Geldwerter Vorteil

Hallo,

ich habe ein Problem mit der Berechnung des geldwerten Vorteils, auch mit § 8 (3) EStG komme ich nicht auf die richtige Lösung.

H. M. kauft von seinem Arbeitgeber einen PKw dessen inländischer Listenprei 46.800,- beträgt mit einem Rabatt von 20 %. Wie hoch ist der steuerpflichtige geldwerte Vorteil?

Ergebnis soll 6408,00 sein

Eine Angestellte eines Möbelhauses konnte einen Mitarbeiterrabatt in Anspruch nehmen. Sie hat eine Schrankwand zum Preis von 5400,- erworben, deren Ladenverkaufspreis 7000,- betragen hätte.

Ergebnis soll 240,00 sein

Leider komme ich nicht auf die Ergebnisse nach meinen Berechnungen.

Vielleicht kann mir mal jemand dabei helfen.

Vielen Dank im voraus.

Gruß Amelie

Hallo,
niemand möchte deine Hausaufgaben machen.
ALso schreibe uns doch bitte was du denkst die richtige Lösung ist und auch warum und dann bekommst du deine Antworten.
Endweder es ist alles ok oder aber du hast dort Fehler drinnen und dann sagt man dir auch wo der Fehler liegt und auch warum das so ist.
Aber biite erst Eigenleistung bringen dann kommen auch die Antworten.
Gruß SUnny

Hallo,

also Hausaufgabe ist nicht ganz richtig, mehr so zusätzliche Eigeninitiative.

Ich habe es mir so vorgestellt mit dem geldwerten Vorteil:

Der geldwerte Vorteil sind für mich die 20% Rabatt von 46.800,00 (Fahrzeug) 9360,00 abzl. 1040,00 (§ 8 (3)) 8320,00 abzgl. 4% - 7987,20; leider immer noch nicht 6408,00.

Fall 2 habe ich so ähnlich gedacht:

Differenz 1600,00 ergeben für mich erstmal den geldwerten Vorteil. Auch abzgl. 4% und 1080,00 ergeben bei mir 456,00; nicht 240,00.

Das waren meine Gedanken. Habe auch momentan keine andere Idee. Habe auch schon Ust. rauf und runter gerechnet, war auch nicht richtig.

Eine Erklärung wäre wirklich nett, vielleicht habe ich es auch nur falsch rausgelesen. Bin schon ganz gespannt.

Herzlichen Dank.

Amelie

hey,

deine überlegungen waren schon richtig, nur die reihenfolge falsch.

verkaufspreis: 37.440 (80% von 46.800)
abzüglich um 4% gemindertert endpreis: 44.928
ergibt vorteil von: 7.488

abzüglich rabattfreibetrag: 1.080

zu versteuern: 6.408

genauso bei den möbeln. ein beispiel findest du auch in H 8.2 LStR.

Hallo,

vielen vielen Dank für diesen Hinweis. Jetzt ist alle klar für mich.

Gruß Amelie