Geldwerter Vorteil als Einkommen bei Wohngeld?

Darf der geldwerte Vorteil zur Berechnung des Wohngeldes als Einkommen angerechnet werden?

Folgende Situation:
Arbeitgeber auf einer Insel, Dienstwohnung auch auf der Insel, Verbindung zum Festland Fähre Fahrzeit: 2 Stunden.4 köpfige Familie zahlt 600 € Miete für 76 qm.

Dadurch, dass die Mieten hier überteuert sind berechnet das Finanzamt einen geldwerten Vorteil von 500 €, der versteuert werden muss. Das Nettoeinkommen beträgt dann nur noch 1200 € + 328 € Kindergeld.
Zur Wohngeldberechnung wird allerdings das Brutto herangezogen, welches Dank der verhältnismäßig normalen Miete der Dienstwohnung mit einem gwV belegt ist und stolze 2500 € beträgt.
2500 - 30% + 328 = zuviel Einkommen für Wohngeld.

Das Einkommen liegt aber 500 € niedriger und die Lebenshaltungskosten sind hier auch deutlich höher als auf dem Festland.

Wenn ich das tatsächlich zur Verfügung stehende Netto-Einkommen zur Berechnung von Harz 4 heranziehe errechnet sich ein Anspruch von 450 €!

Widerspricht dieses Verfahren nicht dem § 1 WoGG(Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.)?

Hallo Lexxx2029,
ich kann die Zahlen leider nicht ganz nachvollziehen und die Umstände erscheinen mir etwas komplexer als üblich. Mein Sachbearbeiter der Wohngeldbehörde berechnet Zuzahlungen, die aus dem Arbeitsverhältnis entstehen (Fahrtkosten pauschal monatl. 250,-) nicht zu meinem Bruttoverdienst, auch wenn es versteuert wird. Das Ganze ist bei mir aber auch noch nicht vollständig geklärt, ist in Bearbeitung, bisherige Angaben waren mündlich. Es kommt leider immer auf den Bearbeiter an, ob es ein leichter oder schwerer Weg wird. Bei einem Bescheid zu Ihren Ungunsten würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Sorry, mehr kann ich leider nicht helfen. Viel Glück ambition666

OK. Danke für die Antwort.

Zum Verständnis: Die Fährzeit habe ich nur angegeben, damit klar wird, dass eine Wohnung auf dem Festland unmöglich mit den Arbeitszeiten im Schichtbetrieb vereinbar wäre und somit die Dienstwohnung auf der Insel ein MUSS ist.

Zu den Zahlen:
Brutto 2000 -> StKl. 1 -> Netto 1200
Brutto + gwV -> 2500 -> Netto trotzdem 1200

hallo ,

da ist scheinbar etwas bei der antragstellung auf wohngeld schief gelaufen …

ich habe grad mal selbst beim wohngeld-rechner geschaut …ich bin von einem Bruttogehalt von 1650€ ausgegangen …(so das netto circa 1200€ bleiben ) dann hättet ihr schon einen anspruch auf 276€ wohngeld)

also solltest du einen bescheid von der wohngeldstelle haben ,dann leg widerspruch ein oder stell einen neuen antrag …

warum das finanzamt „geldwerter vorteil berechnet“ kommt hängt davon ab wieviel sonderleistungen dein arbeitgeber dir gegenüber erbringt …(das hat im prinzip aber nichts mit wohngeld zu tun )

gib einfach mal „geltwerter Vorteil“ bei google ein ,dann öffnet sich ein wikipedia seite „sachbezug“ da steht alles drin was man wissen muss …

Da mußt Du beim Wohngeldamt selber nachfragen. ggf. einen Widerspruch einlegen; Fristen beachten.

Gruß, Sabine

Sorry, aber ich kann dazu nichts sagen.