demnächst möchte ich mir bei meinem Arbeitgeber über den Mitarbeiterkauf Hardware kaufen. Diese ist mit einem geldwerten Vorteil (ca. 35,- DM) verbunden, der „an die jeweilige Gehaltsabrechnung gemeldet und für den Mitarbeiter (also mich) entsprechend versteuert wird.“
Kann mir jemand erklären, was das für mich genau bedeutet? Wieviel Geld kostet mich dieser gelwerte Vorteil tatsächlich?
Schon mal vielen Dank an alle, die mein steuerrechtliches Unwissen schmälern!!!
demnächst möchte ich mir bei meinem Arbeitgeber über den
Mitarbeiterkauf Hardware kaufen. Diese ist mit einem
geldwerten Vorteil (ca. 35,- DM) verbunden, der „an die
jeweilige Gehaltsabrechnung gemeldet und für den Mitarbeiter
(also mich) entsprechend versteuert wird.“
alles, was dein arbeitgeber dir gibt, um deine motivation zu erhöhen, für ihn zu arbeiten, ist arbeitslohn. s. hierzu § 8 abs. 1 estg.
ob dies nun geld ist oder verbilligter wareneinkauf oder die kostenlose verköstigung in der firmenkantine oder der jahresurlaub auf der firmeneigenen hacienda in südamerika. s.hierzu § 8 abs. 2 estg.
Kann mir jemand erklären, was das für mich genau bedeutet?
s. oben
Wieviel Geld kostet mich dieser gelwerte Vorteil tatsächlich?
kommt darauf an, wie spendabel dein arbeitgeber sonst so ist. wenn die geldwerten vorteile insgesamt 2.400 dm im jahr nicht übersteigen (könnte z.b. der fall sein, wenn dein arbeitgeber dir ein handy zur unbegrenzten privaten verfügung überlässt), bleibt der geldwerte vorteil insgesamt einkommensteuerfrei(s. § 8 abs. 3 estg), darüber hinaus fällt hier dein persönlicher einkommensteuersatz an. schau einfach deinen letzten einkommensteuerbescheid an und dividiere die festgesetzte einkommensteuer durch das zu versteuernde einkommen = pers. einkommensteuersatz. diesen setzt du auf den zu versteuernden geldwerten vorteil an (geldwerter vorteil insgesamt abzüglich freibetrag von 2.400 dm = einkommensteuer, die auf geldwerten vorteil entfällt). diese berechnung ist zwar ungenau, weil sich sowohl die höhe deiner einkünfte als auch die höhe der freibeträge und des steuersatzes jährlich ändern, aber so einen ungefähren anhaltspunkt bekommst du doch.
fazit: es ist eigentlich immer besser, nur die einkommensteuer auf den geldwerten vorteil zu bezahlen als die aufwendungen zu tragen, die entstehen würden, wenn man den normalen vollen preis bezahlen müsste.
… wenn die geldwerten vorteile insgesamt 2.400 dm im jahr ::nicht
übersteigen (könnte z.b. der fall sein, wenn dein arbeitgeber
dir ein handy zur unbegrenzten privaten verfügung überlässt),
bleibt der geldwerte vorteil insgesamt einkommensteuerfrei(s.
§ 8 abs. 3 estg), …
viele grüße
gunnar
Hallo Gunnar,
ein Hinweis zur Nutzung eines vom Arbeitgeber gestellten Handys. Nach dem erst kürzlich neu geschaffenen § 3 Nr. 45 EStG ist das telefonieren mit Geräten des Arbeitgebers jetzt absolut steuerfrei, dies gilt sorgar rückwirkend ab dem 01.01.2000 (§ 52 (5) EStG).