Hallo,
angenommen jemand hat in einem Monat einen geldwerten Vorteil unter der Freigrenze von 44 EUR von einem Dritten, also nicht vom Arbeitgeber erhalten.
Üblicherweise ist ein geldwerter Vorteil noch im selben Monat an den Arbeitgeber zu melden, damit dieser die Versteuerung vornehmen kann. Gilt dies auch, wenn der geldwerte Vorteil nach Abzug der 4% vom Marktpreis geringer als 44 EUR ist?
Danke und Gruß,
Stefan
Hallo
Hallo,
angenommen jemand hat in einem Monat einen geldwerten Vorteil
unter der Freigrenze von 44 EUR von einem Dritten, also nicht
vom Arbeitgeber erhalten.
ok
Üblicherweise ist ein geldwerter Vorteil noch im selben Monat
an den Arbeitgeber zu melden, damit dieser die Versteuerung
vornehmen kann.
Stimmt
Gilt dies auch, wenn der geldwerte Vorteil
nach Abzug der 4% vom Marktpreis geringer als 44 EUR ist?
Diese Konstellation, also 4% und Freigrenze gibt es meines Wissens nur bei Zinsersparnissen (also zinsvergünstigte Darlehen des AG an den AN)
Was hat denn der AN als Zuwendung bekommen? Und inwieweit ist der Geber mit dem AG verbunden? Das muss bei Zuwendungen von Dritten genau beachtet werden.
Viele Grüße
Gesine