Hallo,
kann mir bitte einer mal den geldwerten Vorteil erzählen. Ich kriege bald einen PC von meinem Arbeitgeber geschenkt. Der PC ist bei Erhalt mein vollständiges Eigentum. Aber wie wird er versteuert?
Danke, Christian
Hallo,
kann mir bitte einer mal den geldwerten Vorteil erzählen. Ich kriege bald einen PC von meinem Arbeitgeber geschenkt. Der PC ist bei Erhalt mein vollständiges Eigentum. Aber wie wird er versteuert?
Danke, Christian
Halo Christian,
im EStG heißt es: „bei unentgeltlicher Überlassung von Waren (ist das ist ja ein PC) gilt für den Lohnsteuerabzug der am Abgabeort übliche Endpreis.“ Die Freigrenze liegt bei 50,00 DM.
Die Besteuerung kann aber auch davon abhängen, ob Du den Rechner anschließend auch für Deinen Arbeitgeber nutzen sollst.
Gruß
Tessa
Hi,
aber wie wird er versteuert?
gar nicht, wenn Du ihn als Dauerleihgabe erhälst und nach Abschreibung für 1DM kaufst.(naja, dann vielleicht 1Euro *ggg*
Gruß,
Micha
Hallo Christian,
interessant zu wissen wäre, ob Dein AG PC´s herstellt oder verkauft. Dann gilt die neuere Fassung (seit 1990) des von Tessa gesagten. Der PC ist eine Ware und ist mit den um 4% geminderten Endabgabepreisen zu bewerten. Die Diff. zwischen diesem Preis und den von Dir gezahltem Preis ist Dein Personalrabatt. Dieser ist stpfl. Arbeitslohn. Allerdings bleiben DM 2.400,00 im Jahr steuerfrei (§ 8 EStG)
Ein Gelegenheitsgeschenk (Freigrenze DM 60,00) ist es nicht.
Weiterhin wäre interessant zu wissen, ob Du den PC gestellt bekommst, um damit von zuhause aus für Deinen AG zu arbeiten.
Das wäre ja dann eine Gestellung von Arbeitsmitteln, die im Prinzip steuerfrei ist. Zu Beachten ist hier aber noch die mögliche private Nutzung des PC.
Am besten, Du läßt uns noch ein paar Einzelheiten zukommen.
MfG
Undine