Werden Übernachtungen eines Arbeitnehmers (AN) im Auftrag des Arbeitgebers (AG) bei einem Appartment steuerlich anders behandelt als bei einem Hotel?
Bsp.: Ein AN ist regelmäßig im Auftrag des AG an einem
Ort, der nicht sein Wohnort ist, um beim Kunden zu
arbeiten. Er übernachtet 3 Tage/Woche (Mo. bis Do.) im Hotel über 6 Monate oder länger.
Der AN überlegt, ein Appartmentzimmer zu mieten, welches
wie ein Hotel arbeitet, d. h. inkl. Reinigungs- und
Wäscheservice (allerdings nur 1 mal die Woche). Das
Appartmentzimmer wird auch für 30 Tage vermietet, so
dass sich der AN das wöchentliche Ein- und Auschecken
erspart. Unterm Strich sind hier die Kosten (aufgrund
des Mengenrabattes) im Monat niedriger als im Vergleich
zur Übernachtung im Hotel oben (mindestens 12 Über-
nachtungen/Monat), so dass es für den AG günstiger
kommt.
Spricht aus steuerlicher Sicht etwas dagegen? Es gibt
Stimmen, die sagen, dass das Appartment für den AG wg.
der Problematik des geldwerten Vorteils schwierig ist
oder sogar einen finanzieller Mehraufwand bedeutet.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
H. Springer