Die freie Wohnung ist in § 4 geregelt. Der Wert wird mit der ortsüblichen Miete angesetzt. Ihr müsstet euch mal erkundigen, was auf dieser Insel eine vergleichbare Wohnung kostet(incl. Nebenkosten).
Z.B. 1.000 Euro.
Dann müsst Ihr eine wichtige Frage klären: Bekommt ihr die Wohnung zusätzlich zum bestehenden Gehalt obendrauf oder anstelle von bisher z.B. 5.000 Euro nur noch 4.000 Euro + Wohnung?

Je nach dem wie großzügig euer Arbeitgeber ist, versteuert ihr die 1.000 Euro nur und habt dann nur die Steuerlast zu tragen, ganz nach eurem individuellen Steuersatz. Ich meine, dieser Vorteil ist nicht sozialversicherungspflichtig, aber das würde ich mal mit dem Lohnbüro eurer Firma klären.

Und das ist dann ja eine günstige Art in einer Mietwohnung zu wohnen.

Gruß
Ralf